Hilfe, wer kann mir helfen....
- Katharina H.
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
@DAMR138
Ich sehe Dich auf jeden Fall im Recht! Ist rein vertragstechnisch tatsächlich so wie W. Hass geschrieben hat.
Zum Thema Fahrzeugbrief schau mal hier nach:
http://www.sciroccoforum.de/forum/showt ... chtsirrtum
Da gab es schonmal ein ähnliches Problem mit anschließender wilder Diskussion über die Eigentumsverhältnisse - ganz klassisch mit "wer den Brief hat usw." - als sich jemand beschwatzen ließ demjenigen in dessen Halle er seinen Rocco stehen hatte den Brief auszuhändigen und dieser dann später behauptete ihm wäre der Rocco geschenkt worden.
Zum Thema Fahrzeugbrief hatte ich in dem Thread einen entsprechenden Beitrag geschrieben und kogafreund hatte noch mit juristischem Fachwissen weitergeholfen.
Viel Erfolg wünscht
Katharina
Ich sehe Dich auf jeden Fall im Recht! Ist rein vertragstechnisch tatsächlich so wie W. Hass geschrieben hat.
Zum Thema Fahrzeugbrief schau mal hier nach:
http://www.sciroccoforum.de/forum/showt ... chtsirrtum
Da gab es schonmal ein ähnliches Problem mit anschließender wilder Diskussion über die Eigentumsverhältnisse - ganz klassisch mit "wer den Brief hat usw." - als sich jemand beschwatzen ließ demjenigen in dessen Halle er seinen Rocco stehen hatte den Brief auszuhändigen und dieser dann später behauptete ihm wäre der Rocco geschenkt worden.
Zum Thema Fahrzeugbrief hatte ich in dem Thread einen entsprechenden Beitrag geschrieben und kogafreund hatte noch mit juristischem Fachwissen weitergeholfen.
Viel Erfolg wünscht
Katharina
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SCIROCCO CLIQUE NORD 
- COB
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
Erstmal ist das falsch !tattoorocco hat geschrieben: ...
Inhaber des Briefes = Besitzer !...
Er ist auch nicht der Eigentümer... die Zulassungsbescheinigung ist nämlich KEIN Eigentumsnachweis...
Trotzdem kann sich der TE entspannt zurücklehnen, denn ein Kaufvertrag (wenn auch mündlich) wurde ja rechtskräftig vor Zeugen geschlossen...
Eine Entwendung wäre somit ein Diebstahl... Also nicht kirre machen lassen...
Das merkt man... Der Typ, der im Brief steht ist aktueller Halter. Mehr net. Dies sagt NICHTS über die Eigentumsverhältnisse oder den Besitzstand aus...MBO hat geschrieben:Ich bin kein Rechtsanwalt ... Wer die Papiere hat (Fahrzeugbrief) ist der Eigentümer...
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)
Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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- kogafreund
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
Hier geht einiges durcheinander:
Die Frage, ob der Wagen verkauft werden sollte bzw. wer nun Eigentümer ist, ist ja gar nicht streitig.
Der Verkäufer wollte ja verkaufen und hat sowohl die Papiere als auch das Fahrzeug übergeben.
Streitig ist allein der Vertragsinhalt, nämlich die Höhe des Kaufpreises !
Man muß diese beiden Dinge (Kaufvertrag und Eigentumsübergabe) wegen des hierzulande vorherrschenden Abstraktionsprinzips strikt trennen.
Oft verstehen die Studenten das nach dem 5. Semester Jura noch nicht.
Hier meint der Verkäufer, es seien 200 Euro mehr vereinbart gewesen. Das betrifft allein den Kaufvertrag.
Dessen Inhalt wird er beweisen müssen.
Ohne Zeugen oder einen eben auf die höhere Summe lautenden Kaufvertrag wird der Verkäufer die schlechteren Karten haben.
Dem Käufer rate ich, gar nichts zu tun und den Wagen an einem sicheren Ort abzustellen.
Insbesondere würde ich es unterlassen, die Gegenseite unnötig zu provozieren.
Die Frage, ob der Wagen verkauft werden sollte bzw. wer nun Eigentümer ist, ist ja gar nicht streitig.
Der Verkäufer wollte ja verkaufen und hat sowohl die Papiere als auch das Fahrzeug übergeben.
Streitig ist allein der Vertragsinhalt, nämlich die Höhe des Kaufpreises !
Man muß diese beiden Dinge (Kaufvertrag und Eigentumsübergabe) wegen des hierzulande vorherrschenden Abstraktionsprinzips strikt trennen.
Oft verstehen die Studenten das nach dem 5. Semester Jura noch nicht.
Hier meint der Verkäufer, es seien 200 Euro mehr vereinbart gewesen. Das betrifft allein den Kaufvertrag.
Dessen Inhalt wird er beweisen müssen.
Ohne Zeugen oder einen eben auf die höhere Summe lautenden Kaufvertrag wird der Verkäufer die schlechteren Karten haben.
Dem Käufer rate ich, gar nichts zu tun und den Wagen an einem sicheren Ort abzustellen.
Insbesondere würde ich es unterlassen, die Gegenseite unnötig zu provozieren.
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo
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- baghira77
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
@ DAMR138 :
Ich kann dir aus eigenen Erfahrungen sagen, DIR KANN NICHTS PASSIEREN !
das ist die Aussage eines Kripo Beamten, einer Notar/ Anwaltskanzlei, und dem Straßenverkehrsamt.
