Re: Arrogant
Verfasst: Fr 22. Jul 2005, 17:15
Hallo Kerstin, theoretisch hast Du recht, praktisch leider nicht: Die in §374 StPO aufgeführten Straftaten ( Beleidigung- §185 StGB- gehört dazu) verfolgt die Staatsanwaltschaft nur, wenn ein " besonderes öffentliches Interesse" besteht.
Beispiel:Wirst Du zum ersten Mal im Treppenhaus von Deiner Nachbarin "dumme Kuh" genannt, niemand anderes außer Dir hört es, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichen Interesses ein und verweist Dich auf den Privatklageweg, d.h. Du kannst dann selbst eine Klage erheben mit dem Ziel, die Täterin zu bestrafen. Streitet die Täterin alles ab, hast Du keinen Zeugen, wird die Klage abgewiesen und Du trägst die Kosten.
Wird ein Amtsträger, z.B. Polizist beleidigt, bejaht Die Staatsanwaltschaft regelmäßig das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, der Beleidigte ist dann Zeuge (Tatnachweis!), der Beleidiger Angeklagter.
Ich versuche nur die Rechtslage im Überblick zu schildern, ohne eine eigene Wertung damit zu verbinden.
Meiner Meinung nach ist der geschilderte Ausgangsfall wieder ein Beispiel dafür, wie schwierig der Umgang mit der Macht ist: Ein Polizist, Richter, Gerichtsvollzieher, Prüfer beim TÜV, Personalchef, Vorgesetzter haben (und müssen das auch haben) eine Machtstellung, der eine hat auch die dazu notwendige Verantwortung, damit richtig umzugehen, der andere leider nicht, was dann die Frage nach der Kontrolle der Machtausübung aufwirft....
Was tun? Auf jeden Fall Eskalationen vermeiden, es gibt schlaue Bücher, Kurse (zB Volkshochschule) über dieses Thema.
Zum Schluß ein kleines Beispiel: ich hatte mich über das langweilige Verhalten eines anderen furchtbar geärgert, war nahe dran ihn mindestens mit "Penner" zu beschimpfen, fragte ihn aber lieber -besonders freundlich-, ob er denn eine Wohnung habe, was er erstaunt bejahte. Meine Antwort: "Dann schlafen Sie doch lieber zu Hause als auf der Straße!" Das saß!
Leider bin ich noch viel zu oft HB-Männchen (kennt das noch jemand?)....
Gruß Harald
Beispiel:Wirst Du zum ersten Mal im Treppenhaus von Deiner Nachbarin "dumme Kuh" genannt, niemand anderes außer Dir hört es, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichen Interesses ein und verweist Dich auf den Privatklageweg, d.h. Du kannst dann selbst eine Klage erheben mit dem Ziel, die Täterin zu bestrafen. Streitet die Täterin alles ab, hast Du keinen Zeugen, wird die Klage abgewiesen und Du trägst die Kosten.
Wird ein Amtsträger, z.B. Polizist beleidigt, bejaht Die Staatsanwaltschaft regelmäßig das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, der Beleidigte ist dann Zeuge (Tatnachweis!), der Beleidiger Angeklagter.
Ich versuche nur die Rechtslage im Überblick zu schildern, ohne eine eigene Wertung damit zu verbinden.
Meiner Meinung nach ist der geschilderte Ausgangsfall wieder ein Beispiel dafür, wie schwierig der Umgang mit der Macht ist: Ein Polizist, Richter, Gerichtsvollzieher, Prüfer beim TÜV, Personalchef, Vorgesetzter haben (und müssen das auch haben) eine Machtstellung, der eine hat auch die dazu notwendige Verantwortung, damit richtig umzugehen, der andere leider nicht, was dann die Frage nach der Kontrolle der Machtausübung aufwirft....
Was tun? Auf jeden Fall Eskalationen vermeiden, es gibt schlaue Bücher, Kurse (zB Volkshochschule) über dieses Thema.
Zum Schluß ein kleines Beispiel: ich hatte mich über das langweilige Verhalten eines anderen furchtbar geärgert, war nahe dran ihn mindestens mit "Penner" zu beschimpfen, fragte ihn aber lieber -besonders freundlich-, ob er denn eine Wohnung habe, was er erstaunt bejahte. Meine Antwort: "Dann schlafen Sie doch lieber zu Hause als auf der Straße!" Das saß!
Leider bin ich noch viel zu oft HB-Männchen (kennt das noch jemand?)....
Gruß Harald