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Re: (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung, wo?
Verfasst: Do 17. Nov 2005, 00:25
von Tempest
Kfz-Rechtsschutz ist bei mir hier in GB bei all meinen 3 Kfz-Versicherungen bereits mit drin
Ds war auch gut so bei der Abwicklung des Unfalls mit dem Einser vor genau 3 Jahren, vor allem bei der Abwicklung der gesundheitlichen Seite
Eine Privathaftpflichversicherung gibt es so hier in GB nicht, daher ist hier in GB eine Kfz-Rechtsschutzversicherung dann wieder sehr wohl sinnvoll.
Aber
Tempest
Re: (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung, wo?
Verfasst: Do 17. Nov 2005, 08:19
von Kerstin
hab auch n kombipaket sozusagen alles rechtschutz in einem.
private haftpflicht sowieso, hab ja kinder.
bei einem arbeitgeber war ich sehr froh die zu haben.
habe übrigens Viktoria seit 1992.
ich finde haftpflicht, hausrat, und rechtschutz am wichtigsten neben unfall und lebensvers.
aber mein neuester fall sagt mir , was nützt die beste rechtschutz wenn der anwalt scheiße ist.
kann man eigentlich wenn man ein fall verloren hat zum anderen anwalt gehen und den selben fall nochmal durchkauen?????????
Re: (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung, wo?
Verfasst: Do 17. Nov 2005, 12:17
von moerfi
Hi,
ich bezahle 69,- im Jahr bei der Roland.
Der Verkehrsrechtschutz gilt dann für mich als Person (egal mit welchem Auto ich unterwegs bin) und für ein angegebenes Auto (egal wer damit fährt).
Habe sie 1x in Anspruch genommen und war sehr zufrieden.
Gruß
Christiane
Re: (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung, wo?
Verfasst: Do 17. Nov 2005, 20:17
von §§Rocco
Hallo Kogafreund, nimm es mir nicht übel, aber heute muß ich Dir nachhaltig widersprechen: Ich halte eine Rechtsschutzversicherung für unbedingt notwendig!!!!! Als Risiko sollte der straf- und bußgeldrechtliche und der zivilrechtliche Bereich abgedeckt werden, also Streitigkeiten bei Autokauf, Autoreparatur, Schadensersatzansprüche bei Unfällen.
Als Anwalt kann ich beim besten Willen nicht vorhersehen, zu welchem Ergebnis ein Sachverständiger im Prozeß kommt, z.B.:Die Alleinschuld des Unfallgegners steht -ausnahmsweise- fest, aber die Versicherung meint, die Werkstattrechnung ist zu hoch: der Kotflügel hätte nicht durch einen neuen ersetzt sondern ausgebeult werden müssen, der Stundensatz sei überhöht, die Reparaturdauer zu lang usw ....Spricht mir das Gericht nur die Hälfte des eingeklagten Betrages zu, muß ich die Hälfte der Kosten (bestehend aus Gerichts-, Sachverständigen- und Anwaltskosten) zahlen. Dann bleibt oft nichts mehr übrig. Bei Klageeinreichung muß der Kläger bereits 3 Gerichtsgebühren einzahlen.
Bei Prozeßkostenhilfe sind die Gerichtskosten nur gestundet, geht der Prozeß verloren, sind die Kosten des Gegners zu ersetzen.
Im Bußgeldbereich kann schon ein Fahrverbot den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten (Vom Fahrerlaubnisentzug gar nicht zu reden!), manchmal besteht doch die C h a n c e , das zu vermeiden, obwohl der Verkehrsverstoß als solcher und die Täterschaft feststeht; ob es gelingt, steht erst am Ende des Verfahrens fest, bei einer Verurteilung sind dann alle Kosten zu tragen.
