FEINDKONTAKT MIT EINEM 7.5 tonner

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
Benutzeravatar
Maik
Beiträge: 5189
Registriert: So 21. Apr 2002, 21:47
Wohnort: Rühle(Bodenwerder), Germany
Kontaktdaten:

Beitrag von Maik »

nein kerstin muss er nicht ich bin im besitz der fahrerlaubnis klasse bce als lkw du must keinen beifahrer und keinen einweiser haben,du must dich versichern das der rückwärtige verkehrsraum frei ist und falls möglich einen sicherungsposten zuhilfe ziehen.einweiser sind nur bei bund und sowas vorschrift!!!deshalb hat die polizei den guten resbull gesagt das er schuld ist weil er eindeutig erkennen hätte können und müssen das der lkw zurücksetzt und dementsprechend hätte warten müssen.
für den fall das beim rückwärts fahren einweiser vorschrift wäre was ja nicht so ist,hätten alle lkw beifahrer....halt so wie bei bund und rettungskräften.also wie viele 40 tonner siehst du tagtägglich alleine mit einer person an dir vorbei fahren?
[SIGPIC][/SIGPIC]


Terminübersicht Treffen 2019 >Hier klicken</
Benutzeravatar
Kerstin
Beiträge: 10924
Registriert: Di 4. Jan 2005, 18:53
Wohnort: Berlin, Germany, Germany
Kontaktdaten:

Beitrag von Kerstin »

na dann viel spaß den kindern die vieleicht mit nem fahrad da fahren und nicht sehen das der rückwärts fährt.

ich sag nimm nen anwalt, stellt euch mal vor jeder lkw könnte warnblinker anmachen und rückwäts düsen wie er will, schwachfug!!!!!!!!!!!!!

wie sollte denn der scirocco rückwärts ausweichen wenn hinter ihm vieleicht auch noch welche sind??
und wenn der den scicco 2meter schiebt und den mit vollgas rückwärts fährt kann doch wohl nicht angehn das der scicco dann schuld bekommt!
und wenn der den warnblinker anhatte hat er sogar schon ne schuld, denn der ist für sowas tabu!!!!!!!!!!!
hat jemand weil er nur da steht nen warnblinker gibts ne strafe!! der ist nur auf akute gefahr hin zu nutzen! basta

aber ich will mich garnicht hier streiten wissen ja eh immer einige mehr als andere und und halbwissen kennen wir hier im forum ja einige die was erzählen wollen die es irgendwo mal gehört haben, nimm dir n anwalt und fertig!
ob einige mit dem argument kommen hab ja n lkw schein, na dann prost auf euch, hinter euch will ich nie fahren müßen!
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
----------
[CENTER]Sciroccoforum-Visitenkarten-Bestellung bei mir!
[/CENTER]
[CENTER] (stk.preis VKarten 0,05 € )
[/CENTER]
[CENTER]Alles zu den Forum-Visitenkarten,hier klick!
[/CENTER]

[CENTER] [SIGPIC][/SIGPIC]
Saison und Schönwetterauto 92er GTII in Inkablaumet.
Alltag: Pornokarre mit Sternchen
*****Mein Homepage *****


[/CENTER]
Benutzeravatar
Vibes Scirocco II GT
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 2521
Registriert: So 1. Okt 2006, 14:38
Wohnort: Flensburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Vibes Scirocco II GT »

also ich hab seid dem 22.02meine pkw und seid dem 23.02 meinen LKW Führerschein und es ist der fall, dass immer ein einweiser gebraucht wird beim rückwärts fahren wenn das nicht der fall ist und ein unfall gebaut wird ist der rückwärtsfahrende schuld!

Also nimm dir einen anwalt ansonsten sagt die andere Versicherung sowieso es ist ein alter wagen aber kein Oldtimer also ist uns das doch egal...

mfg thorben
Audi Cabriolet Typ89 2,0L, MKB: ABK, Digifant v.1,75, 207.000 KM in Ming Blau Perl. =)
Kennzeichen: FL-OP xxx

YongKang Haili Firehawk 250, Quad 250ccm Honda Motor, 500km in Weiss
Kennzeichen: FL-OP xx

Yamaha R6 600ccm, 1200KM in Weiss/Rot Sonder Lackierung
Kennzeichen: FL-OP x

VW Caddy 14d, HÄRTER/TIEFER/BREITER/LAUTER
2,0 16V Kompressor MKB: 9A mit Eaton Kompressor
Kennzeichen: FL-OP xxxx

Golf 1 GTI, Weiss Komplett ORIGINAL!!!
Kennzeichen: FL-07xxx
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/181398.html
Benutzeravatar
GTII Marcus
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 3342
Registriert: Sa 7. Jun 2003, 09:09
Wohnort: London, UK / Mönchengladbach
Kontaktdaten:

Beitrag von GTII Marcus »

Hallo,

@Martin: Welche Dichtung brauchst du ?

Grüße

Marcus
[SIGPIC][/SIGPIC]
All boys are interested in cars. Most of them grow out of it. Some don’t. They're the car designers...

