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AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 23:18
von Carlos S.
Hi Alex,
wenn ich ne neue Flasche Argon hab, mach mer das doch glatt.
Bringste de Rocco am Sonnabend mit zum Dirk?
Da guck ich mir das mal an. :erschrecken:

Gruß, Carlos.

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: So 7. Dez 2008, 00:43
von Eugen
So und nun kommt der erste Beitrag, der wirklich was zur Frage sagt.
Grundsätzlich ist jede leistungssteigernde Maßnahme eintragungspflichtig, wenn dadurch die Motorleistung um 10% oder mehr ansteigt. Ein verstellbares NW-Rad gehört da sicher nicht dazu, denn das an sich steigert nicht die Leistung. Da es desweiteren kein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, besteht kein Grund dieses eintragen zu lassen. Was will man da auch eintragen? Interessant ist ja nicht das Bauteil, sondern die ganzen NW-Winkel. Also kurz gesagt: Eintragen --> NEIN!

Ansonsten gebe ich dir auch Recht, dass es kein Problem sein darf, wenn man 20 min vor Feierabend kommt. Als ich noch beim TÜV war, sind bei uns auch Kunden nach Feierabend reingekommen. Es wurde so lange gearbeitet bis keine Arbeit mehr da war. Abererzähl das mal einem Prüfer aus dem Mittelalter, als Prüfer noch Beamte waren und Autos gewaschen beim TÜV vorgeführt werden mussten.

Bei den aufgeführten Mängeln ist, bis auf den Schweller, aus meiner Sicht kein erheblicher dabei. Du solltest sie aber trotzdem machen, da die Menge kleiner Mängel auch zu einem insgesamt erheblichen Mangel führen kann (Auslegungssache).
Das fehlende Spritzwasser darf der TÜV aufschreiben, da dies zum verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs dazugehört. Funktioniert die Scheibenwaschanlage nicht (kein Wasser, zugefroren etc), dann kostet es sogar ein Bußgeld.

Gruß
Eugen

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: So 7. Dez 2008, 01:12
von SciroccoS
Carlos S. hat geschrieben:Hi Alex,
wenn ich ne neue Flasche Argon hab, mach mer das doch glatt.
Bringste de Rocco am Sonnabend mit zum Dirk?
Da guck ich mir das mal an. :erschrecken:

Gruß, Carlos.
Ne Flasche Argon wer schweisst mein Gestell, :erschrecken: für den Golf 2 und dann können wir mal ein Schweller schweissen vom Angel :zunge:
Gell Harald

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: So 7. Dez 2008, 01:18
von Staatsfeind Nr.1
Mit der zahnriemenabdeckung hab ich mir beholfen.

Da die schrauben ja zu lang sind habe ich einfach etwas mit der felx reingeschnitten.

Das hat er damals als kleinen mangel aufgeschrieben.

Aber bei di rhat er sich eifnach nur angekotzt,wiel du gerade zu seinem feierabend gekommen bist uner er wahrscheinlich nicht rechtzeitig zum abendbrot zu hause sien konnte

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: So 7. Dez 2008, 17:03
von Angel
>>Ich glaub ein teil der liste ist aber eher unter bemerkungen einzutragen als unter mangel.

möglich, für ne überschrift hats nicht mehr gereicht, der kerl hat mit seiner 2 finger methode schon lange genug gebraucht um die liste zu tippen.

>>sondern bist einfach auf gut Glück hingefahren

eher weniger. das wischwasser hab ich gesehen aber einfach verdrängt. den fehler schreib ich mir selbst zu, genauso wie die kennzeichenbeleuchtung. selbst den schweller hät ich mir genauer ansehen können, aber der rest? ich war mit der nabe zum eintragen, die pumpe hängt da auch schon so, seit ich ihn hab. die anderen punkte sind eh ein witz.

