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Verfasst: Do 20. Dez 2007, 13:51
von rocco-olli
Vibes Scirocco II GT hat geschrieben:
In meiner ABE von momo steht das bei anderung am fahrwerk (tieferlegung, Reifengrösse usw.) die ABE ungültig ist ... schau mal nach bei dir müsste eigendlich genau so sein ... Die ABE ist nur gültig wenn fahrwerk und bereifung original sind wie es ausm werk kam... bzw. ersatzteile mit selben maßen sind ...
Ich selber fahr original Lenkrad
Aber ich weiß es von meinem Kumpel. Der wurde angehalten und hatte sein Lenkrad nicht eingetragen, mit 215ern vorne aufn Jetta.
Am nächsten Tag musste er mit Orignalbereifung vorfahren. Das hat er auch gemacht und es war alles in Butter, trotz Tieferlegung.
Wär aber auch schwachsinnig, weil ne Tieferlegung nix mit dem Lenken zu tun hat.
Verfasst: Do 20. Dez 2007, 22:31
von Vibes Scirocco II GT
rocco-olli hat geschrieben:Ich selber fahr original Lenkrad
Aber ich weiß es von meinem Kumpel. Der wurde angehalten und hatte sein Lenkrad nicht eingetragen, mit 215ern vorne aufn Jetta.
Am nächsten Tag musste er mit Orignalbereifung vorfahren. Das hat er auch gemacht und es war alles in Butter, trotz Tieferlegung.
Wär aber auch schwachsinnig, weil ne Tieferlegung nix mit dem Lenken zu tun hat.
ich werde morghen mal meine abe scannen und mit wasserzeichen einsetzen ...
Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 15:33
von RoccoTW
meine kare ist ja noch nicht mal tiefergelegt.. halt nur das lenkrad und original felgen
Verfasst: Mi 2. Jan 2008, 16:37
von Lassieranda Dennsiewillja
hallo,
viele prüfstellen habe zugriff auf die KBA datenbank. du kannst also den netten herrn vom tüv bitten, dass er mal für dich da rein schaut.
Verfasst: Do 3. Jan 2008, 16:45
von RoccoTW
@Lassieranda Dennsiewillja: thx hab bereits eine direkt beim hersteler bestellt