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AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 16:18
von Mr.Burnout
Habe allerdings n echtes Problem mit dem Rausstehen der Felge vorne links..
Das ist am Scirocco einfach total kacke und die et sieht ohne ziehen schon echt grenzwertig aus.. alle anderen werden gehen, aber es macht mir echt Kopfzerbrechen dass es nachher an vorne links scheitert

schleifts denn da evtl???

Was wäre wenn du den Kotflügel minimal ausstellst? Fällt nicht unbedingt auf und bringt vielleicht die fehlenden Millimeter.

Gruß
Stefan

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Di 21. Okt 2008, 17:29
von Rockerkuddel
schaun mer morgen beim tüff mal :zwinker:

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 15:36
von Rockerkuddel
Da ich in meinen Papieren "nur" die Überschrift "Prüfbescheinigung" habe, aber nicht das Wort "Gutachten" oder ne ABE, durfte der freundliche Penner von der GTÜ die Dinger heute rechtlich gesehen LEIDER nicht eintragen..
Das dürfe bei einer Prüfbescheinigung nur jemand mit TÜV-Nord aufm Kittel..
Dann allerdings wieder mal nur per Sonderabnahme.
Er hingegen braucht laut Gesetz ein Gutachten oder ne ABE.. (was vom Inhalt ja quasi gleich ist) :wuetend:

Ich hab so die Schnauze voll von diesem bürokratischen Scheissland..

Wer also ein freundliches Gutachten oder eine ABE hat (PowerTech BCW, Design D, 8Jx15 et15) möge sich bitte mal melden..

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 15:41
von Mr.Burnout
jo, gibt da Unterschiede...Abnahmen nach §21 darf im Westen nur der TÜV machen, in der Ex-DDR nur die DEKRA.

Die freien Prüforganisationen dürfen nur Abnahmen nach §19 vornehmen ;-)

Gruß
Stefan

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Do 23. Okt 2008, 17:10
von Rockerkuddel
HALLO? Jetzt frag ich mich echt.. Ich hab gerade von PowerTech n Gutachten bekommen nachdem ich denen gesagt habe dass ich was brauche das auch n freier GTÜ oder sonstwer eintragen darf..
Da schicken die mir GENAU das gleiche wie ich schon habe..

GUTACHTEN über Sonderräder.. (hab ich gestern nicht gesehen, ziemlich klein)
Prüfbericht.Nr. blablabla

Dieser Prüfbericht dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder den Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschn. 7.4a der Anlage VIII zu §29 StVZO bei Einzelabnahmen nach §19 (3) Nr.4 StVZO..

Muss ich doch tatsächlich zum "echten" Tüff.. sone kacke..
Sowas gibts nur in Deutschland.. ^^
Danke AEOM für die guten Infos..

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Do 23. Okt 2008, 22:05
von Mr.Burnout
hmmm....bin ich da fehlinformiert???

Ich dachte bisher das Einzelabnahmen unter §21 fallen???
Abnahmen nach §19 hab ich bereits mehrfach bei der GTÜ gemacht :gruebel:

Muss ich mal beim nächsten Besuch nachfragen....

Gruß
stefan

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Do 23. Okt 2008, 23:10
von All Eyez on me
In seinem Fall isses aber ne Einzelabnahme nach §21. Also nur TÜV...nix GTÜ.

Ansonsten....hast ja jetzt alle Infos. :zwinker:

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 06:18
von Mr.Burnout
All Eyez on me hat geschrieben:In seinem Fall isses aber ne Einzelabnahme nach §21. Also nur TÜV...nix GTÜ.

...ist ja meines Wissens nach so auch richtig, aber...
Dieser Prüfbericht dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder den Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschn. 7.4a der Anlage VIII zu §29 StVZO bei Einzelabnahmen nach §19 (3) Nr.4 StVZO..

...das verstehe ich nicht??? :gruebel:

Gruß
Stefan

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Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 06:24
von Sven
Hi!

§21 wäre es doch nur, wenn er keine Papiere für die Platten hätte, oder!?
Er hat ja ein Gutachten, auf dem sogar vermerkt ist, daß die Abnahme nach §19 zu erfolgen hat.

MfG, Sven. :wink:

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Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 13:06
von Mr.Burnout
...eine Abnahme ohne jegwede Papiere ist prinzipiell garnicht möglich und eine Einzelabnahme nach §21 bedeutet eigentlich das Teile in anderem Zusammenhang als im Gutachten nach §19 beschrieben eingetragen werden sollen.

z.B. Spurplatten in Verbindung mit Breitreifen:
Im Gutachten der Spurplatten ist nur die Serienbereifung aufgeführt...also wird da automatisch eine Abnahme nach §21 nötig wenn die Spurplatten auch bei Breitreifen eingetragen werden sollen.

...jedenfalls ist das mein Kenntnisstand :gruebel:

Gruß
Stefan