'90 GTII JH-Töter, LA5U original 1,6L 72PS
'83 GTS Projekt
Noxin
Benutzer
Beiträge: 420
Registriert: Di 10. Okt 2006, 23:09
Wohnort: Meschede

Beitrag von Noxin »

Kerstin hat geschrieben:na dann viel spaß den kindern die vieleicht mit nem fahrad da fahren und nicht sehen das der rückwärts fährt.
Wir reden hier über zwei unterschiedliche Dinge. Der gesunde Menschenverstand deckt sich unzweifelhaft nicht immer mir der deutschen Rechtsprechung. Es geht hier nicht darum was man machen würde, sondern was man machen darf/muss.

Kerstin hat geschrieben:ich sag nimm nen anwalt, stellt euch mal vor jeder lkw könnte warnblinker anmachen und rückwäts düsen wie er will, schwachfug!!!!!!!!!!!!!
Naja, die Ausgangslage war hier ja doch wohl eine etwas andere...
Des weiteren hat hier niemand eine solche Verhaltensweise als legal bezeichnet.
Kerstin hat geschrieben:wie sollte denn der scirocco rückwärts ausweichen wenn hinter ihm vieleicht auch noch welche sind??
Sollte er ja nicht. Anhalten hätte der Scirocco gesollt, nicht zurücksetzen.
Kerstin hat geschrieben:und wenn der den scicco 2meter schiebt und den mit vollgas rückwärts fährt kann doch wohl nicht angehn das der scicco dann schuld bekommt!
Nochmal, so wars ja offensichtlich nicht !
Kerstin hat geschrieben:und wenn der den warnblinker anhatte hat er sogar schon ne schuld, denn der ist für sowas tabu!!!!!!!!!!!
hat jemand weil er nur da steht nen warnblinker gibts ne strafe!! der ist nur auf akute gefahr hin zu nutzen! basta
Eine Schuld würde ich nicht automatisch unterstellen. Jedoch den Verlust von 5€ aus der Portokasse laut § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 72 BKat.

Kerstin hat geschrieben:aber ich will mich garnicht hier streiten wissen ja eh immer einige mehr als andere und und halbwissen kennen wir hier im forum ja einige die was erzählen wollen die es irgendwo mal gehört haben, nimm dir n anwalt und fertig!
Anwalt (Schwerunkt Verkehrsrecht) nehmen ist auf jeden Fall richtig. Stimme ich zu.
Aber ehrlich gesagt kann ich das mit dem Halbwissen so nicht ganz stehen lassen. Verstehe mich bitte nicht falsch, aber in diesem Fall kamen die meisten Aussagen ohne Quelle oder Beleg bisher von dir...
Kerstin hat geschrieben:ob einige mit dem argument kommen hab ja n lkw schein, na dann prost auf euch, hinter euch will ich nie fahren müßen!
Nochmal, es sagt ja keiner dass man nicht vorsichtiger fahren darf/sollte als die Strassenverkehrsordnung es vorschreibt. Eine Verordnung soll ja nicht den Verstand ersetzen. Hier ging es jedoch um die Rechtsfrage...
[/QUOTE]

Fazit: immer schön vorausschauend und entspannt fahren und nötigenfalls anhalten. Und als Lkw-Fahrer nach Möglichkeit nur mit Einweiser rangieren.
92er GT2 II mit ohne Heckspoiler...
Benutzeravatar
Maik
Beiträge: 5189
Registriert: So 21. Apr 2002, 21:47
Wohnort: Rühle(Bodenwerder), Germany
Kontaktdaten:

Beitrag von Maik »

:bang: @ kerstin hab dich mal pnt...
@ rest ist doch egal ob man einweiser brauch oder nicht bringt uns hier nicht weiter.also last uns da nicht länger drüber streiten :danke:
so und nun zurück zum rocco gibt es schon was offiueiels in zahlen über den schaden?jhast du dir einen anwalt genommen.weil ich denke das es außer frage steht das du ohne anwalt auf dem schaden auf jedenfall sitzen bleibst,leider.
[SIGPIC][/SIGPIC]


Terminübersicht Treffen 2019 >Hier klicken</
Resbull
Benutzer
Beiträge: 307
Registriert: Di 12. Apr 2005, 09:19

Beitrag von Resbull »