Keine Mißverständnisse!!!: Ich plädiere nicht dafür, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um anschließend mit aller Welt herumzustreiten, sondern um mich "im Fall des Falles" entsprechend wehren zu können! Ich kaufe mir auch keinen Feuerlöscher und zünde dann mein Auto an, sondern hoffe ihn nie zu brauchen! Harald
Re: (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung, wo?
Verfasst: Do 17. Nov 2005, 20:39
von Günni
So sehe ich das auch und hab schon diverse Erfahrungen beim Gericht gemacht.
Empfehlen kann ich den ADAC-Rechtsschutz, gab noch nie Probleme.
Und ich habe schon einige Prozesse hinter mir.
Dank Anwalt: Führerschein behalten, kein Rotlichtverstoß weils noch gelb war, von der Versicherung statt 3500,-DM, 5800,-DM bekommen u.s.w. u.s.w.
Re: (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung, wo?
Verfasst: Do 17. Nov 2005, 20:40
von B12
So ist es -> siehe §§Rocco,
also es gibt Leute die haben eine aber diese noch nie gebraucht die würden sagen rausgeschmissenes Geld.
Kommt halt auf einen persönlich an, ob man immer mal wieder Probleme hat.
Und die hatte ich auch schon zu Genüge, aber einfach zum Anwalt und sagen das ist mein Problem und das Ding läuft.
Solltest dann aber Privat-Berufs-Verkehrsrechtschutz haben.

mal ein wenig dort findest du gute Vergleichslisten dafür.
In den heutigen (schwierigen) Zeiten, wo die Leute einen nur noch abzocken wollen halt ich es persönlich schon für sinnvoll -> als bei mir hat es sich schon rendiert.
Sind aber mal lockerflockig 100-150 Euro im Jahr (beim Sorglos Paket) ->
Solltest auch nicht zuviel streiten den es gibt auch Policen die dich bei zuviel (verlorene Prozesse) rausschmeissen.
Und dann ist es essig mit ner neuen Police.
Re: (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung, wo?
Verfasst: Do 17. Nov 2005, 21:24
von kogafreund
> also es gibt Leute die haben eine aber diese noch nie gebraucht
> diewürden sagen rausgeschmissenes Geld.
> Kommt halt auf einen persönlich an, ob man immer mal wieder Probleme hat.
Ok, ich wollte natürlich niemandem ausdrücklich abraten, eine solche Versicherung abzuschließen. Wer zu den Kandidaten gehört, die ofters Streitigkleiten haben, möge eine solche Versicherung abschließen. Das vermeidet Streß. Obwohl Rechtsschutzversicherungen im Streitfall auch gerne mal den Versicherungsschutz aufkündigen, wenn die Schadensquote zu hoch wird. Die wollen halt mehr Geld einnehmen als ausgeben. Ist ja klar ! Ansonsten bleibe ich dabei: Richtig Sinn macht eine Rechtsschutzversicherung fast nur im Arbeitsrecht, weil dort der "Schadensfall" unabhängig vom Ausgang des Verfahrens IMMER eintritt.
@ §§ Rocco
Naja, zu der Argumentation mit dem Sachverständigen, dessen Gutachten nicht vorhersehbar ist: Dann mache ich ein eben ein neues (Partei-)Gutachten. Das ist im Verfahren ein normaler Vorgang.
> Im Bußgeldbereich kann schon ein Fahrverbot den Verlust des
> Arbeitsplatzes > bedeuten (Vom Fahrerlaubnisentzug gar nicht zu
> reden!), manchmal besteht doch die C h a n c e , das zu vermeiden,
> obwohl der Verkehrsverstoß als solcher und die Täterschaft feststeht
Ja, dazu brauche ich aber keinen Anwalt. Da wird dann einfach eine höhere Geldbuße angeboten und gut is.
Du kennst das ja.
Aber insgesamt waren mir ehrlich gesagt die Mandanten MIT Rechtsschutzversicherung am liebsten: Da gabs wenigstens mit der zeitnahen Regulierung der Kostennote keine Probleme :hihi:
Gruß
koga