Moinsen,
es ist wohl richtig, dass verschiedene Hersteller von Stabilisatoren Gutachten mitliefern. Nur ist das nach aktuellem Stand eher unnötig.
Ich fahre seit 30 Jahren bei verschiedenen Fahrzeugen grundsätzlich nachgerüstete, oder stärkere Stabilisatoren. Und sie müssen (nach wie vor) nicht eingetragen werden, wenn für die Montage keine Veränderungen am Fahrzeug selbst erfolgen.
Nicht ganz so verständlich aber das Gleiche sagt auch die Dekra zum Beispiel hier:
Stabilisator/Steifer
Stabilisatoren sorgen für eine Straffung des Fahrwerks, indem sie die beiden
Seiten einer Achse miteinander verbinden.
Dies macht sich vor allem bei Kurvenfahrten bemerkbar. Das abhebende Rad
auf der einen Seite wird durch die Stabilisatorverbindung mit dem auf dem Boden
befindlichen Rad der gegenüberliegenden Seite abgestützt.
Fahrwerk
Achtung, unbedingt beachten!
> Kein „Prüfzeugnis“ erforderlich
> Zur Montage keine baulichen Veränderungen vornehmen
> Fahrverhalten darf sich nicht verschlechtern
Quelle:
http://www.dekra.de/c/document_library/ ... E-4314.pdf
Also, wenn die Stabis, egal von welchem Hersteller, ohne zusätzlichen Umbau rein passen und sich nicht negativ bemerkbar machen (Freigängigkeit etc.), dann wird auch der TüV, die Dekra oder sonst eine Prüfstelle nichts dazu sagen, denn sie sind eintragungsfrei. Nur wissen das selbst ganz viele Prüfer nicht mehr, weil die nur Gutachtenvergleicher sind. Also auf die Richtlinien veweisen und dem Prüfer zeigen dass man mehr weiß (und dumpf grummelnd die Dummheit des Prüferleins dokumentieren ... wenn man daran Spaß hat).
Und bei der H-Zulassung können solche Stabis an sich auch keine Rolle spielen. Sie sind von der Bauart identisch, nur etwas dicker und steifer. Sie ändern weder die Technik an sich, noch haben Sie Einfluss auf die für die Oldtimerzulassung relevanten Punkte. Sportstabilisatoren gab es schon immer. Ich habe selbst in den 80ern in meinen verschiedenen Golf 2 immer "dicke" Stabis gefahren, die es damals von Eibach gab. Sogar bei dem "zeitgemäßen Discoteilehändler" D&W im Katalog ... Internet war damals noch nicht so, rsrsrsrs.
Einen entsprechenden Kit gab es mindestens 1989 schon von Eibach für den Scirocco, wie diese Einbauanleitung Stand Januar 1989 zeigt:
https://www.x1-autoteile.de/document/te ... 501030.pdf
Es gibt den Kit sogar noch heute von Eibach, der dummerweise jetzt auch ein Gutachten hat. Ist die Teilenummer E8501-320 und hier ist das unsinnige Gutachten zu finden:
https://www.x1-autoteile.de/document/te ... 01_320.pdf
Interesant an dem Gutachten ist, dass eine ein "Umschrieb" von einem Prüfbericht ist, der ja gar nicht nötig war. Ich denke das ist dem allgemeinen Gutachtenwahn der heutigen TüVler geschuldet. Die sind, wie die heutigen Automechatroniker Teiletauscher (wenns der Computer oder alte Meister sagt), eben keine Fachleute mehr, sondern nur noch Gutachtenvergleicher. Hatte ich das nicht schon erwähnt? Das sollte man öfter wiederholen, rsrsrsrsrs.
Nichtsdestotrotz, mit der Einbauanleitung und der Referenez zu dem heute noch lieferbaren Kit, kann man nachweisen, dass es entsprechende Kits eben auch schon seit mindestens Januar 1989 gegeben hat. Da der Kit nach Gutachten von 2001 sowohl für den Golf 1 über Scirocco 1 und 2 verbaubar war und ist, dürfte klar sein, dass es ihn auch schon seit Scirocco 1 gegeben hat. Wenn das einem Prüferling wegen der Prüfung hinsichtlich Oldtimerzulässigkeit nicht reicht, was dann?
Greets
Dan