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AW: 16v gtx wird schön gemacht
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 18:41
von kogafreund
Das stimmt so nicht: Ein "Verschulden" liegt nur vor, wenn im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität ein bewiesener kausaler Zusammenhang zwischen der vermeintlich unzulässigen Beleuchtung und dem Unfall besteht.
Ein nicht zugelassenes Bauteil am Fahrzeug allein reicht für ein "Verschulden" i.S.d. § 823 BGB jedenfalls nicht aus.
Ein größeres Problem hätte allenfalls der Händler, der nach dem StVG ein nicht zugelassenes Bauteil nicht verkaufen darf.
Ich habe übrigens auch diese schwarzen Rückleuchten (orig. VW). Hat den TÜV noch nie interessiert.
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Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 19:10
von christian_scirocco2
Die Rüllis sind eindeutig nachträglich lasiert worden. Sowas gab es nie bei VW, Original sind alle ungefärbten und die Rüllis bei denen die erhabenen Streifen weiß/schwarz sind.
Minimum gibts ein Bußgeld wenn es auffällt.
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Verfasst: Di 14. Aug 2018, 18:30
von innouwe
es gibt auch komplett schwarze Hellas...
und die waren original so..
nur mal so nebenbei
Inno-Uwe
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Verfasst: Di 14. Aug 2018, 19:54
von Borstel
Gude - @inno-uwe - das entspricht nicht der Wahrheit. Gab es nie original für den Zweier. Es gab nur ohne Streifen, mit schwarzen oder weißen Streifen auf der Erhebung. Alles andere ist nicht TÜV konform....
Gruss Torsten
PS: Wir müssen hier jedoch nicht den Umbaubericht zumüllen.....
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Verfasst: Mi 15. Aug 2018, 18:41
von innouwe
Sicher gibt es die...steht unten an der Strasse..und guck ich jeden Tag drauf...
aber wenn Duuuu meinst... dann is das wohl so...
Inno-Uwe
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Verfasst: Mi 15. Aug 2018, 19:02
von Roccily
Btw. Man kann das ja leicht prüfen, indem man die Teilenummern auf Deiner schwarzen Rückleuchte mit denen der originalen klaren oder gestreiften Rückleuchten abgleicht. Originale sind nämlich auch von Hella, wie eigentliche das meiste von VW, was ich so gesehen hab. Mir sind bislang auch keine originalen komplett schwarzen untergekommen. Das heißt nicht, dass es die nicht gibt.
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Verfasst: Mi 15. Aug 2018, 22:07
von COB
kogafreund hat geschrieben:...
Problem hätte allenfalls der Händler, der nach dem StVG ein nicht zugelassenes Bauteil nicht verkaufen darf.
Verkaufen kann der Händler das schon wie auch alles andere, er muss es nur deutlich als
"im Bereich der STVZO nicht zulässig" kennzeichnen.
Komplett schwarz gab es weder von VW noch mE als Zubehör von Hella. Der einzige Hersteller, der so was uU mal gebaut hat, war Treser... aber das ist eben nicht OEM.
Lackiert ist immer ein Anlass für Ärger mit der Rennleitung, zumindest reicht es für einen Mängelschein.
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Verfasst: Do 16. Aug 2018, 00:45
von kogafreund
COB hat geschrieben:Verkaufen kann der Händler das schon wie auch alles andere, er muss es nur deutlich als "im Bereich der STVZO nicht zulässig" kennzeichnen....
Das ist falsch.
Der § 23 StVG enthält ein umfassendes Veräußerungsverbot.
Hierzu der Beschluß des OLG Hamm vom 25.9.2012:
"Denn für das Verbot des Feilbietens ist ausschließlich die objektive Verwendungsmöglichkeit entscheidend, unerheblich ist hingegen wozu der Verwender das Fahrzeugteil im Einzelfall benutzen will (OLG Schleswig VRS, 74, 55; OLG Hamm VerkMitt. 1968 Nr. 31). Dementsprechend reichen beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen selbst Hinweise wie "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der STVZO" oder ähnliche Formulierungen prinzipiell nicht aus (so auch das Kraftfahrbundesamt in der im Informationssystem Typengenehmigungsverfahren abgedruckten Entscheidung Nr. 07-02)."
Wer es vertieft nachlesen möchte:
https://www.it-recht-kanzlei.de/nicht-g ... stvzo.html
Ich war mit diesen Dingen anwaltlich befaßt.
Wer ncht genehmigte Fahrzeugteile veräußert, kann eine Menge Ärger bekommen (Abmahnungen, OWiG-Verfahren).
Aus diesem Grund sind die meisten ebay-Verkäufer z.B. nicht zugelassener Beleuchtungsteile im außereuropäischen Raum zu finden.
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Verfasst: Sa 18. Aug 2018, 01:44
von COB
Das ist die Meinung EINES Richters in dem einen dort verhandelten Fall. Das in dem Verweis auf eine Entscheidung des LG Bochum auf der gleichen Seite geschriebene, sagt etwas gänzlich konträres.
Würde man die Entscheidung aus Hamm konsequent umsetzen, müsste man mal eben alle deutschen OEMs heftigst abstrafen. Ist das realistisch ?
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Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 21:28
von Fettzack
So.
Durch Umbauten in der Wohnung ging es leider lang nicht weiter.
Jetzt hab ich aber wieder was neues.
Und zwar ist mir die linke Antriebswelle abgerissen.
Ja gerissen, direkt da wo das Gewinde anfängt.
Deshalb gab es jetzt erstmal folgendes neu:
Antriebswelle links komplett
Antriebswelle recht neue manschetten
Beidseitig neue radlager
Beidseitig neue Querlenker
Beidseitig neue lenkmanschetten
Beidseitig neue koppelstangen
Neues Gewindefahrwerk, DTS Black Line
H+R Stabis, Vorne und Hinten
Alle buchsen werden durch Pu buchsen ersetzt.
Achja rücklichter sind wieder orginal drin.
War einfach zu Dunkel.