Wenn ja, was steht da drin?
Das und nur das zählt.
Wenn du Rechtsschutz hast, geh zum Anwalt, der schreibt ihm einen netten Brief und gut is...
edit: Eugen war schneller
Im Kaufvertrag steht "Der Käufer hat das Auto Besichtigt und Probegefahren, Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft"Eugen hat geschrieben:Es kommt hier ganz auf die Regelungen im Kaufvertrag an. Hier wären Formulierungen entscheidend wie z.B. "gekauft wie gesehen", "der Verkäufer hat die ihm bekannten Mängel genannt", "das Fahrzeug wird ohne Garantie verkauft" etc.
Sind derartige Formulierungen nicht enthalten, dann gilt im Grunde das EU-Recht, welches eine 24 Monatige Garantie vorschreibt. Dies gilt soweit auch für Privatpersonen. Das ist auch der Grund warum bei eBay bei fast jedem gerbauchten Artikel Ausschlusserklärungen aufgeschrieben werden.
Wenn Du einen vorgefertigten Kaufvertrag genommen hast, dann steht das meistens im Kleingedruckten drin. Hast Du es nicht getan, bist Du ganz schön dämlich (hilft dir jetzt aber auch nicht weiter). Dann kannst Du dich eben nur dumm stellen und dem Verkäufer sagen "ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, der Kauf eines Gebrauchtwagens birgt immer gewisse Risiken, die Haftung bei Privatverkauf ist ausgeschlossen" und hoffst, dass der Käufer leichtgläubig ist und keine Ahnung vom geltenden Recht hat. Ist er es nicht, dann kannst Du es immer noch drauf ankommen lassen. Mehr als ein Brief vom Anwalt kommt da erstmal auch nicht. Zudem die Hemmschelle zum Anwalt zu gehen doch relativ hoch ist.
Gruß
Eugen

War der im Sciroccoforum zum Verkauf eingestellt?All Eyez on me hat geschrieben:Will jemand nen Passat 35i JKombi, Bj. 90 aus (eigentlich) 1. Hand mit unter 100.000km? Wenn der Käufer nicht so blöd gewesen wäre den erst umzumelden und dann direkt einen Tag nach Kauf rumzuheulen, wäre der jetzt immer noch 1. Hand.Vollid**t!
