COB hat geschrieben:Eigentlich ist der Halter dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kfz verkehrssicher ist und das war es ja, denke ich, oder ? Ein Fzg. auf 07 hat idR doch eh keine BE und/oder Straßenzulassung, sonst hätte man ja wohl ein reguläres aKZ dran. Auch das Beibringen innerhalb von 48h ist komisch, ein Mängelschein hat üblw. 7 Tage Frist zur Vorführung/Abstempelung. Mir kommt das aus der Entfernung irgendwie spanisch vor.
Hallo zusammen.
Bei einer 07er Zulassung hat der Eigentümer des eingetragenen Fahrzeugs Sorge zu tragen, das es bei Fahrtantritt verkehrssicher ist.
Das KFZ hat jederzeit eine Überprüfung durch eine Prüfinstitition zu bestehen.
Somit sollte mann entweder alle Umbauten eingetragen oder mit ABE versehen zu haben.
Die 07er ist leider in den ersten Jahren durch Leute die meinten Sie dürften nun alles ,versaut worden.
Es gibt ein ganz klares Regelwerk, welches eingehalten werden sollte.
Die 07er sollte eigentlich einem Oldi Sammler die Bewegung und Nutzung seiner Fahrzeuge vereinfachen.
Sie ist für " Werkstattfahrten, Überführungsfahrten bei Standortwechsel, Fahrten zu Veranstaltungen und ( der wichtigste Zweck ) , Fahrten zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des KFZ zugelassen.
In der Regel hat mann ein Fahrtenbuch zu führen, welches auf Aufforderung vorgezeigt werden muss.
Fahrten zur Arbeit oder Einkäufe sind nicht zugelassen.
Ich habe meine 07er seit 04.1999 und habe 6 Kfz darauf eingetragen.
Bin seit 99 vielleicht 3x überprüft worden, wobei ich ehrlich sagen muss, das ich keinen Schindluder mit der Nr betreibe.
Gruß Aki