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Re: H-Kennzeichen werden zu 95% eingezogen?
Verfasst: Sa 8. Jul 2006, 13:31
von Rocco´82
ich würde sagen, das so ziemlich fast alle sciroccos z.b. zustand 3 sind, fehlen tut immer was und ich hab bislang noch keinen gesehen, der original ist bis zur letzten schraube (und komplett ist)
selbst im museum fehlen die schrauben abdeckngen, auch wenns noch so unscheinbar ist, dennoch nicht komplett.
in der hinsicht ist die regelung zu streng genommen, man bekommt nicht mehr alle teile neu, geschweigen denn original.....
Re: H-Kennzeichen werden zu 95% eingezogen?
Verfasst: Mo 10. Jul 2006, 19:00
von Rocco-Rebound
In der letzten Auto-Bild (Nr. 27, S. 26) ist das Zustandskriterium
näher beschrieben: "Anders als in der Szene befürchtet, heißt die
Grenze aber nicht Zustand 2 oder besser. Laut Verkehrsministerium
wird es eine neue Zustandnote geben, die etwa der bekannten
Classic-Data-Note 3 entspricht. Nur, daß die Fahrzeuge nicht im
"gebrauchten", sondern im "gepflegten" Zustand sein müssen.
Darüber sollen neben TÜV und DEKRA künftig auch GTÜ und KÜS
entscheiden."
Soweit das Zitat! Hört sich nach meiner Meinung ziemlich entschärft
an!
Gruß Rocco-Rebound
Re: H-Kennzeichen werden zu 95% eingezogen?
Verfasst: Fr 14. Jul 2006, 14:16
von Rockerkuddel
alle H-Kennzeichen... und was machen die Leute aus Hannover?

Re: H-Kennzeichen werden zu 95% eingezogen?
Verfasst: Fr 14. Jul 2006, 14:54
von Arnold69
Es wird aber keiner von den mitlerweile vier Dampfkesselüberwachungsvereine eine negative Bewertung geben, da jeder Angst hat er könne zur Konkurenz gehen.

Re: H-Kennzeichen werden zu 95% eingezogen?
Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 09:04
von sciroccokartei
Gerade gefunden (30.06.06)
... der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. Unter anderem war die Rede davon, dass nur noch extrem originale Fahrzeuge im Zustand 2 oder besser ein H-Kennzeichen erhalten sollten – eine Anforderung, die tatsächlich nur ganz wenige Fahrzeuge erfüllen könnten.
Nach einem ausführlichen Gespräch mit Oldtimer-Info gab das Bundesverkehrsministerium am Dienstag Entwarnung: Die Veränderungen sind weitaus weniger drastisch als geschildert und unterscheiden sich nur in Nuancen von der jetzt bereits geltenden Regelung, ein flächendeckender Kahlschlag ist ebensowenig geplant wie eine ausschließliche Förderung top erhaltener oder top restaurierter Elite-Oldtimer.
„Gepflegter“ Zustand ersetzt „gebrauchten“ Zustand
Hans-Dieter Hesse, Referent in der Abteilung S33 des Bundesverkehrsministeriums und Vorsitzender der zwölfköpfigen Arbeitsgruppe zu diesem Thema, nimmt der Sache die Dramatik. Entgegen des Presseberichts müssen H-Anwärter-Autos künftig nicht im Zustand 2 oder gar besser sein, das Ministerium hat vielmehr eine eigene Zustandsnote erschaffen, die im wesentlichen der bisher für die Erteilung maßgeblichen Classic Data Note 3 entspricht, die Formulierung „gebrauchter Zustand“ wird allerdings durch die Formulierung „gepflegter Zustand“ ersetzt.
Auch die als Neuerung dargestellte turnusmäßige Überprüfung der Originalität und des Erscheinungsbildes während der zweijährlichen Hauptuntersuchung ist ebenfalls ein alter Hut. Seit Bestehen des H-Kennzeichens waren die Prüforganisationen verpflichtet, diese beiden Punkte zu überprüfen, nur gemacht wurde es in der Regel selten. Die Möglichkeit das „H“ als begünstigenden Verwaltungsakt zurückzunehmen, weil dessen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (zum Beispiel beim nachträglichen Einbau nicht zeitgenössischen Zubehörs) bestand seit jeher.
