Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV

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Scirocco Dreams
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Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV

Beitrag von Scirocco Dreams »

Tja Kerstin hier bei uns in Osnabrück passieren schon ganz ungewöhnliche Dinge momentan.

Also Leute ich rate Euch nur eins wenn Ihr im Sommer jetzt zum Forumstreffen kommt. Seht zu das Ihr nicht angehalten werdet, denn die sind hier so heiß wie nur was auf die Tuning Szene. Alles muß Eingetragen sein, Felgen müssen möglichst im Radhaus sein und vorallem nicht zu laut oder zu tief dann kommt sofort der Abschleppwagen. Hier wird immer von 7-10cm Bodenfreiheit geredet, kanns zwar auch nicht umbedingt glauben da es in der STVZO ja keinen Paragraf gibt der eine mindest Bodenfreiheit vorschreibt und es sich in dieser laut meines Wissen immer nur um empfohlende Richtwerte handelt.

Sonst müsst Ihr mal unter www.pagenstecher.de schauen ich meine da stände auch ein Artikel dazu im pagenstecherforum!

Grüsse aus dem Osnabrücker Umland

mfg Marko
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Rocco´82
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Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV

Beitrag von Rocco´82 »

Also mal ehrlich, ich versteh die problematik jetzt nicht.

Kurzkennzeichen sind zum überführen da. Sprich Tüv fahrten etc.

Die dinger sind nicht billig für 5 tage fahren. ich habe heute mal eben 75 euro bei der billigsten versicherung für KKZ ne doppelkarte geholt, dazu kommen noch 20 eus für schilder drucken und 18,50 € für verwaltungsgebühern (von behörde zu behörde unterschiedlich)

Also für 5 tage mal eben 113,50 € gelöhnt und der sprit kommt auch noch dazu.

Ich habe schon oft kennzeichen geholt, war damit auch in anderen städten, die grünen haben immer nur nach der rosanen karte gefragt und ob da auch alles eingetragen ist (fahrzeugdaten), mehr nicht.

Es fahren so oft welche damit zu treffen etc. Wer es sich leisten kann soll es machen aber bitte mit den sachen im rahmen halten und nicht irgendwelche sirenen aufs dach schnallen und sagen: ich will damit zum tüv, das zieht nicht ;-)
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[CENTER]83er GT_____________ 82er GL_____________90er GT II[/CENTER]
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Alltagswagen: Audi 80 Avant Quattro V6 mit 2.6 L
Golf 2 mit Klima und Golf 1 Cabrio
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Rocco´82
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Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV

Beitrag von Rocco´82 »

@Rocco GTI

für auslandfahrten gibbet son ding auch, dann ist das feld für die tage rot eingefärbt statt gelb. Ist aber teurer, mal bei der versicherung nachfragen
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Stephan
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Re: Rechtliche Situation mit Kurzzeit-Kennzeichen bzg. TÜV

Beitrag von Stephan »

Hi,
ich verstehe auch nicht, wo das Problem liegt. Wenn alles i.O ist wird keiner was sagen. Ansosnten weis doch jeder, wofür die Kennzeichen da sind. Für Überführungs-,Probe- und Fahrten zum TüV. Für nix anderes. Ute hat da schon ganz recht.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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