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AW: Problem

Verfasst: Sa 13. Apr 2013, 20:35
von Scirocco-Franze
Aus eignener Erfahrung vor Gericht kann ich dir nur sagen das der keine Chane hat, und das er das Auto zurücknehmen muß. RechtZum Rechsanwalt und der regelt das schon. Wenn drin steht Unfallfrei hat er sich leider ein eigentor geschossen,

Gruß

AW: Problem

Verfasst: Sa 13. Apr 2013, 21:16
von kogafreund
Ohne den schriftlich fixierten Vertrag genau gesehen zu haben, ist keine zuverlässige Auskunft möglich.
Daß man hierzulande immer von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten könne, ist jedenfalls weitverbreiteter Unsinn.
Ich würde erstmal den Verkäufer freundlich kontaktieren und ihm mit den Tatsachen konfrontieren.
Wenn der sich querstellt, dann am besten mit dem Vertrag in der Hand zur Erstberatung bei einem Rechtsanwalt.

AW: Problem

Verfasst: Sa 13. Apr 2013, 21:59
von Tobin
dr.scirado hat geschrieben:
edit: danke tobin. bremsleitungen kann man auch sehen wenn man mal mit der taschenlampe unters auto krabbelt. gut, jetzt ist das kind in den brunnen gefallen.
Nen Frontschaden oder ein krummes Federbein seh ich sogar ohne Lampe.
Ich wette sogar dass ich den Schaden schon auf den Bildern sehen würde.

AW: Problem

Verfasst: So 14. Apr 2013, 00:02
von kogafreund
Ja, genau das kann ein Problem sein, denn der Käufer hat ja die Möglichkeit,
den Kaufgegenstand bei der Übergabe genau zu überprüfen oder anderweitig begutachten zu lassen
und nach erfolgter Prüfung ggf. nicht zu kaufen.
Das gilt gerade im Hinblick auf offensichtliche Mängel, die dann erst hinterher gerügt werden.
Wie gesagt: Es kommt vor allen Dingen auch darauf an, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

AW: Problem

Verfasst: So 14. Apr 2013, 11:06
von Roadagain
Hallo,

den Anwalt sollte man schon schnell Aufsuchen.

Aber wen das vor Gericht geht kann das Jahre dauern.
Und so lange steht das Auto da rum.

Grüße

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Verfasst: So 14. Apr 2013, 14:09
von Maik
Günni hat geschrieben:Immer dieses Halbwissen :fressehalten:


So, kannste ja löschen, bist ja Mod, aber lösche deinen Müll auch gleich mit...


Zum Fall, sofort zum Anwalt, der hat keine Chance wenn im Kaufvertrag unfallfrei steht.
Tja ich sehe das halt so : http://www.boehmanwaltskanzlei.de/kompe ... ag-440-bgb

und ich sehe keinen Grund mein oder dein Post zu löschen.Mag sein das die Aussage das man grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann falsch ist,aber ich hab ja eingeräumt das ich es nicht sicher weis.

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Verfasst: So 14. Apr 2013, 15:35
von scirocco13
In den privaten Kaufvertägen stehen meist 2 verschiedene kategorien von Unfallschaden:
1tens kein Unfall wärend im besitz des Verkäufers.
2tens kein Unfall bei den anderen Vorbesitzern.

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Verfasst: So 14. Apr 2013, 15:50
von wazzup
meistens steht ja sowas drin wie: Bekannte Unfallschäden, Abgelesener KM Stand usw. Somit ist der Verkäufer immer fein raus, ausser du kannst ihm das Gegenteil beweisen.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast probiers über den Anwalt, aber wenn der Verkäufer nicht sofort einlenkt kann sich sowas böse lange hinziehen. Wieviel hast du denn überhaupt bezahlt für das Auto?

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Verfasst: So 14. Apr 2013, 18:13
von COB
scirocco13 hat geschrieben: 1tens kein Unfall wärend im besitz des Verkäufers.
Das würde dann aber bedeuten, dass der Verkäufer auch der letzte Besitzer ist, dem muss aber nicht zwingend so sein, denn verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer. ;-)

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Verfasst: So 14. Apr 2013, 22:45
von kogafreund
Maik hat geschrieben:Tja ich sehe das halt so : http://www.boehmanwaltskanzlei.de/kompe ... ag-440-bgb

und ich sehe keinen Grund mein oder dein Post zu löschen.Mag sein das die Aussage das man grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann falsch ist,aber ich hab ja eingeräumt das ich es nicht sicher weis.
Der von Dir zitierte Link paßt hier nur dann, wenn ein Mangel vorliegt.
Um das beurteilen zu können, muß man sich den Kaufvertrag genau ansehen, weil nur dieser Aufschluß darüber geben kann,
welche Sache in welchem Zustand verkauft wurde.
Möglicherweise wurde die Gewährleistung auch vertraglich ausgeschlossen (§ 444 BGB).
Dann gibt es kein Rücktrittsrecht !
Es ist leider immer etwas komplizierter als man glaubt.
Die Aussage, daß man immer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht habe, ist ganz falsch.
Bei Privatverkäufen wird ein Rücktrittsrecht regelmäßig - vertraglich - ausgeschlossen sein,
und per Gesetz gibt es ein solches Rücktrittsrecht jedenfalls nicht.