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AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 22:53
von 53B
Also Hessen hat die Rückdatierung seit letztem Jahr nicht mehr, das Saarland und noch ein Bundesland hatte es noch NIE! Das ab April nicht mehr Bundesweit zurückdatiert wird ist noch nicht durch, das ist auf dem Weg, kann aber noch gekippt werden und dann gehts vom Bundestag zum Bundesrat oder umgekehrt. Wenn nicht mehr zurückdatiert wird fällt keine besondere Prüfung an, lediglich ab dem 3 überzogenem Monat eine Zusatzgebühr von 20%. Also zwischen 3-unendlich überzogene Monate kostet lediglich 20% mehr, könnt ja selber rechnen ab wann es sich lohnt.
Aber, mein TÜV wäre regulär auch im November gewesen, da ich Saisonkennzeichen habe wird zum Saisonanfang zurückdatiert, das war vor 2 oder 3 Jahren noch so.
AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: Do 12. Jan 2012, 06:37
von christian_scirocco2
Hallo,
danke für die ganzen Antworten. Dann werd ich mit TÜV abwarten bis April. Von einer Zusatzgebühr hab ich auch noch nichts gehört und mußte die vor 2 Jahren auch nicht zahlen. Damals bin ich im Juni erst zum TÜv gewesen statt Februar -denn ich hatte die Achsen aufbereitet und das dauerte seine Zeit. Wobei der Wagen in der Zeit komplett stand. Um auf das Thema Zulassung ohne TÜV kurz anzusprechen, war das nicht so das man sobald man die Versicherungsunterlagen(bzw. diese Nummer) hat auf direktem Wegen zum TÜV und zurück sowie Zulassungsstelle fahren darf. Also erst TÜV und danach dann zulassen.

AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: Do 12. Jan 2012, 07:23
von scirocco_dave
christian_scirocco2 hat geschrieben:Hallo,
danke für die ganzen Antworten. Dann werd ich mit TÜV abwarten bis April. Von einer Zusatzgebühr hab ich auch noch nichts gehört und mußte die vor 2 Jahren auch nicht zahlen. Damals bin ich im Juni erst zum TÜv gewesen statt Februar -denn ich hatte die Achsen aufbereitet und das dauerte seine Zeit. Wobei der Wagen in der Zeit komplett stand. Um auf das Thema Zulassung ohne TÜV kurz anzusprechen, war das nicht so das man sobald man die Versicherungsunterlagen(bzw. diese Nummer) hat auf direktem Wegen zum TÜV und zurück sowie Zulassungsstelle fahren darf. Also erst TÜV und danach dann zulassen.
Wie es mit Tüv ist weiß ich nicht, aber zur Zulassungsstelle darf man nach meinem Wissensstand mit abgemeldeten Auto fahren.
AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: Do 12. Jan 2012, 09:23
von Dr G60
David, ist hessenweit und gilt auch für Bayern, die sich die Plakette in Hessen holen

Gruß
Gunther
AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: Do 12. Jan 2012, 11:12
von scirocco_dave
Hast PN....

AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: Do 12. Jan 2012, 20:03
von Peet!
Dr G60 hat geschrieben:Mach dir nicht ins Hemd

, wenn der TÜV im Februar abläuft, passiert im März gar nichts, erst ab April kostet es ein Verwarngeld, Punkte gibt es da auch noch nicht. Und dann einfach an dem ersten Tag im April, wo du den Wagen eh wieder fährst, ab zum TÜV. Wenn du ganz sicher gehen willst, vorher noch einen Termin beim TÜV vereinbaren, falls du tatsächlich auf dem Weg dorthin kontrolliert werden solltest. Fertig. Mach ich schon seit 2010 wieder so, weil in Hessen schon seitdem nicht mehr zurückdatiert wird.

mal ernsthaft Peet! wie willst du den dann ohne TÜV wieder zulassen? Auch die Versicherung wird zahlen, wenn es zu einem Unfall kommt, wir wollen ja mal davon ausgehen, daß der Wagen von Christian keine gravierenden Mängel hat, die zu einem Unfall führen.
Gruß
Gunther
man bekommt eine vorläufige Zulassung für die HU, mach dich mal Kund!
achsooo, da ich heute mit einem anderen Fahrzeug beim TüV war, Extragebühren nach 3 Monaten Überziehen nicht angefallen.
Und eine Versicherung kann einem einen Strick drehen, wenn sie will! da kann das Fahrzeug noch so in Ordnung sein!
Gruß Peet
AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: Do 12. Jan 2012, 21:33
von Dr G60
Klar Peet, kann man so machen, muss man aber nicht, abmelden, anmelden, Deckung bei der Versicherung beantragen, zweimal auf der Zulassungsstelle warten und das alles wegen 6 Wochen überziehen des TÜVs? Zudem soll der Wagen ja eh nicht bewegt werden.
Wenn dann tatsächlich auf dem Weg zum TÜV ein Unfall passiert kann die Versicherung natürlich Ärger machen, Versicherungen machen übrigens fast immer Ärger. Wenn da aber kein grober Mangel für den Unfall ursächlich ist, kommen die da nicht weit mit, da bekommt man eher Probleme, wenn das Fahrzeug verkehrsuntauglich war, auch wenn der TÜV noch nicht abgelaufen ist.
Gruß
Gunther
AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: Sa 14. Jan 2012, 14:20
von streets
Du darfst mit nicht angemeldetem PKW, wenn du eine Versicherung hast, zur HU fahren. Danach allerdings am gleichen Tag noch zur Zulassungsstelle und ihn anmelden. Die Versicherung die du abschließt gilt immer ab 0:00 Uhr, der Wagen ist also schon versichert auf der Fahrt zur Dekra, TÜV, GTÜ etc..
AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: Sa 14. Jan 2012, 19:08
von kogafreund
Ja, aber nur wenn die alten entstempelten Kennzeichen am Fahrzeug sichtbar angebracht sind.
Das Gerücht, man dürfe ohne Kennzeichen und nur mit der Versicherungsbestätigung ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen,
hält sich hartnäckig. Falsch ist es trotzdem. Wenn man mal genauer nachdenkt, kommt man auch schnell drauf, warum das so ist.
AW: TÜV bis April überziehen?
Verfasst: So 15. Jan 2012, 12:30
von streets
kogafreund hat geschrieben:Ja, aber nur wenn die alten entstempelten Kennzeichen am Fahrzeug sichtbar angebracht sind..
Schon klar das man die Kennzeichen natürlich montiert haben muß. Dachte das würde sich von selbst erklären ;)