>>Ich denk der hatte keine Zeit und wollte Feierabend machen

der ist falsch. die ist richtig. es waren drei leute. die haben echt jede nummer von meinen eintragungen kontrolliert und dann nochmal nachgemessen, ob ich der dämpfer nicht doch aufsetzt wenn es komplett einfedert. aber als es um die fehlenden spurplatten ging, da war es nicht möglich zu sehen ob das auch ohne passt. die müsste er ja nochmal die eintragungsprüfung wiederholen :rotfl:

>>Bringste de Rocco am Sonnabend mit zum Dirk?

schau mal in dein postfach. es wär top, wenn wir das zeitnah hinbekommen, da ich ja spätestens in 4 wochen wieder hin muss und im januar muss das auto auf meinen namen umgemeldet werden. dazu braucht man aber hu.

>>Also kurz gesagt: Eintragen --> NEIN!

jo eugen so seh ich das auch, aber das wollte er nicht hören. danke für die argumentationsgrundlage.

zur nachuntersuchung werde ich sicher zu einem anderen tüv fahren. die kleinen mängel beseitige ich natürlich. was ich nicht tun werde, ist eine abdeckung dranbauen, da ich dann den riemen wieder runter machen müsste und ich ehrlich gesagt keine zeit habe in den nächsten 4 wochen.

>>abendbrot

wenn sie das mittags um 12:30 einnehmen ja. ich fand die reaktion echt eine frechheit.

Gruß Angel

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: So 7. Dez 2008, 17:32
von Staatsfeind Nr.1
Ach dannn warste bestimmt aufn Freitag da oder wie seh ich das??

naja mach die mägel weg und fahr zu nem anderen tüver...bei mir gucken sie nie den fahrzeugschein nach und überprüfen irgendwelche eintragungen..

da wird immer nur gefragt,obs einegtragen ist und ich sage dann immer ja

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: So 7. Dez 2008, 18:44
von Angel
war samstag. und ich war so spät, da ich morgens noch unterm auto lag. und da ich die nächsten zwei wochen beim kunden bin und nächsten samstag erst zu spät heimkomme sollte es eben noch diesen samstag sein. blöd ändert aber nichts dran, dass sie so hätten nicht reagieren dürfen

gruß angel

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: So 7. Dez 2008, 19:09
von Carlos S.
SciroccoS hat geschrieben:Ne Flasche Argon wer schweisst mein Gestell, :erschrecken: für den Golf 2 und dann können wir mal ein Schweller schweissen vom Angel :zunge:
Gell Harald
Für Dein Gestell reichts noch, hab doch gesagt, das mach mer bei meinem Onkel. Mußt halt mal bescheid geben, wann mer das machen wollen.

Gruß, Carlos.

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: So 7. Dez 2008, 20:12
von Staatsfeind Nr.1
ja das verhalten war unter aller sau...es heißt ja immer wieder...der kunde ist könig

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: So 7. Dez 2008, 22:24
von Es-Racing
Bring den das nächste mal zu ner Werkstatt, die du evt kennst.
Da kriegste selbst mit geringen Mängeln Tüv.

- Wasser nachfüllen
- Kennzeichenleuchte Reparieren (bei mir ging die hinten auch nicht, bekam trozdem Tüv)
- Birne Wechseln
- Distanzscheiben hinten? Wegen den Reifen, oder weil sie eingetragen is o.O
- Den Schweller musst du schweißen!
- Kupplungs und Bremspedalgummi? Was ist denn das?
- Zahnriemenabdeckung braucht man nicht! Ist auch kein Mangel!
(geht die mit dem anderen Nockenwellenrad nichtmehr drauf? Also ich hatte die ABdeckung schon öfters weg. Und is ja auch kein Thema die wegzubauen mit den clips)
- Das Verstellbare Nockenwellenrad ebensowenig!
- Auspufgummi am Kat? Da gibts doch garkeinen! Bei mir sind damals die Bleche über der Auspuffanlage weggerostet. Dann hab ich die einfach alle rausgeschmissen und fertig. Hatte auch den Kat getauscht und bei meinem JH jedenfalls gab es da keinen Gummi.
- Kraftstoffpumpe... ok... befestigen xD

und halt die Gasanlage...