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Re: Unterschied Angebot zu Rechnung

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 13:52
von rocco4ever
Also folgende Info hab ich erhalten und denken das deine Frage recht gut beantwortet wird.

Suchen Sie deshalb die Hilfe eines Anwaltes oder die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale auf, und lassen Sie dort bewerten, ob diese Dienstleistungsklausel sittenwidrig ist, denn normalerweise dürfen Kostenvoranschläge nicht um 20% überschritten werden, es sei denn es liegen unvorhergesehene Umstände vor!


Ein Kostenvoranschlag sollte nicht um mehr als 20% überschritten werden, allerdings kommt es drauf an, was für ein Reperaturauftrag schriftlich vereinbart wurde zwischen den Parteien!

Aber aufgepasst:

Nach § 650 BGB kann ein Werkunternehmer die im Kostenvoranschlag berechneten Kosten überschreiten, wenn die Erbringung der Werkleistung nicht ohne eine Überschreitung des Kostenvoranschlags möglich ist.

Dazu bedarf es Sachvberständigenrates vor Ort!

Re: Unterschied Angebot zu Rechnung

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 16:35
von Rolf
Wichtig hierbei (wie oben schon angedeutet):
Warum konnten die Arbeiten nicht zu dem veranschlagten Preis ausgeführt werden? Welche unvorhergesehenen Umstände haben die Preiserhöhung hervorgerufen?

Wenn da jemand anfängt, bei den Antworten zu stottern: Platt machen!

Du darfst bei einer Fachfirma davon ausgehen, dass ein Angebot insofern verbindlich ist, dass die dort beschriebenen Zeiten und damit Kosten auf einem Erfahrungswert beruhen, der in der Regel auch einhaltbar ist. Firmen kalkulieren ohnehin immer etwas Luft rein.

Welchen Sinn würde dann ein Angebot machen, wenn es keinen Nutzwert hat?

Vielleicht helfen Dir diese Fragen etwas weiter, zumindest solltest Du damit den Menschen etwas anschlagen können, der k.o. kommt dann (verbal, natürlich) automatisch bei dem versuch einer Antwort.

Gruß
Rolf

Re: Unterschied Angebot zu Rechnung

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 16:45
von Sciroccofan
:danke2:

Ich danke Euch beiden (Rolf und rocco4ever) für Eure Hinweise und Tipps!

Denke nächste Woche werd ich das dann mal in die Hand nehmen ...

:danke2: nochmals recht herzlich!

Re: Unterschied Angebot zu Rechnung

Verfasst: Mo 13. Feb 2006, 11:57
von Sciroccofan
So,

ich hatte ja den Angebotsbetrag überwiesen und um Aufstellung und Begründung der Mehrkosten gebeten.

Heute bekam ich die erste - und zugleich "letzte außergerichtliche Mahnung" des Monteurs.

Muss man eigentlich nicht normalerweise schonmal vorher Mahnungen schicken?

Werde jetzt nochmal mit der Handwerkskammer telefonieren ...

Re: Unterschied Angebot zu Rechnung

Verfasst: Mi 13. Jun 2007, 12:39
von Sciroccofan
Habe nun im Juli ein Termin vor dem Amtsgericht wegen dieser Sache.

Wenn jemand noch interessante Infos dazu hat, freue ich mich über jede Antwort.

Re: Unterschied Angebot zu Rechnung

Verfasst: Mi 13. Jun 2007, 13:35
von Arnold69
Hi Patrick,

wäre auf das ende gespannt. :verlegen: