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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 13:40
von Folterknecht
mmhh darf man ein positionslicht interessant .... darf man denn generell ein positionslicht direkt unter die scheiwnerfer machen ? ich meine original sind ja z.b. bei den ganzen alten saabs die positionslichter in den blinkern drin . und darf man denn mit angeschalteeten positionslichtern fahren oder darf man die nur im stand anhaben ?
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 13:51
von streets
In D darf das Positionslicht nur in Verbindung mit dem Abblendlicht gefahren werden. Wer schon mal mit Neblis und Standlicht fährt und auch schon mal erwischt wird weis das hüstl......... zu meiner Verteidigung es sieht aber gut aus
Merkwürdig ist aber auch das das Teil als Positionsleuchte zugelassen ist aber LEDs verbaut sind. Und 6000k fürs Standlicht ist schon recht viel. Fragt man sich woher das E-Prüfzeichen kommt........... Im Übrigen ist der Verwendungszweck auch auf der Leuchte gekennzeichnet. Posis sind also nicht fürs Tagfahrlicht erlaubt wie schon einer meiner Vorschreiber schon gesagt hat.
Ob man sowas allerdings an einen Rocco anbringen sollte ist ein anderes Thema - finde das gehört nicht an einen Klassiker aber jedem wie es ihm gefällt
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 14:19
von Folterknecht
okay also mit Pos licht darf man rumfahren ... also gehts nurnoch um die stelle wohin man diese klebt ... steht das normalerweise in den papieren die dabei sind ? oder müssen gibts einen tüv akzeptablen anbringungsbereich ?!
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 14:56
von Stephan
Guckst du in die STVZO unter dem Punkt Positionslichter.
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten § 51a Seitliche Kenntlichmachung § 51b Umrißleuchten § 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Du wirst feststellen, dass es die vom Anbieter genannten Positionsleuchten beim PKW nicht gibt. Sowas gibts eigentlich nur bei Booten und ggf. Luftfahrzeugen. Also entweder sind vom Anbieter Umrißleuchten gemeint, oder Du baust Du an de Rocco Flügel und lässt ihn als Flugzeug zu. Als Umrißleuchten müßten diese zwar seitlich angebracht aber von vorne in Weis bzw. hinten in rot sichtbar sein. Wir stellen also fest, dass der Ebayverkäufer eigentlich null Plan hat.
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 15:06
von Folterknecht
lol also ist das unsin was der verkauft und eigentlich ohne zulassung .... denn das r87 modul da ist ja auch quasi nur für tagfahrlichter .... fraglich ist dann aber wie auf die teile ein E-prüfzeichen kommt ?!
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 15:27
von Stephan
Was ist denn eigentlich ein E-Prüfzeichen? Vlt solltest Du da mal genauer Nachforschen.
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Lass Dir die Nummer geben und Frage beim KBA einfach mal per Email an, für was genau diese Nummer gilt. Vlt ist es ja auch nur ein Chinaimport mit gefälschter E-Nummer. Wer weis das schon.
Auch hier ist ne nette Beschreibung zum Thema:
http://vasmodis.tripod.com/id23.html
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 15:36
von Folterknecht
steht ja schon oben irgendwo ....
vermutlich haben die LED's an sich ein e-prüfzeichen für irgendwas ähnlich wie die Xenon nachrüstbirnen die haben ja angeblich auch ein e-prüfzeichen nur darf man die trotzdem nicht in den H4 scheinwerfer stecken ..ich denke mit den LED's ist es hier ähnlich .. also alles veräppelung wiedermal
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 17:21
von christian_scirocco2
Also Folti,
mich wundert echt das daß das Thema von dir kommt. Du schreibst doch sonst auch immer Antwoirten zu solchen Themen.
Und es ist auch ganz einfach.
Universelle Leuchten die du zusätzlich noch flexibel gestalten kannst, bekommst du hier garantiert nicht mit ABE. Die können ja wer weiß wo hinleuchten.
Zum anderen Ist die Sache mit dem E-Zeichen ein alter Hut. Die Teile müssen ein E1 Zeichen haben, alles andere gilt für Deutschland nicht.
Aber ich geb zu, hatte damals für unseren Audi weiße Blinker mit E4? Zeichen verbaut, die waren Optisch halt 100%ig gleich wie die orangenen Originalen, nur gilt das Zeichen halt nicht für Deutschland. Um das zu merken muß der TÜVler halt genau hinschauen.
Gruß Christian
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 18:38
von streets
Stephan L. hat geschrieben:
Lass Dir die Nummer geben und Frage beim KBA einfach mal per Email an, für was genau diese Nummer gilt. Vlt ist es ja auch nur ein Chinaimport mit gefälschter E-Nummer. Wer weis das schon.
Auch in China kann man das legal bekommen, allerdings wird da in der Tat schon mal gerne geschummelt.
AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 18:40
von streets
christian_scirocco2 hat geschrieben:
Zum anderen Ist die Sache mit dem E-Zeichen ein alter Hut. Die Teile müssen ein E1 Zeichen haben, alles andere gilt für Deutschland nicht.
Also da muß ich dir wiedersprechen, alle E Prüfzeichen sofern legal erworben gelten in Deutschland. Also auch E4 und insbesondere E11 sind in Deutschland uneingeschränkt gültig.