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AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 08:22
von Hubers Bua
Ja aber jeder wünscht sich doch tiefer breiter lauter und und und ..
AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 08:24
von Hubers Bua
COB hat geschrieben:Warum soll das denn ein Nachteil sein ? Das sieht nicht nur besser aus, nein es fährt sich auch besser.
PS: Das Dinge zum Messen heisst Schmiesche.
jeder wünscht sich doch tiefer breiter härter und er ist ja wirklich nciht so tief dass alles schleift da krieg ich scho wieder nen Frosch da steckste soviel Arbeit rein
für 50 cm Scheinwerferhöhe
AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 09:53
von sci.1
Ja das beist sich oft mit denn 50cm,kauft man zB ein ganz normales Festfahrwerk mit 40-50mm Federn alles mit Gutachten,montierst des dann,wird da auch schon oft die 50 Geknackt.Ich vermute das 3/4 aller (Tiefergelegten) Sciroccos hier dieses Maß nicht einhalten.
AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 10:19
von Roccofreak16V
Naja meine 40,5 cm Austrittskante haben bei meinem 86er GTX Gott sei Dank nie gestört.
Jedoch wollte der Prüfer die 3,5-4cm zur Ölwanne nicht einsehen :D
Gewinde und 14 Zoll brauchste wenns alles legal sein soll bein nem Rocco ab 88 nicht montieren.
Aber liegt wie gesagt am Prüfer.
Hier bei uns in der Gegend ist die Rennleitung aber scharf auf Scheinwerfer Höhe, hatte mit dem GTX öfter ne Disskusion deshalb.
Inzwischen fahre ich den Scheinwerfer Text (§50 wars glaub) im Handschufach mit.
AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 11:28
von Buggyboy
Scheinwerferunterkante ist nicht gleich Lichtaustrittskante.
Licht einschalten, ein Blatt Papierdavorhalten und man sieht die Lichtaustrittskannte
Somit ist die weniger das Problem, da man hier die 50CM meist erreicht bzw fast.
Nummernschild mit 20cm paßt da weniger. Kommt aber auch auf den Prüfer an. Ich hab neue Federn eingetragen beim 89er und weder Nummernschild noch Scheinwerferunterkannte würde passen ( Lichtaustriitskannte schon eher)
Ganz regulär beim Tüv unserer Stadt
AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 11:36
von COB
Hubers Bua hat geschrieben:jeder wünscht sich doch tiefer breiter härter
Ganz sicher nicht, die Mehrheit der Autos fährt sicher noch in der richtigen Höhe herum. Und mal ehrlich, die Karre ist doch nur 1280 mm hoch und hat gerade mal so 110 mm Bodenfreiheit, da sitzt man doch fast schon auf der Straße.

Und da will nicht jeder (eigentlich die wenigsten) zwingend noch tiefer runter.
Fakt ist halt, du hast ein BJ, für die die 500 mm Regel gilt, somit wirst du offiziell nichts anderes genehmigt bekommen. Das Einzige was du machen kannst, zum TÜV, abnehmen lassen und dann auf eigene Kappe wieder runter drehen, bis dich dir die Rennleitung de Marsch bläst, aber das Ganze mit TÜV-Plazet ? Vermutlich never ever.
AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 12:18
von Viru
Hallo, ich habe nen 92er und seit ein paar Wochen ein Vogtland Gewindefahrwerk verbaut, habe gerade mal aus Interesse nachgemessen, bei mir sind das vom Boden bis zur Scheinwerferunterkante 46cm bei der Eintragung gab es keine Probleme. Die Eintragung ist vom TÜV durchgeführt worden in einer freien Werkstatt, vielleicht klappt es ja wenn du es nochmal in einer anderen Werkstatt versuchst, oder du befolgst einen der Zahlreichen anderen Tipps.
Gruß Vinz
AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 13:30
von Stephan
Stichwort Lichtaustrittskante. Blatt Papier davor halten und dann nochmal anhand der tatsächlichen Lichtaustrittshöhe (nicht Scheinwerferunterkante) bis zum Boden messen.
AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 13:50
von Maggus
Hatten wir doch alles schon mehrfach durchgekaut. Das mit dem Blatt ist (leider) nicht richtig.
Wenn Erstzulassung nach dem
1.1.1988: Anbauhöhe mindestens
500 mm (Unterkante Scheinwerfer)
und höchstens 1200 mm
So stehts in der DIN. Alles in
diesem Fred nachzulesen.

AW: Neues Fahrwerk Tüveintragung ? Scheinwerferunterkante!!! Problem
Verfasst: Sa 14. Sep 2013, 13:57
von COB
Wobei für Fahrzeuge im Verkehr wohl eher die STVZO als die DIN zuständig wäre. Aber auch da wird es wohl drin stehen.
