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AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: Sa 4. Feb 2012, 19:17
von kogafreund
ALU hat geschrieben:...Wer hat schon beim TÜV was eingetragen bekommen was eigentlich nicht so Regelkonform war... . Ein Kumpel wollte sein 2er Golf mit Papieren für ESD über den TÜV fahren aber angeblich sei das ganze zu laut und er bekam die Plakette nicht. Komischerweise bekam er ein paar Städte weiter TÜV aber unter der Auflage es in die Papiere eintragen zu lassen. ...
Dieses Gerücht hält sich hartnäckig, daß alles legal ist, was in den Kfz-Papieren eingetragen ist.
Wenn die Karre bei einer Kontrolle zu laut ist, hilft keine Eintragung. Dann entspricht das Kfz nicht der StVZO.
Es ist dann vollkommen egal, ob der zu laute ESD eingetragen ist oder nicht.
Entscheidend ist, ob das Fahrzeug der StVZO entspricht oder nicht. Das klärt im Ernstfall ein Gericht bzw. ein vom Gericht
bestellter Sachverständiger. Bis dahin geht man dann zu Fuß.
Die Eintragung in die Papiere ist rechtlich ein Anscheinsbeweis und kein Freifahrtschein.

AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: So 5. Feb 2012, 12:34
von Mr.Burnout
Wenn die Karre bei einer Kontrolle zu laut ist, hilft keine Eintragung. Dann entspricht das Kfz nicht der StVZO.
Es ist dann vollkommen egal, ob der zu laute ESD eingetragen ist oder nicht.
...nicht ganz richtig....wenn zum Zeitpunkt der Abnahme die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden gibt es darauf einen Bestandsschutz, auch wenn die Auflagen zu einem späteren Zeitpunkt verschärft werden.
Auch sind s.g. TÜV-Richtlinien nicht rechtlich bindend, das ist einzig und allein die StVZO mit all ihren Anhängen und Erweiterungen...


Allerdings ist es vollkommen richtig dass Eintragungen die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht rechtskonform waren nichtmal das Papier wert sind...

Selbst ein serienmäßiger Scirocco II der irgendwo eingelagert war und noch keine Erstzulassung hat würde heute keine Zulassung mehr erhalten und nur noch als Teilelager taugen... ;-)

Gruß
Stefan

AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: So 5. Feb 2012, 19:42
von Mr.Burnout
Den Alutheken die ne zeitlang div. Limos geziert haben wurde auch nachträglich das Gutachten wieder aberkannt und die Teile mußten demontiert werden. Soviel zum Bestandschutz.
Die Dinger hatten ja auch lediglich ein Material-und Beschaffenheitsgutachten, da war nix mit ABE oder Teilegutachten...
Konnten schon immer nur über Einzelabnahme eingetragen werden.
Die Eintragungen wurden für ungültig erklärt weil eine extreme Verletzungsgefahr bestand und eben die StVZO schon immer besagt hat dass scharfkantige Teile abgedeckt werden müssen.
Somit waren die Eintragungen niemals rechtens ;-)

Gruß
Stefan

AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: So 5. Feb 2012, 20:14
von COB
Mr.Burnout hat geschrieben: nur über Einzelabnahme eingetragen werden.
Kann mir mal einer erklären, was damit eigentlich immer gemeint ist ? Eine jedwede Abnahme gilt doch immer nur für ein einzelnes Fahrzeug, somit wäre alles eine Einzelabnahme, oder ? Was also ist/wäre da anders, als bei jeder anderen Anbauabnahme ?

AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: So 5. Feb 2012, 20:20
von Maggus
Eine Einzelabnahme muss einzeln/Seperat Geprüft werden. Teile mit Gutachten brauchen nur eine Ordnungsgemäse Anbaubestätigung, da diese Teile aufgrund des Gutachtens schon geprüft wurden.

AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: So 5. Feb 2012, 20:54
von COB
Du meinst alles,was nur Festigkeits-/Materialgutachten usw und kein TGA hat und nach 19/2 statt 19/3 abgenommen werden muss oder eine Kombination verschiedener Umrüstungen darstellt, so wie FW mit anderen als Serienreifen ?

AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: So 5. Feb 2012, 21:24
von Maggus
Eben Alles was keine Vorrausgeganene Prüfung hatte. Wenn es z.b. bei Fahrwerk in Verbindung mit Lenkrad und Rädern kein Dokument gibt das alles einschliesst wird auch das eine Einzelabnahme, selbst wenn jedes teil alleine für sich ein TGA hat.
Aber ich denke hier im Forum gibt es auch Leute vom Fach die das etwas präziser ausführen können.

AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: So 5. Feb 2012, 21:56
von kogafreund
Mr.Burnout hat geschrieben:...wenn zum Zeitpunkt der Abnahme die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden gibt es darauf einen Bestandsschutz, auch wenn die Auflagen zu einem späteren Zeitpunkt verschärft werden...
Ja, das ist richtig. Diesen Fall meinte ich aber nicht, weil er hier ja auch nicht vorlag.
Im übrigen hast Du mit dem Bestandsschutz - so er denn vorliegt - natürlich vollkommen Recht.
Es gibt allerdings auch hier Fälle, wo der Bestandsschutz rückwirkend wieder "weggenommen" werden kann...aber das wird dann zu sehr OT.

Also präziser formuliert: Wenn eine Eintragung nicht hätte vorgenommen werden dürfen, das Fahrzeug also nicht StVZO konform ist und war,
dann ist diese Eintragung im Ernstfall nichts Wert.

AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: So 5. Feb 2012, 22:35
von Mr.Burnout
Also präziser formuliert: Wenn eine Eintragung nicht hätte vorgenommen werden dürfen, das Fahrzeug also nicht StVZO konform ist und war,
dann ist diese Eintragung im Ernstfall nichts Wert.
Ganz genau so ist es richtig ;-)
Du meinst alles,was nur Festigkeits-/Materialgutachten usw und kein TGA hat und nach 19/2 statt 19/3 abgenommen werden muss oder eine Kombination verschiedener Umrüstungen darstellt, so wie FW mit anderen als Serienreifen ?
...also ich meinte mit Einzelabnahme eine Prüfung nach §21 ...diese darf der "einfache" TÜV-Prüfer schon garnicht machen...das darf IMHO nur der a.a. Sachverständige :gruebel:
Darunter fallen doch auch diese "Kombinationseintragungen" von Bauteilen die für sich alleine nach §19 abnahmefähig wären :gruebel:
Nagel mich aber bitte nicht darauf fest bin nicht ganz sicher...

Ich handhabe das immer so dass ich geplante Änderungen VORHER mit dem Prüfer meines Vertrauens (ö.b.v. Sachverständiger) bespreche, dessen Hinweise und Auflagen dann entsprechend beachte, dann klappts auch mit der rechtssicheren Eintragung. ;-)

Gruß
Stefan

AW: Eintragungen beim TÜV

Verfasst: Mo 6. Feb 2012, 00:28
von COB
Maggus hat geschrieben: ... im Forum gibt es auch Leute vom Fach die das etwas präziser ausführen können.
Das bisherige reicht mir schon zum Einordnen. Da ich in solchem Überkreuz-Umfang nichts ändere und alles was ich geändert habe, ein Gutachten 19/2 oder 19/3 hatte, dessen Auflagen erfüllt werden konnten, war mir das immer nebulös, was die Leute damit meinen. Aber so kann ich jetzt wenigstens mitreden. ;-)