AW: 07er Nummer übernehmen (HH u. SH)
Verfasst: Fr 5. Sep 2008, 11:10
Nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung spricht nichts dagegen, mit roten Versicherungskennzeichen an Oldtimerveranstaltungen analog der 07- Kennzeichen nach der 49. AV zur StVZO teilzunehmen. Durch Einführung der 07-Kennzeichen hat der Gesetzgeber seinen Willen zu verstehen gegeben, Fahrzeugen aus Sammlungen auch ohne gültige Betriebserlaubnis die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen zu ermöglichen.
Wie auch beim 07-Kennzeichen sind auch mit dem roten Vericherungskennzeichen nur Probe-, Überführungs- und Veranstaltungsfahrten zulässig. Veranstaltungsfahrten sind Fahrten von und zu und im Rahmen einer Oldtimerveranstaltung.
http://www.deuvet.de/index.php?SessionK ... d_news=110
Wie auch beim 07-Kennzeichen sind auch mit dem roten Vericherungskennzeichen nur Probe-, Überführungs- und Veranstaltungsfahrten zulässig. Veranstaltungsfahrten sind Fahrten von und zu und im Rahmen einer Oldtimerveranstaltung.
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