Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV
Verfasst: Do 28. Apr 2005, 00:38
Tja Kerstin hier bei uns in Osnabrück passieren schon ganz ungewöhnliche Dinge momentan.
Also Leute ich rate Euch nur eins wenn Ihr im Sommer jetzt zum Forumstreffen kommt. Seht zu das Ihr nicht angehalten werdet, denn die sind hier so heiß wie nur was auf die Tuning Szene. Alles muß Eingetragen sein, Felgen müssen möglichst im Radhaus sein und vorallem nicht zu laut oder zu tief dann kommt sofort der Abschleppwagen. Hier wird immer von 7-10cm Bodenfreiheit geredet, kanns zwar auch nicht umbedingt glauben da es in der STVZO ja keinen Paragraf gibt der eine mindest Bodenfreiheit vorschreibt und es sich in dieser laut meines Wissen immer nur um empfohlende Richtwerte handelt.
Sonst müsst Ihr mal unter www.pagenstecher.de schauen ich meine da stände auch ein Artikel dazu im pagenstecherforum!
Grüsse aus dem Osnabrücker Umland
mfg Marko
Also Leute ich rate Euch nur eins wenn Ihr im Sommer jetzt zum Forumstreffen kommt. Seht zu das Ihr nicht angehalten werdet, denn die sind hier so heiß wie nur was auf die Tuning Szene. Alles muß Eingetragen sein, Felgen müssen möglichst im Radhaus sein und vorallem nicht zu laut oder zu tief dann kommt sofort der Abschleppwagen. Hier wird immer von 7-10cm Bodenfreiheit geredet, kanns zwar auch nicht umbedingt glauben da es in der STVZO ja keinen Paragraf gibt der eine mindest Bodenfreiheit vorschreibt und es sich in dieser laut meines Wissen immer nur um empfohlende Richtwerte handelt.
Sonst müsst Ihr mal unter www.pagenstecher.de schauen ich meine da stände auch ein Artikel dazu im pagenstecherforum!
Grüsse aus dem Osnabrücker Umland
mfg Marko