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Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 18:47
von *Blaze*
@scirocco-franze: wenn du ihn tatsächlich bekommen solltest, dann sag bescheid! ich kann ihn gern für dich abholen und bei mir unterstellen, dann hast du genug zeit ihn abzuholen. ist ja bei mir gleich um die ecke

ob du ihn da nun festnageln kannst bin ich mir auch nicht sicher, ich würde auch einfach mal bei einem anwalt anrufen...
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 19:43
von kogafreund
Als Jurist sage ich:
Klare Sache, der "Käufer" hat keinen Anspruch, das Auto für 2 Eur. zu bekommen.
Irrtumsanfechtung geht glatt durch, zumal schon bei der "ersten" Auktion jedem klar war,
daß das Auto nicht für weniger als 605 Eur. verkauft werden sollte.
Jedenfalls wurde der Mindestpreis nicht erreicht.
Insoweit hat der Verkäufer sich geirrt oder einen Schreibfehler gemacht.
Er braucht deshalb nicht für 2 Eur. zu verkaufen. Die rechtliche Begründung ist komplizierter; ich verschone euch damit.
Ich verstehe übrigens nicht ganz, wieso hier irgendwer auf die Idee kommt, das Auto müßte für 2 Eur. verkauft werden.
Wer das glaubt, muß ja ein richtiges Genie sein, das nie Fehler macht. Daß das nicht geht, weiß sogar der Gesetzgeber.
Also vergessen das ganze und dem Verkäufer lieber ein vernünftiges Angebot machen.
Das wäre fair !
Gruß
koga
Verfasst: Di 18. Sep 2007, 00:00
von dr.scirado
sag ich doch

Verfasst: Di 18. Sep 2007, 15:15
von Scirocco-Franze
Der §§Rocco meint auch das ich in nicht für 2€ bekommen werde.
Gruß