HALLO LEUTE ICH HAB RESTSCHUTZ UND AUCH MEIN ANWALT EINGESCHALTET. SCHEIBE IST SCHON DRIN VW WAR ECHT BEMÜHT EINE DICHTUNG AUFZUTREIBEB; BEI E=BAY GABS NICHTS LEIDER EIN HAMMERPREIS 72 Euro. KOSTENVORANSCHLAG GEMACHT RUND 2000 Euro SCHADEN.
DAS LUSTIGE VW WOLLTE MIR DAS AUTO SOFORT MIT DEM SCHADEN ABKAUFEN UND BOT MIR 5OOEURO. MIT EINEM GUTACHTEN KAME ICH SO AUF 3500 EURO AUF DEN ERSTEN BLICK. ABER DAS MUSSTE ICH EVENTUELL AUS EIGNER TASCHE BEZAHLEN DESHALB WARTE ICH NOCH AB WAS DIE GEGNER SAGEN DESHALB NUR EIN KOSTENVORANSCHLAB. IST DAS EIGENTLICH IMMER SO WENN MAN VON TEILSCHULD SPRICHT DAS JEDER DEM ANDEREN AUTO ZAHLT ODER SPRICHT MAN DAS JEDER SELBER SEIN SCHADEN ZAHLT:
p:S HALLO MARCUS HAB DICH LETZEN SONNTAG GESEHEN.
DANKE FÜR ALLE ANTWORTEN ICH MELD MICH WIEDER:
Roccorace
Benutzer
Beiträge: 117
Registriert: So 18. Jun 2006, 18:16
Wohnort: Glasgow
Kontaktdaten:

Beitrag von Roccorace »

Hi, ich hatte so ein Problem mal mit nem älteren Herren. Der ist Rückwärts aus ner Einfahrt rausgefahren mit Hänger hinten dran. Ich kam da gerade im Tiefflug an und hab dem den Hänger weggeknallt. Die ganze Deichsel war krum und das rechte Rad von seinem Hänger hin so halb in seiner Seitenscheibe. Bei mir war der linke Kotflügel abrasiert, Achse krum und noch paar Dellen an der Tür. Achso die Stoßstange war auch kaputt. Daduch dass ich noch so auf den Rechten Bordstein hoch bin um wenigstens etwas auszuweichen, hat es meine Motorhaube verschont. Dafür waren drei Felgen Schrott. Das war damals mein 1er Bieber Cabrio mit KR- Motor. Bullen geholt und der Opa hat 100 % Schuld bekommen. Somal seine Alte sogar daneben saß. Die hätte jawohl echt mal aussteigen und gucken können. Auf jeden Fall hab ich auch nen Anwalt genommen, damit das mit der Versicherung nicht so lange dauert. Dann nen Gutachter meiner Wahl geholt. Alle möglichen Unkosten wie Abmelden und Anmelden des Ersatzautos und echt alles was im Entferntesten mit dem Unfall zu tun hatte, Belege beim Anwalt eingereicht. Dann noch einen auf Schmerzensgeld gemacht. Sogar Abschleppkosten hab ich zurückbekommen obwohl mein Schwager mich geholt hat. Da der ne Lackiererei hat, hat er mir halt ne Rechnung geschrieben...

Der Gutachter hat dann mein Baby auf 6500€ gebracht, wobei man den Restwert von 900 € abziehen muß. (Motor und so weiter hätten locker das Doppelte gebracht) Der Anwalt hat sich um den Rest gekümmert. Ich war absolut sorgenfrei und habe insgesammt mit allem Drum und dran 7000€ bekommen. Wichtig dabei ist, dass die Versicherung immer nur den Betrag abzüglich der 19% Märchensteuer zahlt. Also sprich, sie ziehen vom Gutachterwert diesen Anteil ab, zumindest solange man sich kein Ersatzauto kauft, was mindestens den gleichen Wert hat. Man benötigt des weiteren dann eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass man die Mehrwertsteuer dann auch Zahlen muß. Also wenn man sich von Privat nen anderes Auto kauft, bekommt man den Teil trotzdem nicht, egal wie teuer das Auto ist. Ich habe dann formal meinen Eltern ihren Quattro abgekauft, den sie ohnehin dann nur noch 2 Monate gefahren sind. Da sie selbständig sind (Fleischerei), haben sie mir einfach ne Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer geschrieben (eigentlich habe ich die geschrieben) und ich habe den vollen Gutachterbetrag bekommen. Hierbei noch interessant ist auch, dass die Rechnung nicht von ner Werkstatt oder nem Autohändler stammen muß. Hauptsache Geschäft, wie in meinem Fall ne Fleischerei tuts halt auch.

Also, hol raus was geht, und nimm nen Anwalt.
Benutzeravatar
smove
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1155
Registriert: Di 15. Aug 2006, 15:52
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Beitrag von smove »

Deep_Silence hat geschrieben:is das mit der Groß- und Kleinschreibung so schwer ???
Vielleicht kriegt er den ellenbogen nicht von der Shift-Taste? :gruebel:
[sigpic][/sigpic]
86 Scirocco 16V GTX | 96 Golf GTI 16V Syncro
>>The only way to do great work is to love what you do<<
Benutzeravatar
Maik
Beiträge: 5189
Registriert: So 21. Apr 2002, 21:47
Wohnort: Rühle(Bodenwerder), Germany
Kontaktdaten:

Beitrag von Maik »

ich boykottiere ja großschreibung...da mach ich nur noch mehr fehler zusätlich zu meiner schreibgicht usw... :ichsagnix:
[SIGPIC][/SIGPIC]


Terminübersicht Treffen 2019 >Hier klicken</
Antworten