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Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 09:17
von gettokind
Also ich weis auch nicht was der Scheiss soll. Mein Kennzeichen hängt 17,5cm über dem Boden. Meine SW hab ich noch nie gemessen (warum auch "BJ 85"). Wenn ich das Kennzeichen höher nehme, dann nehme ich meinem Motor die Kühlung, weil ich diese Öffnungen unter der Stoßstange verdecke. In der STVO steht drin, das ein vorderes Kennzeichen an der dafür vorgesehenen Stelle angebracht sein muss (also nicht hinterm Scheibenwischer oder der Windschutzscheibe) Diese Stelle ist bei mir in 17,5cm Höhe vorgesehen und damit ist für mich gut. Also wiedersprechen sich doch ganz offensichtlich die Gesetze hier!
Wenn ich mir nen Lamborghini kaufe, dann ist das Kennzeichen vorn wahrscheinlich direkt überm Asphalt und da gibts auch keine andere Möglichkeit das Teil fest zu machen. Wie bitteschön wird das dann geregelt?
Wenns da ne Ausnahmegenemigung gibt, dann muss man die doch auch für andere Fahrzeugtypen beantragen können? Oder?

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 09:25
von DucAndi
Hatte ja erst TÜV gemacht. Da hat der Tüvler gemeint, dass das Nr-Schild zu tief sitzt. Ich: Des kead oba do hi. Er: Ah ja, mir is wurscht, obst das höher machst oda ned........

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Also mach is ned !!!!!!!!! :grins:

Bei den SW hat er garnix gesagt. Habe nur die Info bekommen, dass es jetzt aus ist mit tieferlegen, weil er dann die SW messen muss. Und dann wirds kritisch. Also bin ich nochmal ausgekommen, weil mein FW schon eingetragen war. :HIHI:


Kooomiischhhhhh