AW: zettel vom amtsgericht???
Verfasst: Sa 21. Feb 2009, 09:54
Gut und richtig.
Ich DARF allerdings gem. RBerG Rechtsberatung erteilen.
Ich DARF allerdings gem. RBerG Rechtsberatung erteilen.

Das deutschsprachige Sciroccoforum.
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zeig mir mal nen richter der unbarmherzig ist!!das ich nicht lache !!kogafreund hat geschrieben:Das stimmt nicht ganz !
Richtig ist, daß beim Arbeitsgericht im ersten Rechtszug jede Partei ihre Kosten selber trägt (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, § 12 ArbGG).
Hier hilft aber - wie beschrieben - die Prozeßkostenhilfe:
Die Staatskasse trägt die Kosten des "mittellosen" bzw. geringverdienenden Klägers/Beklagten (§§ 114 ZPO ff.).
Dafür braucht man nicht zur Innung (dort sitzen - pardon - ohnehin meistens eher wenig motivierte Juristen,
weil die ihr Geld sowieso von woanders kriegen...). PKH-Antrag kann jeder Anwalt bei Gericht einreichen.
Zur Nichtzahlung von Sozialversicherungsabgaben durch den Arbeitgeber: Die beste Rechtskenntnis nützt hier gar nichts !
Führt der Arbeitgeber die (von ihm einbehaltenen !) Beiträge nicht ab, steht er mit einem Bein im Knast.
meiner hatte sie ja bezahlt,alle sozialabgaben,hab sogar abrechnungen usw. bekommen,nur kein geld!!!
Das gilt auch für den Fall, daß der Arbeitgeber Leute beschäftigt, obwohl er weiß, daß er diese nicht wird bezahlen können.
weis das mal nach!!als ich 96-97 als maler gearbeitet hab,war das gang und gebe das irgendwelche typen mit meisterbrief,oder nen namen anderer meister ne firma aufgemacht hat.
dann nimmste paar aufträge an,stellst paar leute ein!!dann stellst du immer mehr leute ein ,weil die baustellen nicht fertig werden!!lieferanten wurden nicht bezahlt,die ganzen teuren büromöbel,firmenwagen usw. auf laesing gekauft,
von der kohle der bauträger wurde in den urlaub gefahren usw.
aber den lohn zahlen können wir nicht!!
wenn du dann was sagst,kündigung!hab meine sogar per eilbrief,und so bekommen!die war sogar vor mir zu hause!!naja,dann wird insolvenz angemeldet,und ein zwei jahre später,wird mal wieder ne firma aufgemacht.auf den namen der frau!!
ich sag dir mal was ;unser rechtssystem is so geil,solange du nicht der geschädigte bist!!!!
Es ist nicht so, daß immer ein toller Anwalt kommen muß und alle rausboxt. Das gibt es nur im Fernsehen !
Manchmal ist der Tatbestand einfach klar, und dann kommt - wie im Gesetz vorgesehen - ganz unbarmherzig die Rechtsfolge...
-meiner hatte sie ja bezahlt,alle sozialabgaben,hab sogar abrechnungen usw. bekommen,nur kein geld!!!kogafreund hat geschrieben:Das stimmt nicht ganz !
Richtig ist, daß beim Arbeitsgericht im ersten Rechtszug jede Partei ihre Kosten selber trägt (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, § 12 ArbGG).
Hier hilft aber - wie beschrieben - die Prozeßkostenhilfe:
Die Staatskasse trägt die Kosten des "mittellosen" bzw. geringverdienenden Klägers/Beklagten (§§ 114 ZPO ff.).
Dafür braucht man nicht zur Innung (dort sitzen - pardon - ohnehin meistens eher wenig motivierte Juristen,
weil die ihr Geld sowieso von woanders kriegen...). PKH-Antrag kann jeder Anwalt bei Gericht einreichen.
Zur Nichtzahlung von Sozialversicherungsabgaben durch den Arbeitgeber: Die beste Rechtskenntnis nützt hier gar nichts !
Führt der Arbeitgeber die (von ihm einbehaltenen !) Beiträge nicht ab, steht er mit einem Bein im Knast.
Das gilt auch für den Fall, daß der Arbeitgeber Leute beschäftigt, obwohl er weiß, daß er diese nicht wird bezahlen können.
Es ist nicht so, daß immer ein toller Anwalt kommen muß und alle rausboxt. Das gibt es nur im Fernsehen !
Manchmal ist der Tatbestand einfach klar, und dann kommt - wie im Gesetz vorgesehen - ganz unbarmherzig die Rechtsfolge...
Sach ich doch !andi_ps3 hat geschrieben:hey leute
erst mal vielen danke für soviele antworte und für die hoffnung
also ich war die tage beim amtsgericht und hab mir eine berechtigunsbescheinung geben lassen
damit konnt ich dann zu mein anwalt und die kosten werden dann bezahlt ich muss nur noch 10€ zahlen das wars dann erst mal