Re: Scheinwerferfrage
Verfasst: Do 16. Okt 2003, 09:17
Also ich weis auch nicht was der Scheiss soll. Mein Kennzeichen hängt 17,5cm über dem Boden. Meine SW hab ich noch nie gemessen (warum auch "BJ 85"). Wenn ich das Kennzeichen höher nehme, dann nehme ich meinem Motor die Kühlung, weil ich diese Öffnungen unter der Stoßstange verdecke. In der STVO steht drin, das ein vorderes Kennzeichen an der dafür vorgesehenen Stelle angebracht sein muss (also nicht hinterm Scheibenwischer oder der Windschutzscheibe) Diese Stelle ist bei mir in 17,5cm Höhe vorgesehen und damit ist für mich gut. Also wiedersprechen sich doch ganz offensichtlich die Gesetze hier!
Wenn ich mir nen Lamborghini kaufe, dann ist das Kennzeichen vorn wahrscheinlich direkt überm Asphalt und da gibts auch keine andere Möglichkeit das Teil fest zu machen. Wie bitteschön wird das dann geregelt?
Wenns da ne Ausnahmegenemigung gibt, dann muss man die doch auch für andere Fahrzeugtypen beantragen können? Oder?
Wenn ich mir nen Lamborghini kaufe, dann ist das Kennzeichen vorn wahrscheinlich direkt überm Asphalt und da gibts auch keine andere Möglichkeit das Teil fest zu machen. Wie bitteschön wird das dann geregelt?
Wenns da ne Ausnahmegenemigung gibt, dann muss man die doch auch für andere Fahrzeugtypen beantragen können? Oder?