Re: Unterschied Angebot zu Rechnung
Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 13:52
Also folgende Info hab ich erhalten und denken das deine Frage recht gut beantwortet wird.
Suchen Sie deshalb die Hilfe eines Anwaltes oder die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale auf, und lassen Sie dort bewerten, ob diese Dienstleistungsklausel sittenwidrig ist, denn normalerweise dürfen Kostenvoranschläge nicht um 20% überschritten werden, es sei denn es liegen unvorhergesehene Umstände vor!
Ein Kostenvoranschlag sollte nicht um mehr als 20% überschritten werden, allerdings kommt es drauf an, was für ein Reperaturauftrag schriftlich vereinbart wurde zwischen den Parteien!
Aber aufgepasst:
Nach § 650 BGB kann ein Werkunternehmer die im Kostenvoranschlag berechneten Kosten überschreiten, wenn die Erbringung der Werkleistung nicht ohne eine Überschreitung des Kostenvoranschlags möglich ist.
Dazu bedarf es Sachvberständigenrates vor Ort!
Suchen Sie deshalb die Hilfe eines Anwaltes oder die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale auf, und lassen Sie dort bewerten, ob diese Dienstleistungsklausel sittenwidrig ist, denn normalerweise dürfen Kostenvoranschläge nicht um 20% überschritten werden, es sei denn es liegen unvorhergesehene Umstände vor!
Ein Kostenvoranschlag sollte nicht um mehr als 20% überschritten werden, allerdings kommt es drauf an, was für ein Reperaturauftrag schriftlich vereinbart wurde zwischen den Parteien!
Aber aufgepasst:
Nach § 650 BGB kann ein Werkunternehmer die im Kostenvoranschlag berechneten Kosten überschreiten, wenn die Erbringung der Werkleistung nicht ohne eine Überschreitung des Kostenvoranschlags möglich ist.
Dazu bedarf es Sachvberständigenrates vor Ort!