Seite 2 von 6

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 12:33
von philipple
hmmm,
hab nicht gefunden in den FAQs...
Denke aber das Thema ist nicht uninteressant, da: wenn sichs um BJ. 88 handelt als "Stichtag" es für einige Roccos nen Unterschied macht.

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 13:08
von Rocco´82
Einmal geschaut, sofort gefunden:

forum/showthread.php?t=256563&highlight ... unterkante

Ich weiß gar nicht, warum ihr das nie findet, anscheinend sucht da gar keiner nach ode wartet nur darauf, das ein dummer den link postet :gruebel:

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 13:21
von Mr.Burnout
anscheinend sucht da gar keiner nach ode wartet nur darauf, das ein dummer den link postet

:lol: wofür haben wir dich denn *duckundwech*

Gruß
Stefan

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 14:07
von Binsicherdirekt
hmmmm...habe jetzt eben mal ein blatt papier hingehalten um zu schauen wo mein licht austritt....

muß ich jetzt die kante vom kegel nehmen oder die kannte vor dem kegel???


mein scheinwerfer unterkannte ist bei 45cm lichtaustritt bei 51cm ( also normales fahrlicht )

also mein Scheinwerferglas wird ja nur bei Vollicht voll genutzt....Beim fahrlicht ja nicht....


(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

die leuchtenden Fläche liegt bei mir eben mit abblendlich bei 51cm.....und jetzt?

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 15:17
von philipple
oh, sorry,
hab grad gemerkt ich hatte die FAQs auf die letzten 365 Tage begrenzt...
Ich bin echt zu doof für das Forum!

also nichts füt ungut, und danke fürs posten!!!
Gruß Philipp

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 15:48
von Eugen
Es geht nicht um die leuchtende Fläche, sondern um die Spiegelkante. Du musst also bis zum Reflektor messen. Außer Du hast DE-Scheinwerfer drin. Da gilt die Linse als Unterkante.
Diese Vorschrift gilt für alle Fahrzeuge ab EZ. 01.01.1988. Das ist deswegen so, weil das Gesetz am 01.01.1988 in Kraft getreten ist.
Vor einigen Jahren war es noch üblich, dass auch tiefere Fahrzeuge ohne weiteres ihre Eintragung bekommen haben. Damals hat sich niemand für §50 stvzo interessiert. Das Gesetz bestand aber schon und hatte somit Gültigkeit. Da der KFZ-Führer für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich ist, ist in diesem Fall wohl alles rechtens.
Miss aber trotzdem mal nach wie tief der Reflektor tatsächlich ist, mit etwas Glück kannst Du die 3 Punkte umgehen.

Gruß
Eugen

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 16:06
von Binsicherdirekt
und wie? also das mit den 3 punkten?

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 16:11
von Rocco´82
1. Nachmessen
2. Zum TÜV und die werte bestätigen lassen
3. Zur Polizei und dir es auch nochmal bestätigen lassen
4. Einspruch gegen die Punkte und dem Bescheid einlegen
5. Gutachten über die festgestellte höhe notfalls mit dem Wiederspruch einreichen



Kann ja nicht so schwer sein sowas

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 17:02
von Binsicherdirekt
jo, montag nach der arbeit werde ich mal den TÜV aufsuchen...

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 17:31
von Chris80
hab ich dir doch geschrieben wie? lese mal genau.

Hole dir den toleranz katalog.