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AW: Unfallwagen?

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 19:07
von Günni
Ihr seit ja alle so schlau! :fressehalten:

7. Unfall im Vertrag verschwiegen – was sind die Konsequenzen?

Der Verkäufer sichert im Kaufvertrag zu: "Der Wagen hatte in der Zeit, in der er mein Eigentum war, keinen Unfallschaden." In Wirklichkeit gab es einen Crash.
"Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gilt übrigens auch, wenn sie ihren Wagen privat gekauft und somit keine Garantie wie beim Händler haben."


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Gericht: getäuschter Käufer kann das Fahrzeug zurückgeben

Urteil: Schönreden eines Unfallschadens beim Gebrauchtwagenverkauf unzulässig

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann das Fahrzeug zurückgeben, wenn ihn der Verkäufer über den wirklichen Umfang eines Unfallschadens getäuscht hat. Wie der ADAC meldet, ist dieser nämlich verpflichtet, den gesamten Schaden am Fahrzeug offen zu legen.

Im vorliegenden Fall hatte der Gebrauchtwagenhändler den Käufer im Kaufvertrag lediglich auf einen "Seitenschaden rechts" hingewiesen. Tatsächlich hatte das Auto bei einem schweren Unfall mit einem LKW aber beinahe einen Totalschaden erlitten. Dies hatte der Verkäufer bewusst verschwiegen. Die Koblenzer Richter werteten das Verhalten des Autoverkäufers als arglistige Täuschung. Unter einem "Seitenschaden rechts" seien allenfalls leichte bis mittlere Schäden zu verstehen, die nach der Reparatur den Wert des Fahrzeugs nicht mindern. In diesem Fall war der Kfz-Schaden aber derartig groß, dass eine stärkere Wertminderung bestand, als der Kunde erkennen konnte.

Das OLG Koblenz (- 5 U 1878/01 -) entschied daher, dass der getäuschte Gebrauchtwagenkäufer das Fahrzeug zurückgeben kann. Die Richter folgten damit der bestehenden Rechtssprechung, nach der ein Autoverkäufer von sich aus über das Ausmaß von Unfallschäden informieren muss. Es sei nicht Aufgabe des Käufers, den Umfang und das Ausmaß des Schadens durch Fragen zu ermitteln.

Der ADAC verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Mitglieder in den Prüfzentren des ADAC für 55 Euro Gebrauchtwagen auf Herz und Nieren prüfen lassen können. Nichtmitglieder zahlen für diesen Service 75 Euro. Das 120 Punkte umfassende Prüfprogramm soll Käufern die Sicherheit geben, die Katze nicht im Sack zu kaufen, und bescheinigt dem Verkäufer, dass er ein einwandfreies Fahrzeug anbietet.

AW: Unfallwagen?

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 19:28
von RoccoNaut
Gibt es fristen, nach denen man dem verkäufer den wagen zurückgeben muss?

z.b. ich kauf mir n auto...stelle nach nem jahr fest das es n unfall wagen ist...

AW: Unfallwagen?

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 19:39
von Günni
Soweit mir bekannt gibt es keine Verjährungsfrist, meine Schwester hat ihren gebrauchten Passat VR6 nach 1.5Jahren dem VW-Händler zurückgegeben, wegen Lacknebel an der A-Säule und Lackrückstände am Türgummi.
Ging vor Gericht, Händler hat verloren, weil der Wagen als unfallfrei verkauft wurde.


Hier noch was zur Verjährung:

http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Verj ... zrecht.htm

AW: Unfallwagen?

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 19:43
von RoccoNaut
Also mein Problem is folgendes.
Günni, du kennst meinen Rocco ja und hatte dir mal gesagt das der n Knick an der A-Säule hat. Im kaufvertrag steht "Schaden vorne links" im nachhinein wenn man genauer guckt was wirklich dran ist`sieht man halt das der unfall auch noch schlampig repariert wurd....meinst da besteht ne chance? hab den wagen jetzt 2 jahre

AW: Unfallwagen?

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 19:46
von Günni
Bist du im ADAC? Hast du Rechtsschutz?

AW: Unfallwagen?

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 19:52
von RoccoNaut
ADAC ja...rechtschutz höchstens über meinen vater mit versichert...muss ich fragen.
ist n privat kauf gewesen

AW: Unfallwagen?

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 19:56
von Günni
Über den ADAC kannst du das Gutachten machen lassen, einfach anrufen und fragen.

Über den Rechtsschutz zum Anwalt, Kaufvertrag prüfen lassen.

AW: Unfallwagen?

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 23:19
von GT2_aus_NRW
Ich finde es auch richtig dass man einen Schaden beim verkauf angeben muß.
Aber wenn dich Richtlinien wirklich so streng sind dürften Autos
unserer Baujahre ja fast alle Unfallwagen sein.

AW: Unfallwagen?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 06:38
von W. Hass
@ Günni:
Gas-Rocco hat geschrieben:Ihr seit ja alle so schlau! :fressehalten:

7. Unfall im Vertrag verschwiegen – was sind die Konsequenzen?

Der Verkäufer sichert im Kaufvertrag zu: "Der Wagen hatte in der Zeit, in der er mein Eigentum war, keinen Unfallschaden." In Wirklichkeit gab es einen Crash.
"Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gilt übrigens auch, wenn sie ihren Wagen privat gekauft und somit keine Garantie wie beim Händler haben."

Wie recht Du hast!!! :danke2:

Dieser Beitrag von Dir ist als freundliche Mahnung zu verstehen. Du hast da völlig recht, wer seinen Käufer arglistig täuscht kann und wird strafrechtlich belangt werden. Und das kann richtig wehtun, da sind schnell mal 30 Tagessätze (ein Monatsgehalt) weg. Nicht auszudenken was einem droht, wenn ein verschwiegener evtl. sogar schlecht reparierter Unfallschaden der Auslöser für einen Unfall mit Personenschaden beim Käufer ist.

Greetz Willi

AW: Unfallwagen?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 07:20
von KRY€
Ich würde das schon angeben das da mal Jemand in die Tür gefahren ist und das du sie in Folge einer Neulackierung ersetzt hast. Wenn der vermeintlich Käufer deshalb den Preis drücken will würd ich nnicht drauf eingehen..

Ich seh das so wenn die Spaötmaße trotz dem stimmen würds mich persönlich nicht jucken ob da ne neue Tür drin ist.