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Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 12:15
von Staatsfeind Nr.1
ja so wurde es mir auch gesagt nur hat hier einer mal was gepostet,dass man zwei paar standlichter pro seite haben darf..die amis habens ja auch
Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 12:21
von Thommy
Ahoi,
ob es die Amis haben oder nicht is doch völlig egal. Ich denke es gibt womöglich sogar noch einen Unterscheid zwischen Standlichtern und Positionslichtern, also rein von der rechtlichen Auffassung her.
Theoretisch müsste doch aber in der ABE zu den Blinkern drin stehen, dass die Standlichter in den Hauptscheinwerfern stillzulegen sind. Wenns nicht drin steht, weiß ich auch nicht weiter
Viel Erfolg!
MfG Thommy
Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 12:59
von Staatsfeind Nr.1
Ne hab ich vorhin grad geguckt.Steht nix drin.Also dürfte ich die dann theroretsich mit den standlichtern in den Scheinwerfern zusammen betreiben
Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 14:05
von Noxin
Eugen hat geschrieben:Die Blinker wirst Du nicht eingetragen bekommen. Man kann keine bauartgenehmigten Bauteile eintragen lassen. Druck die den §50 stvzo aus und führe diesen mit.
Gruß
Eugen
Stimmt, muss aber eigentlich §51 (bzw. ECE-R7 (76/758/EWG)) sein.
Hier das betreffende Zitat:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden.
Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 14:11
von Noxin
Thommy hat geschrieben:Ahoi,
ob es die Amis haben oder nicht is doch völlig egal. Ich denke es gibt womöglich sogar noch einen Unterscheid zwischen Standlichtern und Positionslichtern, also rein von der rechtlichen Auffassung her.
Theoretisch müsste doch aber in der ABE zu den Blinkern drin stehen, dass die Standlichter in den Hauptscheinwerfern stillzulegen sind. Wenns nicht drin steht, weiß ich auch nicht weiter
Viel Erfolg!
MfG Thommy
Der Gesetzgeber spricht von Begrenzungsleuchten.
In der ABE muss nichts derartiges drinstehen ! Das Dokument stellt keine Einbauanleitung da, sondern bestätigt ledigleich die Genehmigung des Bauteils für den Straßenverkehr. Das geltende Regelungen zur Beleuchtung eingehalten werden müssen versteht sich von selber. Diese bleiben von der ABE unangetastet.
Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 14:23
von 53B
Eigentlich kann sich doch jeder der unsicher ist mal den Gesetzestext dazu durch lesen und hier nicht allgemein eine Frage stellen um von jemanden ein halbwissen vorgesetzt zu bekommen.
Ist aber natürlich viel einfacher mal zu fragen als sich ein paar Zeilen durch zu lesen.
Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 14:29
von Noxin
53B hat geschrieben:Eigentlich kann sich doch jeder der unsicher ist mal den Gesetzestext dazu durch lesen und hier nicht allgemein eine Frage stellen um von jemanden ein halbwissen vorgesetzt zu bekommen.
Ist aber natürlich viel einfacher mal zu fragen als sich ein paar Zeilen durch zu lesen.
Ey !!!! Hör auf damit !! Wenn du die Leute dazu anstiftest selber zu lesen und sich selber ein paar Gedanken zu machen werden Leute wie ich arbeitslos !!!
Schönen Dank auch.....

Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 14:53
von Staatsfeind Nr.1
habt ihr die standlichter in den blinkern denn an oder net??das interessiert mich mal
Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 15:14
von 53B
@Noxin:

Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 15:35
von Vibes Scirocco II GT
Also zum thema Standlciht ja du darfst nur entweder in den blinkern oder in den scheinwerfern haben ! wenn die blinker eine standlicht fassung haben muss dort auch die standlicht funktion angeklemmt sein , da es die äußerste leuchte ist!
zum lenkrad ist zu sagen das die abnahme wenn ABE vorhanden ist 32,75€ wenn ohne Fahrwerk!
wenn ein Tiferlegungs satz verbaut ist kannst du als einzel abnahme mit bis zu 200€ rechnen da dann volle tests mit einschlag und stell tests so wie eine fahrt gemacht werden müssen!
das ist der grund warum ich nie papiere für die tieferlegung raus gebe und wenn sie fragen wieso der so tief ist sage ich immer das ist das 18jahre alte ausgelutschte fahrwerk und wenn sie das nicht glauben fahre ich zum tüv und wenn der sagt is nen tieferlegungs satz wuste ich nix von trag mal ein ;)