Einarmwischer und TÜV

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BPower
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AW: Einarmwischer und TÜV

Beitrag von BPower »

Ich hab schon immer den originalen 1-Arm Wischer in meinen 16V´s gehabt, bin auch in "nicht liegender Armstellung" (also in der Mitte) zum Tüv gefahren und das war nie ein Problem!
Bei mir ist der original Arm drauf mit einem 44 cm Wischerblatt von Bosch ohne Wischkreisvergrösserung.

Jetzt hab ich auch das 2. Loch zugeschweisst und würde es auch NIE mehr öffnen!

Deswegen mein Tip:
Such Dir einen Prüfer der Ahnung hat bzw. sich mit den "alten" Autos auskennt.

Gruß BPower :cool:

p.s. Ich hab den Wischer sogar vor ca. 18 Jahren mal eintragen lassen - aber nur um den Schein vollzukriegen ;-) Der Prüfer damals und der vor 3 Wochen haben mich gefragt warum das eingetragen werden soll - ist ja gar nicht nötig!!!
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COB
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AW: Einarmwischer und TÜV

Beitrag von COB »

BPower hat geschrieben: Such Dir einen Prüfer der Ahnung hat ...
Ein Prüfer mit Ahnung (und der seinen Job auch Ernst nimmt) war ja gerade sein Stolperstein. ;-)
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etos
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AW: Einarmwischer und TÜV

Beitrag von etos »

BPower hat geschrieben:Ich hab schon immer den originalen 1-Arm Wischer in meinen 16V´s gehabt, bin auch in "nicht liegender Armstellung" (also in der Mitte) zum Tüv gefahren und das war nie ein Problem!
hast Du dann die Bemerkung: "Scheibenwischerendstellung defekt" bekommen?

:zwinker:

:engel:

:hihi:
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BPower
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AW: Einarmwischer und TÜV

Beitrag von BPower »

Nein hab ich nicht - TÜV ohne Mängel!!!

Gruß BPower :cool:
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scirocco_dave
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Beitrag von scirocco_dave »

Dito, ich hatte damals da auch nie Probleme und das Ganze ohne Eintragung und Endstellung in der Mitte. Die Prüfer (waren verschiedene) haben jeweils den Wischergummi getestet und das wars...
Gruß
scirocco_dave :wink:

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