Scirocco G-60

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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53B
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Beitrag von 53B »

Meiner war vor 2 Wochen beim TÜV, meine alte Abgasnorm hab ich dabei behalten. Aber umschlüsseln ist laut meinen Quellen nicht mehr oder nur noch sehr aufwendig möglich.
bio
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Beitrag von bio »

53B hat geschrieben:Meiner war vor 2 Wochen beim TÜV, meine alte Abgasnorm hab ich dabei behalten. Aber umschlüsseln ist laut meinen Quellen nicht mehr oder nur noch sehr aufwendig möglich.
Hallo was meinst du mit aufwendig??was hast du für eine Abgasnorm?
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53B
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Beitrag von 53B »

D3. Aufwendig heisst mit dem bereits besagten Abgasgutachten was direkt für dieses Fahrzeug dann hätte erstellt werden müssen.
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philipple
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Beitrag von philipple »

legal oder nicht, wenn du nen TÜVler findest der dirs einträgt (und solche gibt es sicherlich...) wird sich der/die freundliche Beamte vom Landratsamt zu 99% nicht querstellen ;-)
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Scirocco 2.0
bio
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Beitrag von bio »

philipple hat geschrieben:legal oder nicht, wenn du nen TÜVler findest der dirs einträgt (und solche gibt es sicherlich...) wird sich der/die freundliche Beamte vom Landratsamt zu 99% nicht querstellen ;-)
Hallo habe noch was gefunden über die Richtlinien:



Abgasminderungssysteme mit einem Teilegutachten nach §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO, ohne besondere Rechtsgrundlage, können eine Änderungsabnahme erhalten.
Es erfolgt aber KEINE Änderung der emissionsbezogenen Verschlüsselung. Natürlich bleibt es Ihnen überlassen, bei "ihrer" TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS / FSP
etc. Prüfstelle persönlich nachfragen, ob im Einzelfall eine Eintragung u. Änderung der abgasrelevanten Schlüsselnummer möglich ist. Es bleibt Ihnen auch
überlassen bei ihrer Zulassungsstelle nachzufragen, ob sie eine Änderung der Abgasschlüsselnummer vornimmt, wenn Sie eine Änderungsabnahme bezogen
auf das Nachrüstsystem u. ein gültiges Teilegutachten vorlegen, denn gemäß §2 Abs. 2 letzter Satz des KraftStG

sollen die

Zulassungsbehörden über die

< Einstufung eines Fahrzeuges in Emissionsklassen entscheiden>

Darüber hinaus soll nach §9Abs. 1 die Festsetzung des Steuersatzes gelten.
Dabei sollen Fahrzeuge besonders begünstigt werden, die die Anforderung der Richtlinie 70/220/EWG einhalten u. als schadstoffarm anerkannt sind. Da die
Teilegutachten der Nachrüstsysteme auf Grund von Messungen nach der Richtlinie 70/220/EG erstellt worden sind, sollten die Zulassungsstellen die notwendige
Qualifizierung der nachgerüsteten Fahrzeuge nach §48 i.V. m. Anlage XIV StVZO vornehmen.
Schnitzel
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Beitrag von Schnitzel »

...bei meiem G60 is der Schlüssel geblieben, lediglich ein Vermerk nach Euro2 und den Wisch abgegeben...und schwups isser umgestuft bei der Steuer...

Gibt es denn die Zwischen-KATs nicht mehr !?!
Mfg. Schnitzel aka Sebastian

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53B
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Beitrag von 53B »

Gibt viel, aber bringt nichts mehr.
Schrauber
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Beitrag von Schrauber »

hab den beitrag nur flüchtig gelesen aber....
umschlüsseln gibts also unter umständen nicht mehr so ohne weiteres...
ok das gilt dann wohl in beide richtungen:
D3 umgeschlüsselt, fahrzeug wird wieder in den originalzustand zurückversetzt= euro1 oder sogar ohne KAT, schlüsselnummer bleibt,
steuer auch :-)
da ärger ich mich doch das ich keinen kat eintragen lasse habe und nun schwubs weg damit
:-)
:-)
:-)
bio
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Beitrag von bio »

Hallo wer rüstet den zurück wenn schon D3 eingetragen ist,zahle doch nicht mehr wenn´ s nicht sein muss.ist doch eh alles schwindel.
Schrauber
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Beitrag von Schrauber »

wenn ich zurückrüste und das für den TÜV ok ist und die zulassungsstelle die schlüsselnummer unbedingt nicht ändern will (oder darf) ist mir das dann ja egal;
für die steuer zählt ja nur die schlüsselnummer und nicht ob ein KAT da ist oder nicht;
:-P
:-)
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