Verfasst: Mi 28. Nov 2007, 18:56
ich hab ma noch ne frage zum eintragen und zum felgen gutachten.
in dem gutachten von borbet steht under verwendungsbereich spurverbreiterung bis zu 26mm möglich, meinen die pro achse oder rad?
wenn die pro achse meinen und ich aber pro rad 15 oder 20 spurplatten mache
kann man das dann noch eintragen lassen?
läuft das dann über vergleichsgutachten oder einzelabnahme?
wie sind die preislichen unterschiede
in dem gutachten von borbet steht under verwendungsbereich spurverbreiterung bis zu 26mm möglich, meinen die pro achse oder rad?
wenn die pro achse meinen und ich aber pro rad 15 oder 20 spurplatten mache
kann man das dann noch eintragen lassen?
läuft das dann über vergleichsgutachten oder einzelabnahme?
wie sind die preislichen unterschiede