Ich habe meinen Rocco von nem Typen geschenkt bekommen, weil er sich Schrottkosten sparen wollte.
Nachdem ich den Rocco repariert habe, und ihn auf mich zugelassen habe, wollte der Spacken den Rocco auch wiederhaben und drohte mir mit Anwalt und so weiter.
Da ich wegen anderer Umstände den Weg zur Kripo und Anwaltskanzlei machen musste, kann ich dir diese Info geben.
Mach dir kein Kopp, das Auto ist rechtsmässig deins. Basta
Ich kann dir aus eigenen Erfahrungen sagen, DIR KANN NICHTS PASSIEREN !
das ist die Aussage eines Kripo Beamten, einer Notar/ Anwaltskanzlei, und dem Straßenverkehrsamt.
Ich habe meinen Rocco von nem Typen geschenkt bekommen, weil er sich Schrottkosten sparen wollte.
Nachdem ich den Rocco repariert habe, und ihn auf mich zugelassen habe, wollte der Spacken den Rocco auch wiederhaben und drohte mir mit Anwalt und so weiter.
Da ich wegen anderer Umstände den Weg zur Kripo und Anwaltskanzlei machen musste, kann ich dir diese Info geben.
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Versuche niemals eine Katze zu streicheln,die du nicht kennst....
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- ronin
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
Halter gleich Besitzer ist Quatsch, ich habe den Kaufvertrag für meinen Rocco unterschrieben, damit ist er meiner. Im Brief, in der Versicherung usw. steht mein Vater. Das bringt ihm dank Kaufvertrag mal garnichts...
Also Vorsicht mit solchen Äußerungen. Gab es Zeugen für den Kaufvertrag per Handschlag? Wenn nicht, wird es ein Stück interessanter. Aber trotzdem darf er den Wagen nicht einfach eintüten. Ich würde mal bei der örtlichen Rennleitung anklopfen und die Brüder schonmal vorwarnen.
Also Vorsicht mit solchen Äußerungen. Gab es Zeugen für den Kaufvertrag per Handschlag? Wenn nicht, wird es ein Stück interessanter. Aber trotzdem darf er den Wagen nicht einfach eintüten. Ich würde mal bei der örtlichen Rennleitung anklopfen und die Brüder schonmal vorwarnen.
Datt, watt ich hier an spachliche Extravaganz annen Tach am legen bin ist nich assi, datt is die Hochkultur vonne ruhrpöttische Sprache!
KRaft ist doof^^
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- ronin
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
Weils eine etwas andere Sachlage sein dürfte, oder?tattoorocco hat geschrieben:Hola,
und warum habe ich dann zusammen mit dem Staatsanwalt drüber gelacht und recht bekommen ?
Mich hätte mal interessiert, was du getan hättest wenn sie den Rocco genommen hätte...
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- COB
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
Hier werden aber paar Sachen verwurstet... Durch Kaufvertrag wurdest du auch Eigentümer, nicht dein Erzeuger... Aber sobald du deinem Alten Herrn den zum Fahren überlässt, ist er dann neben Halter auch Besitzer...ronin hat geschrieben: Halter gleich Besitzer ist Quatsch, ich habe den Kaufvertrag für meinen Rocco unterschrieben, damit ist er meiner. Im Brief, in der Versicherung usw. steht mein Vater. Das bringt ihm dank Kaufvertrag mal garnichts...
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
Woher soll ich wissen, worüber ihr lacht...tattoorocco hat geschrieben: ...
und warum habe ich dann zusammen mit dem Staatsanwalt drüber gelacht und recht bekommen ?
Und weil du den Brief hast, biste nicht zwingend Besitzer, denn das ist im Moment, so wie sichs anhört, deine Ex...
Wer der Eigentümer deines Ex-Kfz ist, kann man aus der vorliegenden Information nicht wirklich rauslesen...
Wenn du es bist, warum diskutierst du noch mit deiner Ex und hast sie noch net wegen Mopsen deines Kfz angezinkt... Wenn Sie es ist, warum diskutiert sie mit dir rum ?
Fragen über Fragen...
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
Und wie ist denn deine Sicht der Dinge aus deiner Erfahrung ?tattoorocco hat geschrieben: ...das sehe ich aber aus eigener Erfahrung gaaaaanz anders...
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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....
1.) Das ist wirklich nett von dir... frisst du da auch weiterhin Steuer und Versicherung ?tattoorocco hat geschrieben: ...
ganz einfach, weil ich ein guter Mensch bin und genug Autos habe, außerdem fährt sie ja auch meinen Sohn damit rum...
Aus meinen vorliegenden Unterlagen der Staatsanwaltschaft Kassel bin ich der rechtmäßige Besitzer. ...
Zurück zum Thema, ich denke wenn der Fredersteller sich mal an den User Kogafreund wendet wird ihm wohl am besten geholfen der scheint nämlich kompetenter zu sein diesbezüglich wie wir Laien hier alle zusammen.
2.) Das ist schon rein physisch eher nicht möglich, dass du Besitzer deines Kfz bist, wenn doch deine Ex damit rumfährt...
3.) Einen befähigten Rechtsverdreher zu Rate zu ziehen, ist sicher kein Fehler... aber ich nehme an, dass die nichtmal nötig werden wird... so wie sich das anhör haben da genug Leute rumgestanden...
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