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Re: Problem mit Händler (GARANTIE)

Verfasst: Sa 17. Mär 2007, 16:07
von Vibes Scirocco II GT
umgeh doch den stress und wende dich direkt mir der ware an den hersteller mit der rechnung und sag der händler meinte du solltest dich direkt an den hersteller wenden um unnötige warte zeiten zu umgehen ;)

Re: Problem mit Händler (GARANTIE)

Verfasst: Sa 17. Mär 2007, 16:14
von Krilewski
Hier muss man wohl das BGB zu Rate ziehen. Sachmangelhaftung für den Händler: 2 Jahre (§438 Abs. 1 Nr. 3 BGB)
Allerdings kannst Du Dein Geld nicht einfach zurückfordern, sondern musst nach §437 BGB Abs. 1 Nr. 1 ivm § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. d.h.: Gerät einschicken und es wird repariert oder Du erhälts ein Austauschgerät.

Vom Vertrag endgültig zurücktreten kannst Du erst, nachdem die Nacherfüllung zum zweiten Mal fehlgeschlagen ist (§440 BGB). d.h.: Wenn der Player zurückkommt und wieder kaputt geht: nochmal einschicken! Erst wenn er jetzt wieder kaputt gegangen ist, kannst Du vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Abs. 1 Nr. 2 BGB) und bekommst vielleicht nur den Zeitwert vom Händler zurück.

Das habe ich alles schonmal mit einer Grafikkarte durch :-( ( total nervig! - null Kulanz - strickt nach BGB (dafür kaufe ich dort auch nie wieder etwas!)

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html

Re: Problem mit Händler (GARANTIE)

Verfasst: Sa 17. Mär 2007, 17:14
von Noxin
Vibes Scirocco II GT schrieb:

> umgeh doch den stress und wende dich direkt mir der ware an den
> hersteller mit der rechnung und sag der händler meinte du
> solltest dich direkt an den hersteller wenden um unnötige warte
> zeiten zu umgehen ;)

Das kann aus Gründen der Kulanz klappen, allerdings werden die Hersteller im Regelfall (wegen fehlendem Rechtsverhältnis mit Endkunden) an den Vertragspartner (Händler) verweisen.
Versuchen würde ich es...hast ja so gesehen nix zu verlieren...