Ministerium setzt auf Augenmaß der Sachverständigen
Hans-Dieter Hesse setzt hier vor allem auf das Augenmaß erfahrener Sachverständiger, die Entscheidung über den gepflegten Originalzustand treffen ab März nächsten Jahres nicht mehr nur TÜV und Dekra, sondern auch GTÜ und KÜS sowie die diesen Organisationen angeschlossenen Classic Data Partner, die bereits seit Jahren regelmäßige Schulungen in punkto Originalität und Zustandseinstufung erhalten.
Die nächste Verbesserung betrifft zeitgenössisches Zubehör. Ab nächstem Jahr gibt es ein H-Kennzeichen für alle Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich bzw. üblich waren. Wer also erst 2007 seinen Kadett B mit zeitgenössischen Irmscher-Teilen aufmotzt, erhält die H-Zulassung. Die Meldung, dass für ein H-Kennzeichen nur noch Umbauten akzeptiert werden, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung vorgenommen wurden, ist falsch. Bei den im Vorkriegsbereich üblichen Umkarossierungen nach 15 oder mehr Jahren und bei „Specials“ dieses Zeitraums sollen die Prüfer großzügig verfahren.
Unkontrolliertes Ansteigen der H-Zulasssungen soll verhindert werden
Hans-Dieter Hesse, dessen Angaben Oldtimer-Info von einem weiteren Mitglied der Arbeitsgruppe bestätigt wurden, betont vor allem, dass diese Änderungen ausschließlich auf die Zukunft gerichtet sind. Ziel war es, ein unkontrolliertes und sprunghaftes Anwachsen der H-Zulassungen in den kommenden Jahren zu vermeiden. Man hatte hierbei vor allem die Fahrzeuge von Mitte der 70er Jahre an aufwärts im Auge, die in riesigen Stückzahlen gebaut wurden und die generell auf eine höhere Lebensdauer ausgelegt sind. Von diesen Autos sollen nur die guten Exemplare mit einem pauschalen Steuersatz von EUR 195,00 pro Jahr gefördert werden, man will verhindern, dass massenweise aufgebrauchte aber noch straßenverkehrstaugliche Siebthand-Exemplare über die Straßen rollen, die das Ansehen des Oldtimers in der Öffentlichkeit eher schädigen als fördern.
Der Begriff „Patina“ ist dem ehemaligem Dekra-Mitarbeiter durchaus bekannt, es geht ihm nicht darum, in Ehren gealterten Autos das „H“ zu verweigern, sondern die jetzt geltende Automatik zu verhindern, dass jedes verkehrstaugliche Auto über 30 Jahre ein historisches Kennzeichen erhält.
Bestandsschutz für bestehende Zulassungen
Bester Beweis hierfür: Für bereits erteilte H-Kennzeichen und 07er-Nummern soll es auch in dieser Hinsicht einen Bestandsschutz geben.
Re: H-Kennzeichen werden zu 95% eingezogen?
Verfasst: So 22. Okt 2006, 17:32
von Rocco-Rebound
neuster Stand (aus VW Scene, 10/2006, S.19):
"Rotes 07-Kennzeichen"
"Nun haben auch Bayern, Berlin und Bremen ihren Zulassungsstellen kon-
krete Anweisungen zum Bestandschutz für rote 07-Kennzeichen gegeben.
Alle drei Bundesländer teilen bis zum Inkrafttreten der 30-Jahresgrenze am
01.03.2007 rote 07-Kennzeichen für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung von
vor mindestens 20 Jahren zu. In Berlin und NRW sollen auch weiterhin alle
07-Kennzeichen bei erstmaliger Zuteilung zunächst befristet für ein Jahr
ausgegeben werden.
Alle drei Bundesländer werden unter Berufung auf den Bestandschutz be-
fristete Kennzeichen für Fahrzeuge mit einem Alter von 20 bis 29 Jahren
auch nach dem 01.03.07 verlängern.
Zudem hat das Verkehrsministerium NRW mir einem Schreiben an seine
Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte nun unmissverständlich
klargestellt, dass rote 07-Kennzeichen gemäß der 49. Ausnahmeverord-
nung der StVZO bereits für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jah-
ren auszugeben sind, bis die neue Verordnung am 01.03.2007 in Kraft
tritt.
Der Widerrufvorbehalt bleibt jedoch erhalten, um bei Unzuverlässigkeiten
des Halters bzw. Verkehrsunsicherheit der Fahrzeuge das Kennzeichen
entziehen zu können."
"Infos:
www.deuvert.de"