Seite 3 von 6

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 16:39
von mika4real
also solange vw der hersteller vom rocco ist bzw ich vor 88 geht die ganze 500mm scheisse an meinem arsch vorbei hab ich das richtig verstanden???

andere frage wie siehts aus mit flacheren ölwannen/trockensumpf oder sowas gibts es sowas???

bald is es sowieso vorbei dann gibts nämlich eigenbau airride ;)

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 22:19
von FF81
@ DucAndi

Du hast da wohl die beste Lösung! Wenn wohl auch unwesentlich, denn bei deiner Schlüsselnummer kann es sich ebenso um einen EU-Reimport handeln-in dem Fall kann dir der ganze schnick schnack mit Scheinwerferhöhe egal sein-selbst die Nummernschild Mindesthöhe gilt für deinen Rocco dann nicht mehr. So wurde mir das von meinem Tüv-Spezi erklärt da wir nen Golf Fahrer im Club haben der ebenfalls deine Schlüsselnummer hat! Da ist praktisch so gut wie alles ok, selbst getönte Rückleucheten und son Zeug...
Wenn ich demnächst mal bei dem bin lese ich das mit der Baureihe mal nach...

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 22:19
von Jan-Hendrik
Also meiner ist, laut Fahrwerk, jetzt 65mm vorne und 50mm hinten tiefergelegt. Ich werde morgen mal nachmessen, wieviel meine Scheinwerfer noch bis zum Boden haben...eingetragen ist mein Fahrwerk jedenfalls...und das vom TÜV und nicht von der Dekra...steht alles fein säuberlich in meinem Fahrzeugbrief. :-) )

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 22:20
von Folterknecht
WAS GILT DENN NUN ? und was ist jetz mit meinem 911 ? muß ich den jetz zum höherlegen abgeben ?

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 22:20
von Stephan
@Rolf
Kommando zurück, war doch hierfür, ist halt schon etwas spät.

MfG,
Stephan

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 22:22
von Stephan
@Folti,
bevor du deinen 911 höher legst und nen 911 country draus machst, schenk ihn lieber mir.... :-) ) .
MfG,
Stephan

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 22:23
von Meiki
Stephan L.

was weg ist, ist weg, und kann nicht mehr Rückgängig gemacht werden.

mfg Meiki

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 22:26
von Meiki
Und wenn ich dann original Reifen drauf mache, hängt die Scheinwerferkante unter 40cm

mfg Meiki

War heut beim Tüv, der hat nur nochmal gefragt, gesagt" ist ja eh alles eingetragen" ohne Mängel.

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 23:18
von Daywalker
toll...

ich blick jetzt gar nix mehr ....

Hab nen 91'er mit Leuchtweitenregulierung und 40/40 tiefer. Fein säuberlich eingetragen und verbrieft...

Ist der nun illegal ?

Gut das die Grünen hier im Kreis sich auf BMW 3er spezialisiert haben und Roccos eher freundlich grüßen...

aber wenn ich an den richtigen gerate... hab ich dann wohl das *P* wie PANIC in den Augen, was ?

Kann mal jemand zusammenfassen was nun aktuell der Stand der Dinge ist, denn peilen tu ich ca. seit Beitrag Nummero 10 bis 15 (irgendwo um den Dreh) nix mehr

Greetz
Markus

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 05:02
von FF81
zum 911er nein kannste so lassen. Porsche, Ferrari, und so haben da Sondergenehmigungen-ffür die gilt das nicht-weils reinrassige Sportwagen sind...