Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt
Verfasst: So 6. Mai 2007, 21:27
@djacme.
Das Finanzamt bekommt von eBay alle Daten die sie wollen.
Das heißt auch, wenn das Finanzamt von eBay wissen will,
welche Account ´s auf seinen Namen laufen, gibt eBay diese
Daten bekannt.
Ferner gibt eBay sämtliche Daten mit dem Namen weiter.
Ist mir auch passiert: das Finanzamt kann plötzlich an der Haustüre
klingeln und sämtliche ! Daten durchsehen. (Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Bei mir war es nur so, meine Umsatzsteuererklärung passte bis auf einen Euro
genau. (Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Wenn ich also einen Artikel einkaufe und den Artikel wieder verkaufe,
verkaufe ich den Artikel mit der Absicht Gewinn zu machen (Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Nur der Gedanke eine Sache einzukaufen und ihn dann wieder zu verkaufen
beabsichtigt einen gewerbsmäßigen Handel (also bin ich dann Gewerbetreibender /selbstständig).(Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Wenn mir irgendjemand 20 Paar Schuhe zu einem Super-Schnäppchenpreis anbietet, ich dieses Angebot nicht wiederstehen kann und diese 20 Paar Schuhe bei eBay zu verkaufen versuche, bin ich Gewerbetreibender!
Nix mit Dachbodenfund. Nix mit mal einen Rocco geschlachtet. Nix mit hat Oma mir vererbt.
Muss und sollte man dann als Kleinstgewerbetreibender anmelden.
Bin überzeugt, und Ihr könnt mir jetzt sonst was erzählen, das Finanzamt
findet kurz- oder langfristig alles raus.
Gisela
Das Finanzamt bekommt von eBay alle Daten die sie wollen.
Das heißt auch, wenn das Finanzamt von eBay wissen will,
welche Account ´s auf seinen Namen laufen, gibt eBay diese
Daten bekannt.
Ferner gibt eBay sämtliche Daten mit dem Namen weiter.
Ist mir auch passiert: das Finanzamt kann plötzlich an der Haustüre
klingeln und sämtliche ! Daten durchsehen. (Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Bei mir war es nur so, meine Umsatzsteuererklärung passte bis auf einen Euro
genau. (Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Wenn ich also einen Artikel einkaufe und den Artikel wieder verkaufe,
verkaufe ich den Artikel mit der Absicht Gewinn zu machen (Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Nur der Gedanke eine Sache einzukaufen und ihn dann wieder zu verkaufen
beabsichtigt einen gewerbsmäßigen Handel (also bin ich dann Gewerbetreibender /selbstständig).(Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Wenn mir irgendjemand 20 Paar Schuhe zu einem Super-Schnäppchenpreis anbietet, ich dieses Angebot nicht wiederstehen kann und diese 20 Paar Schuhe bei eBay zu verkaufen versuche, bin ich Gewerbetreibender!
Nix mit Dachbodenfund. Nix mit mal einen Rocco geschlachtet. Nix mit hat Oma mir vererbt.
Muss und sollte man dann als Kleinstgewerbetreibender anmelden.
Bin überzeugt, und Ihr könnt mir jetzt sonst was erzählen, das Finanzamt
findet kurz- oder langfristig alles raus.
Gisela