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AW: welche rückleuten
Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 15:23
von Kar98
Rocco-schmied hat geschrieben:Schade sahen richtig geil aus. Hab gehoft das die von nem us model sein könten! In Amyland haben die das ja öfters!
Eh?

AW: welche rückleuten
Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 17:49
von 53b16v scirocco
also die Stoßstangen sind ja echt hässlich muß ich mal sagen.Lach.hoffe bist mir nicht böse.Zum Thema Rückleuchten und illegale eintragung muß ich mal was sagen.Es liegt immer an dem Prüfer ob er das vertreten kann denn deswegen gibt es ne einzelabnahme.Meine T4 doka hatte nen Heckumbau aus Riffelblech mit Motorradrückleuchten und zwei endrohre aus Edelstahl die an den Endschalldämpfer dran geschweißt waren.es war alles ne Einzelabnahme.Genauso wie die Rad/Reifen Kombi mit 8.5x18 und 10x18 an der HA mit et 30.Alles einzelabnahme.Es geht immer nur nach den Prüfer der das alles vertreten muß und dann sagt ja oder Nein.Gruß Alex
AW: welche rückleuten
Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 17:55
von Kar98
53b16v scirocco hat geschrieben:also die Stoßstangen sind ja echt hässlich muß ich mal sagen.Lach.hoffe bist mir nicht böse.
Nö, wieso sollte ich. Aber Euro-Blinker und H4-Birnen sind viel einfacher in DE bestellt und nach Texas verfrachtet als ein Paar Stoßstangen, dann der Umbau...
AW: welche rückleuten
Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 18:51
von hadef
53b16v scirocco hat geschrieben:Zum Thema Rückleuchten und illegale eintragung muß ich mal was sagen.Es liegt immer an dem Prüfer ob er das vertreten kann denn deswegen gibt es ne einzelabnahme. ... .Es geht immer nur nach den Prüfer der das alles vertreten muß und dann sagt ja oder Nein.Gruß Alex
genau so ist es eben nicht. ein tüv-prüfer darf eben nicht alles eintragen. und da fallen dann lasierte leuchten auch mit rein. und wenn die eingetragen sind, ist diese eintragung nix wert und du kassierst trotzdem punkte.
AW: welche rückleuten
Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 20:42
von Buggyboy
Aä die vom Meiki sind nicht Lasiert , das sind die von mir angesprochenen US Rüllis mit Standlicht hinter dem Blinker.
AW: welche rückleuten
Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 21:10
von Kar98
Buggyboy76 hat geschrieben:Aä die vom Meiki sind nicht Lasiert , das sind die von mir angesprochenen US Rüllis mit Standlicht hinter dem Blinker.
Und sehen im Dunkeln so aus:

AW: welche rückleuten
Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 21:12
von suran
GTX hat geschrieben:Eine illegale Eintragung ist im Ernstfall einen feuchten Furz wert - darüber sollte man sich immer im klaren sein.
Wer haftet also für Eintragungen die vom einem Prüfer vorgenommen werden, jedoch von der Obrigkeit als Illegal angesehen werden??
Wenn die Prüforganisationen nicht für Ihre Belege haften müssen, dann könnte ja jeder kommen und alles verbieten ( auch Originalteile wenn diese nach paar Jahren nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen) - armes Deutschland das Recht gilt wohl nur noch für unsere Bänker, egal wie sie verfahren.
AW: welche rückleuten
Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 21:21
von Buggyboy
suran hat geschrieben:Wer haftet also für Eintragungen die vom einem Prüfer vorgenommen werden, jedoch von der Obrigkeit als Illegal angesehen werden??
Der Halter ist für den Ordnungsgemäßen Zusatnd seines Fahrzeug verantwortlich, von dem sich natürlich auch der Fahrer vor Antritt der Fahrt überzeugen muss.
Und das lasierte Rüllis illegal sind, außer man hat die prüfen lassen, ( Das Geld würd ich lieber in andere Autos investieren), dürfte jedem bekannt sein, auch den Muschwitz ABE Menschen...
AW: welche rückleuten
Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 21:24
von Stephan
Hi,
ich glaube, Du machst es Dir zu einfach Suran. Es sind immer zwei Dinge zu unterscheiden:
1.) Wenn ein Prüfer eine Sache einträgt, haftet erstmal er dafür, wenn was passiert. Wenn die Sache unrechtmäßig ist, es aber demjenigen, der es hat eintragen lassen, nicht bekannt sein kann, dann kann es ihm auch nicht zur Last gelegt werden. Dann bekommt nur der Prüfer, leger gesprochen, eine übergebraten und man geht beim Betroffenen von Gutgläubigkeit aus. Das wäre zB. auch der Fall, wenn du einen Wagen kaufst und da irgendwas umgetragen ist, was so nicht zulässig ist, aber was der Käufer nicht weis.
Die 2.) Variante ist die, dass Du dir gezielt einen Prüfer suchst, der Dir etwas einträgt, was offensichtlich nicht zulässig ist oder sein kann. Dabei wird dem Betroffenen durchaus zugestanden, sich in gewissen Grenzen kundig machen zu können. Das wäre zB. bei lasierten Rückleuchten so. Es sollte auch für jeden einzusehen sein, dass man, nur weil man einen, ich sags mal überspitzt "kriminellen" Prüfer findet, der einem etwas einträgt, dass das dann noch lange nicht rechtmäßig ist und man dann, wenn man das bewußt macht, durchaus eine Mitschuld in Form von Punkten trägt.
Das die Eintragung in beiden genannten Fällen nicht gültig sein kann - und daher keinen Bestandsschutz hat, sei es, weil sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, oder aus anderen Gründen rechtlich nicht ok ist (z.B. einige fälle umgeschlagener Nummern ohne Absprache mit der zuständigen Behörde), sollte jedem, der ein wenig nachdenkt, von selbst in den Sinn kommen.