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AW: Frage Unterschied C116 und C116/2

Verfasst: Mi 16. Dez 2009, 02:03
von DocRoc
Wenn du zum TüV fährst ist es normal kein Problem, der macht das dann über Einzelabnahme, auch wenn es sich in dem Fall idiotisch anhört.
Prüfer die nur nach §19 eintragen dürfen (in unserer Gegend z.B. GTÜ/DEKRA) dürfen es eigentlich nicht, denen sind da die Hände gebunden auch wenn Sie es selbst idiotisch finden. Habe das Problem jetzt ein paarmal mit Weitec-Federn gehabt, da steht der 116/2 auch nicht drin. Das Gutachten wird aber jetzt auf meinen Antrag dahingehend geändert damit mein GTÜ-Prüfer wieder ruhig schlafen kann. :grins:

Gruß Ulf

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Verfasst: Do 17. Dez 2009, 10:28
von Organspender
Mit C116/2 haste ne Arschkarte gezogen wenn du deinen Rocco Tiefer haben willst, dann sind nur 1,5cm auf der Vorderachse legal.

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Verfasst: Do 17. Dez 2009, 11:00
von Günni
Organspender hat geschrieben:Mit C116/2 haste ne Arschkarte gezogen wenn du deinen Rocco Tiefer haben willst, dann sind nur 1,5cm auf der Vorderachse legal.

Was erzählst du denn? :crazy:

Meiner ist C116/2 und der hat zwei Gewindefahrwerke eingetragen.
Und bestimmt nicht nur 1,5 cm tiefer :aetsch: :auto:

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Verfasst: Do 17. Dez 2009, 11:06
von Sven
Ich denke, er spielt auf die schwachsinnige 50cm-Regelung (Scheinwerferhöhe) seit 01.01.1988 an.
Das hat aber nichts mit der ABE des Fahrzeugs zu tun.
Es wurde willkürlich die Erstzulassung ab 01.01.1988 zum Kriterium gemacht, egal welcher Pkw.
Typisch Bananenrepublik Deutschland! :crazy: :bang:

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Verfasst: Do 17. Dez 2009, 13:24
von 53B
500mm Regelung. :stinkefinger: Das interessiert niemanden und ist auch technisch absolut unrelevant wenn die Scheinwerfer dafür dann höher gestellt werden.

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Verfasst: Do 17. Dez 2009, 17:12
von Organspender
Also ich hab da mal nen Tüvler drauf angesprochen zwecks C116/2 und Tieferlegung, der hat mir Erklärt, dass es Spätestens mit der :Rennleitung: ärger geben könnte und Eintragen würd er es auch nicht!
Ist irgendwie ein beschissenens Thema der eine sagt dass es Quatsch ist und der andere sagt dass es kein Quatsch ist!
Ist glaub alles ermessenssache des Tüvlers und der :Rennleitung: !

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Verfasst: Fr 18. Dez 2009, 16:11
von 53B
Oder was man für eine Pussy ist... :ichsagnix:

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Verfasst: Sa 19. Dez 2009, 15:45
von Organspender
:Rennleitung: ist doch ein Pussyverein, oder?

Ich Persönlich hätte kein Problem damit den Karren flacher zu machen, aber ich Fahr halt recht viel und kanns mir net leisten meinen Lappen zu gefährden! Ausserdem hab ich auch keinen Bock den Staat zu Sponsern, weil ich dauernd irgendwelche Hirnrissigen Strafzettel zahlen darf!

Der eine hats, der andere nicht! Und ich wills nicht haben!

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Verfasst: Mo 21. Dez 2009, 19:35
von Cornholio1988
So also hab meine Papiere und Des Gutachten nem guten bekannten von meinem Vater mitgegeben, der arbeitet bei reifen Müller und hat mir schonmal bei gutachten für Felgen weitergeholfen.


Hoff mal der meldet sich bald.


MFG Florian

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Verfasst: Do 11. Feb 2010, 17:51
von Cornholio1988
Also heut info bekommen
Bekomm meine Felgen ohne probleme Mit dem gutachten von 1987 eingetragen, inklusive Spurplatten!


Gruß Florian