ohnein Geblitzt !!! was tun
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Re: ohnein Geblitzt !!! was tun
Zitat Anfang:
"Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG."
Zitat Ende.
Quelle: http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php
Gruss Lars
Beitrag bearbeitet (20.05.07 12:30)
"Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG."
Zitat Ende.
Quelle: http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php
Gruss Lars
Beitrag bearbeitet (20.05.07 12:30)
- Folterknecht
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Re: ohnein Geblitzt !!! was tun
ok also 3 monate .... denn bussgeldbescheid kam ja noch nit ...l aber die 3 monate rumbekommen habe ich schonma versucht *g* hat nit gefunzt :-D bei der anderen sache damals ... ok da gings glaub ich nur um 150 DM ohne FV :)
...bin dann mal weg
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Re: ohnein Geblitzt !!! was tun
Wenn Du dir die Quelle mal genau durchliest, siehst Du, was alles zur Unterbrechung beiträgt dieser 3 Monate.
Wie schon gesagt, nimms wie ein Mann und gut is.
Gruss Lars
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Re: ohnein Geblitzt !!! was tun
Tja da heißt es laufen! Mach Dir nix draus...durfte ich in meiner Anfangszeit auch schonmal einen Monat.
Nimm´s wie die Anderen schon sagten wie ein Mann. Wer Scheiße baut, muß auch dafür gerade stehen!
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Re: ohnein Geblitzt !!! was tun
spart sprit..hat doch was 
ich fahr zwar auch ned gemäss,aber wenn das vöglein blitzt,dann muss man halt wohl oder übel ne spende zahlen

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Re: ohnein Geblitzt !!! was tun
einfach nur 40 zu schnell fahrn so wie ich 
kostet nur 75€ + 3 Punkte.
Was du tun kannst erstmal ist, dass deine Mutter die Aussage verweigert....

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Re: ohnein Geblitzt !!! was tun
ich hab noch nie gehört, das die jmd n fahrtenbuch auferlegt haben...
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Re: ohnein Geblitzt !!! was tun

Das ist aber so! Meinen Ex-Chef haben sie auch erwischt....246 km/h in einer 100er Zone auf der Bahn. Halter konnten sie nicht einwandfrei ermitteln...nun darf er aufgrund dessen und einer weiteren Verurteilung wo sie ihn dranbekommen haben ein Jahr lang Fahrtenbuch führen. Jede noch so kleine Fahrt muß eingetragen werden!
- Rocco´82
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Re: ohnein Geblitzt !!! was tun
Ich kenn genug leute, die son teil führen müssen....tja **** happens :hii:
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