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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Di 27. Jan 2015, 21:43
von christian_scirocco2
Hallo,
sorry aber wie teilegeil muß man sein daß man bei Einstellfehlern anderer noch klagen will???

Hoffentlich passiert euch auch mal sowas und ihr wärt dann die Gelackmeierten. Z.B. nen 1er Scirocco für einen Euro verkaufen müssen.
Gruß Christian
P.S. Wär die Auktion normal geendet, OK, aber nicht bei solchen "fehlern"
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Di 27. Jan 2015, 21:56
von Tobin
Haiko is nich dein Ernst das du die Teile für nen € bekommst, stell dir doch mal vor die passiert sowas (es muss ja nicht ein Blinker sein sondern evtl. ein Auto etc.)
Dazu gabs auch schon 1000 Urteile... wenn etwas stark unter dem Marktwert verkauft wurde.
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Mi 28. Jan 2015, 07:25
von Sciroccorrado
Neuroccofan hat geschrieben:Ich sehe das eher andersrum, jeder zweite haut einem den Käuferschutz rein und schreibt dann als Begründung;Artikel weicht vom Angebot ab;.
Dann kommt auf einmal eine Mail des Käufers falls man die hälte des Betrages zurück überweise würde man nichts sagen.
Und das trotz detailierter Bilder.Da hat man als Verkäufer immer das nachsehen.
wird leider immer mehr und ärgert mich gewaltig.
Das ist was ganz anderes und hat mit dem aktuellen Fall mal gar nix zu tun

Das kannste bei Pro & Contra Ebay einbringen...
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Do 29. Jan 2015, 12:23
von kogafreund
Genau. Der hier zuletzt besprochene Fall betrifft die Irrtumsanfechtung gem. § 119 BGB:
Natürlich kann jeder sich irren, und ein Angebot kann einen Schreibfehler enthalten.
Dann kann der Verkäufer das Sofortkauf-Angebot korrigieren, wenn die Voraussetzungen des § 119 BGB
vorliegen und dem Käufer der Widerruf wirksam erklärt wurde.
Das hat mit den ebay-Regeln gar nichts zu tun. Die ebay-Regeln sind im Zweifel sowieso egal.
Entscheidend ist, was der Gesetzgeber und die Gerichte sagen.
Dieser Fall der Irrttumsanfechtung wegen eines "Schreibfehlers" ist etwas vollkommen anderes
als der vorzeitige Abbruch einer Auktion !
Das sind rechtlich zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe.