Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Maggus
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Beitrag von Maggus »

Andy-GTII hat geschrieben:Vor 88 können die so tief sein wie sie wollen?
:gruebel:
Genau! Deswegen hat mein 91er mich auch verlassen müssen. Nun hab ich noch meine zwei EGs bei denen ich mich voll austoben kann.
Das mit der Lichtkante sieht glaub jeder Prüfer anders.
Mein GTÜler will die Lichtkante mitte Scheinis (alle Bj.), dafür müssen aber die Reifen komplett abgedeckt sein. Und mein TÜVer will die scheinwerferkante (nur ab. 88) dafür aber beim Reifen nur das adgedeckte Profil.
So muss ich bei "nach 88" Fahrzeugen zwei Prüfstellen anfahren um alles abzunehmen.

Gruss Markus
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Eugen
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AW: Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Beitrag von Eugen »

Es zählt die untere Lichtaustrtittsgrenze. Nichts anderes (steht so in der stvzo).
Die Vorschrift existiert seit 88. 92 hat sich keiner drum geschert. Das schützt aber nicht vor der Polizei. Schließlich ist der Fahrzeughalter bzw. Führer für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, egal was da eingetragen ist etc.

Hier der entsprechende Gesetzestext:
"§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1.000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1.000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen."

Da steht eindeutig Spiegelkannte = Lichtkante drin. Dass es von verschiedenen Prüfern durchaus unterschiedlich gemacht wird ist halt so, hilft aber einem im Fall der Fälle kein Bisschen weiter. Also einfach dran halten und gut.

und hier ein Zitat aus §72 stvzo, der das Inkrafttreten der obigen Vorschrift regelt:
"§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung."

Alle Unklarheiten beseitigt?

Gruß
Eugen
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Meiki

AW: Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Beitrag von Meiki »

Alles klar? :gruebel: In meinen DEs sind von vorne keine Siegel zusehen um die Linse ist alles schwarz
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Eugen
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AW: Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Beitrag von Eugen »

Gut erkannt Meiki. Bei DE entspricht die Unterkannte der Linse der Spiegelkannte. Was denkst Du warum ich DE-Scheinis im Scirocco fahr?

Gruß
Eugen
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Kar98
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AW: Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Beitrag von Kar98 »

All Eyez on me hat geschrieben:Die 20cm Kennzeichenunterkante schafft man beim Scirocco ja fast schon nicht mit dem Originalfahrwerk... :lol:
Einfach das Kennzeichen höher anbringen :witz:
Meiki

AW: Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Beitrag von Meiki »

Eugen hat geschrieben:Gut erkannt Meiki. Bei DE entspricht die Unterkannte der Linse der Spiegelkannte. Was denkst Du warum ich DE-Scheinis im Scirocco fahr?

Gruß
Eugen

Danke! Dann hab ich wohl eine Sorge weniger :kaffee:
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Buggyboy
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AW: Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Beitrag von Buggyboy »

Kar98 hat geschrieben:Einfach das Kennzeichen höher anbringen :witz:
Wie manche Käfer, oberhalb der Stoßstange....
Scirocco ist nicht das wichtigste im Leben.

Es ist das Einzige

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All Eyez on me
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AW: Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Beitrag von All Eyez on me »

Kar98 hat geschrieben:Einfach das Kennzeichen höher anbringen :witz:
Sieht dann aus wie hingekotzt... :kotz: :hihi:

Das Kennzeichen kommt bei mir immer da dran wo ab Werk der Halter ist oder eben da wo der Hersteller die aussparung gemacht hat....fertig aus! Ich spax mir das doch nicht auf die Haube nur damit einer der Herrschaften, die eh nie auf dem Radarfoto zu sehen sind, :hihi: sich zufrieden auf die Schulter klopfen zu können und sich der Einbildung hingeben, das für den TÜV-Prüfer hochgelegte Kennzeichen würde oben bleiben.

Ich hab auch schonmal auf dem TÜV dem Prüfer direkt gesagt, daß ich das Kennzeichen hochmache, damit er bei der Vorführung die 20cm hat und ich es später wieder an den Originalplatz setze. Hab ich ihn dann eben direkt gefragt ob es ihm lieber ist ich lüge ihn an oder er akzeptiert´s so wie´s ist....was soll ich sagen..er hat´s zähneknirschend akzeptiert. :hihi:

Ist aber auch ein Schwachsinn :crazy: ....wenn´s gut lesbar angebracht ist, isses doch eh egal ob 10 oder 20cm vom Boden weg...

Ansonsten:

Freut mich ja nur, daß ich somit indirekt auch endlich mal was gefunden habe, was an Eugen´s Auto nicht TÜVig ist, obwohl er selbst einer vom TÜV ist. :hihi: :bier:
Ich sag doch....ein getuntes Auto an dem Alles 1000%ig TÜVig ist, gibt´s eigentlich gar nicht. Selbst Serienautos haben manchmal Dinger dran wo man eigentlich streng nach den geltenden Regeln gehend, was finden würde. Irgendwo muß man aber halt mal den Verstand (diesen vermisse ich manchmal bei dem ein oder anderen Prüfer) einschalten und abwägen...was ist wichtig und was ist zu vernachlässigen.

Und mit der Lichtregelung sind wir uns auch einig....schon wieder....ich mach mir echt ernsthaft Gedanken...wir sind viel zu oft einer Meinung seit einer gewissen Zeit. :baff: :gruebel: :hihi:
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Kar98
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AW: Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Beitrag von Kar98 »

All Eyez on me hat geschrieben:Sieht dann aus wie hingekotzt... :kotz: :hihi:

Das Kennzeichen kommt bei mir immer da dran wo ab Werk der Halter ist oder eben da wo der Hersteller die aussparung gemacht hat....fertig aus!
Dann wird dir nicht gefallen, wo mein Kennzeichen ist :)

Bild
Und mit der Lichtregelung sind wir uns auch einig....schon wieder....ich mach mir echt ernsthaft Gedanken...wir sind viel zu oft einer Meinung seit einer gewissen Zeit. :baff: :gruebel: :hihi:
Na ja...Licht und Legalität *unschuldig guck*
Eugen
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AW: Mein Auto ist zu tief! Kann das sein?

Beitrag von Eugen »

@Robby:
beim TÜV war, wäre korrekt gewesen. Ich hab vor einiger Zeit die Branche gewechselt. Aber auch zu TÜV-Zeiten war das Kennzeichen da wo es jetzt auch ist. Das gab zwar immer Mecker vom Chef, aber was solls. Damals habe ich übrigens auch die DE-Geschichte klären lassen. Bis dahin war es nämlich gar nicht klar wie mit DE-Linsen umzugehen ist, da §50 stvzo von einem Reflektorscheinwerfer ausgeht.
Zu meinen ehemaligen Kollegen pflege ich immer noch ein gutes Verhältnis. Das braucht man auch, wenn man zahlreiche Eigenbauten, wie sie am BMW verbaut sind, eingetragen haben will/muss. Wenn man weiß wie weit man gehen kann und wie man die Grenzen evtl. noch etwas weiter hinausdehnt, dann verliert der TÜV seinen Schrecken.
Serienfahrzeuge besitzen übrigens in zahlreichen Punkten eine Sondergenehmigung. Wenn man genug Geld hat, dann ist auch die stvzo flexibel.
Zum Thema "einig sein" sage ich mal nix mehr. Das ist ja nur noch zum Kotzen mit dir :bier: .
Aber hier, pass auf: wenn das Kennzeichen sauber in die Stoßstange integriert ist, finde ich das ok. Außerdem, seit wann bist Du denn dafür etwas so zu übernehmen wie es vom Hersteller gemacht wurde? Nö nö nö, Du legst es dir auch immer so aus, wie Du es grad brauchst ;-) .

Gruß
Eugen
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