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AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 19:28
von ronin
Nach altem deutschen Recht muss die lauffläche abgedeckt sein, nach neuem EU-Recht muss alles abgedeckt sein...
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 19:30
von Maik
Doof das wir der EU angehören....
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 19:49
von Scirocco2 GTX
ja das weiß ich auch! aber die werkstatt wo ich hin gehe sind richtig in ordnung und vorallem der prüfer der schaut gern mal vorbei kostet aber ein bisschen mehr dort war erst auch bei einer anderen und habe kein tüv bekommen weil ich andere federn und so was drinne hatte, und weil das plus von der batterie nicht abgedeckt war, und halt nur kleinigkeiten. bin zu der anderen werkstatt hin und alles i.o und wo ich heut dort war hat die werkstatt gleich den prüfer von der gtü angerufen und hat alles erstmal erklärt, und der prüfer meinte das kriegen wir schon hin er wußte auch gleich bescheid vom mein scirocco! ich glaub der ist scirocco fan :) .
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 20:25
von 53B
Das hat mit dem Recht doch nichts zu tun. Unsere Autos sind einfach nicht nach EU-Richtlinie zugelassen, somit zählt keine EU-Bestimmungen. Andererseits, laut EU-Bestimmung gibts keine Mindestkennzeichenhöhe. Hat alles Vor- und Nachteile.
Aber zur ABE, ABEs gelten immer bei einem Serienfahrzeug, das Lenkrad wird beim Serienfahrzeug geprüft ohne Tieferlegung und Breitreifen, die Breitreifen werden bei einem Serienfahrzeug ohne Sportlenkrad und ohne Tieferlegung geprüft, die Tieferlegung bei einem Fahrzeug ohne Breitreifen und Sportlenkrad. Da sich die Sachen aber alle beeinflussen MUSS eine Einzelabnahme erfolgen die den speziellen Fall prüft.
Das ganze gilt auch für Motortuning, Abgasanlagen, Luftfilter usw....
Und im Zweifelsfall immer zuerst zum TÜV und dann basteln.
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Sa 11. Apr 2009, 10:56
von Hoffi
Hallo,
soweit ich weiss sieht das Gesetz vor von der Radnabe hochgemessen an die Karosse je 30 Grad nach vorn und Hinten muss der Reifen abgedeckt sein. Ist das nicht gewährleistet Karosse ziehen oder Schmutzfänger(Uah). gruß hoffi