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Verfasst: Di 10. Jul 2007, 17:39
von Stoke
Coole Sache das!
PS: Es steht auf Seite 6!

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 00:14
von Scirocco Dreams
Na das hört sich ja alles schon garnicht mal so schlecht an. Werds versuchen und mich darauf berufen das der Rocco ja schon so ab 09 1981 gebaut wurde und dieses Gesetz er später kamm. Vielleicht geht das dann ja doch da ja damals auch keiner was gegen die Sache hatte. Aber denke mal das das ja auch nur um das sehen und gesehen werden geht und solange die Beleuchtung dann angepasst bzw Eingestellt ist und das Kennzeichen naja das ist ja schon immer so gewesen und lesen kann mann ja auch. Denke mal da spielt aber wieder die Sympatie und das ganze optische wie natürlich auch der gesammt Zustand des Wagens ne grosse Rolle.
Denke mal da dürfte ich dann ja Pluspunkte haben, zumal die Kiste viele Neuteile hat sowie den guten D3 Kat.
Gruß Marko
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Di 15. Mär 2011, 20:54
von Maggus
So mal Ganz tief Luft hol und

Da die Saison ja für die meisten Tiefen Freunde wieder Startet ist es evtl. nicht Schlecht wenn ihr das Dokument vom Link ausdruckt und ins Hanschuhfach legt. Hab ich nämlich grad gemacht

Aber leider nur ''Wertvoll für die "Oldis" vor EZ.1.1.1987
GTX hat geschrieben:1. Originale Sciroccos liegen oberhalb der 50cm
2. Gilt die 50cm Regelung für alle Fahrzeuge deren Erstzulassung nach dem 1.1.1988 liegt. NICHT ERTEILUNG DER ABE !
3. Mit ein bischen googlen findet man das hier:
http://www.tuv.com/web/media_get.php?me ... ileid=2532
Grüssle
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Di 15. Mär 2011, 21:01
von philipple
Hi Markus, danke für die Erinnerung
Bin zwar in inzwischen 4 Polizeikontrollen noch nie auf die Scheinwerferkante angesprochen worden - obwohl immer deutlich tiefer - aber schaden kanns net

AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Di 15. Mär 2011, 21:39
von el loco rocco2124
Maik hat geschrieben:50 cm ab lichtaustrittskante...da gewinnt man glatt nen zentimeter und es lassen sich alle prüfer drauf ein...schaut euch mal die scheinwerfer an dann wisst ihr was ich meine...mit gt scheinwerfer gewinnt mann sogar 2 bis 2,5 cm...geht aber nur für fahrzeuge bei denen keine leuchtweiten regulierung pflicht ist,das mit den gt scheinis...
dann noch den luftdruck vorne erhöhen,und es dürfte evtl reichen um auf die gewünschte hohe zu kommen.
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 22:49
von scirocco1979
Scirocco Dreams hat geschrieben:Moin Leute,
nach dem ja mein Rocco magels Bodenfreiheit stillgelegt wurde (14 Zoll mit Niederquerschnitt und dann noch ein Gewindefahrwerk) sagten die Mir ich müsste 50cm vom Boden bis zur Scheinwerferunterkante haben.
Ein Dekra Mitarbeiter sagte mir das müsste so sein bei Autos ab Baujahr 89 oder 90.
Meiner ist BJ 90, aber alle 2er Sciroccos wurden ja so mit den Scheinwerfern schon ab 09/ 1981 gebaut und dann ist das doch schon wieder komisch das es jetzt bei einem der letzten auch so sein muß obwohls sowas damals noch garnicht gab.
Genauso das Problem mit der Kennzeichenhöhe.
Also was ist Fakt kann mal einer 100% Klartext reden. Vielleicht gibts dazu ja auch nen Paragrafen wo das was drüber ausgesagt wird! Wäre schön wenn jemand diesen Wortlaut hier her kopieren könnte so das ich mich auf diesen berufen kann wenns Probleme beim Tüv gibt.
Meine Bodenfreiheit hab ich ja jetzt wohl 8cm vieleicht sogar etwas (hoffe ich mal oder) mehr und deshalb hab ich auch riesen Luftlöcher im Radhaus mit den kleinen 14 Zoll, weswegen die ja jetzt auch verkauft werden sollen. Kann mir ja noch ne Ramme dran bauen dann hab ich nen Scirocco Country gröhl (bloß nicht dann geh ich von der Welt).
Meine Scheinwerferunterkante lag meine ich jetzt bei 46cm sowas.
Wo liegt die eigendlich bei einem orginalen Scirocco GT2 der nicht tiefer ist???? Hätte ich das mal vorher gemessen bevor ich das olle Fahrwerk reingebaut habe.
Also Leute ich bin dankbar für Eure Mühe bzw Euren Antworten.
Gruß Marko
Selber Schuld: viel zu tief gelegt und viel zu kleine Räder!
Nicht beschweren: einfach ändern!!!
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 23:22
von Thommy
Das ist ein Paradebeispiel dafür, dass nicht jede Eintragung gleichzeitig bedeutet, dass alles rechtens ist.
Damit muss man sich im Zweifelsfall arrangieren.
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Do 17. Mär 2011, 00:10
von Domi
Zum Thema kann ich folgendes beitragen:
Die ersten beiden Prüfer wollten mir mein 60/40!! Fahrwerk nicht eintragen, da sie fälschlicherweise die Scheinwerferunterkante (ca. 48cm vom Boden) gemessen haben. (Rocco Bj. 92)
Dem dritten Prüfer kam dann die sinnvolle Idee, vielleicht einmal das Licht einzuschalten und dann zu messen.
Tatsächlich kam der gebündelte Lichtstrahl ziemlich genau aus der Mitte des Scheinwerfers. Man gewinnt durch diese eigentlich logische Messung mindestens 2cm!!
Wie Maik schon sagt, wird also die Lichtaustrittskante gemessen und nicht die Scheinwerferunterkante, bei eingeschaltetem Licht versteht sich...
LG Domi
AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Do 17. Mär 2011, 15:19
von Folterknecht
ich frage mich wie neu gebaute sport- und supersport-wagen diese regel erfüllen ...

AW: Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Do 17. Mär 2011, 15:22
von Maggus
Ein
Supersportwagen hat dann auch bestimmt eine
Superausnahmegenehmigung.

Genauso wie Alfa auch das Kennzeichen links haben darf.