Seite 2 von 3
Re: NAP Typ 17
Verfasst: Di 26. Jun 2007, 00:09
von GTX
hier findest du die Kataloge, steht auch die zugehörige ABE-NR dabei, 16 ist schon die richtige für den Rocco.
http://napexx.de/index.php?option=com_c ... &Itemid=28
Re: NAP Typ 17
Verfasst: Di 26. Jun 2007, 15:51
von All Eyez on me
Ist alles bereits geklärt. Er hat doch nen Typ 16.

Re: NAP Typ 17
Verfasst: Di 26. Jun 2007, 22:26
von DocDulittel
Booohhh Robby musst du mich dem Gespött aller aussetzen?
:doof: :doof: :doof: :doof: :doof: :doof: :doof:
Re: NAP Typ 17
Verfasst: Di 26. Jun 2007, 22:46
von All Eyez on me
Tu ich doch gar nicht, habe nur gesagt, daß es sich geklärt hast und Du doch nen 16er drunter hast. Vergucken kann sich schließlich jeder mal.
Hat also mit Gespött gar nix zu tun!
Zudem hat kein Einziger gespottet....zumindest lese ich hiervon mal nullkommanullnullgarnix!

Re: NAP Typ 17
Verfasst: Mi 27. Jun 2007, 19:44
von DocDulittel
Naja, war ja net böse gemeint von mir.
Da wir ja gerade wieder über den Nap labern, habe eben ne Mail von NAP bekommen, worin sie mir mitteilen, wenn ich die Kleinigkeit von 15,50€ überweise senden sie mir ne ABE für das Teil zu.
Hmm, net gerade günstig. Also soll ich machen oder hat hier schon jemand ne ABE ( keine EG Betriebserlaubnis) und kann einen Scann zusenden für den NAP 16?
Gruß Michael
Re: NAP Typ 17
Verfasst: Do 28. Jun 2007, 00:21
von All Eyez on me

Hast Du doch von mir gekriegt oder etwa nicht?!
Re: NAP Typ 17
Verfasst: Do 28. Jun 2007, 11:50
von DocDulittel
Moin Robby,
nee, das war auch eine EG Betriebserlaubnis, mit der muß ich aber doch noch zum TÜV und den Pott eintragen lassen, oder nicht?
Naja, heute Nachmittag weis ich mehr, muss nämlich jetzt zum Tüv.
Gruß Michael
Re: NAP Typ 17
Verfasst: Do 28. Jun 2007, 12:01
von GTX
Ein Teilegutachten muss man eintragen lassen, Betriebserlaubnis erlaubt einem ein Teil zu betreiben. Vorausgesetzt die darin enthaltenen Vorgaben sind eingehalten, ansonsten musst du es doch eintragen.
z.b. Lenkräder mit serienbereifung ABE, mit anderen rad/reifen vom tüv prüfen lassen und dann eintragen lassen.
Steht also alles auf dem Papier wann du das Teil einfach so fahren darfst.
Re: NAP Typ 17
Verfasst: Do 28. Jun 2007, 17:06
von DocDulittel
Fast richtig.
Bei diesem NAP Typ 16 liegr keine ABE sondern eine Betriebserlaubnis vor.
Eintragen lassen muss man aber trotzdem nicht, da eine e1 Nummer auf dem Papier und auf dem Pott steht. So sagte mir eben ein DEKRA Prüfer.
Leider hat er mir trotzdem nicht die Räder/Felgen das Fahrwerk die Spurplatten sowie das Lenkrad eintragen dürfen - das darf nur der TÜV.
Irgendwas mit §21.
Gruß Michael
Verfasst: Sa 30. Jun 2007, 23:08
von All Eyez on me
Ja die EG Betriebserlaubnis ist wie eine ABE gültig. Und das in ganz europa wie ich Dir ja schon sagte.
Die §21 Eintragung ist eine Begutachtung bzw. Eintragung per Einzelabnahme (liegt im jeweiligen Ermessen des durchführenden Prüfers). Und diese darf in den alten Bundesländern nur der staatliche TÜV vornehmen. In den neuen Bundesländern ist die DEKRA zuständig. (Soweit ich informiert bin)