Seite 2 von 3

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 12:51
von Günni
GTX schrieb:

> PAH!
>
> Richtige Männer brauchen sowas nicht. Sowas bezahlt man
> wie ein Mann oder regelt es gleich an Ort und Stelle mit dem
> Basi.
>


Sowas blödes habe ich noch nie gehört... :kopfhaue:

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 13:18
von GTX
Das war auch sicher nicht ganz ernst gemeint, aber wer schnell fährt sollte auch dazu stehen.

Ein Kumpel von mir ist in der Stadt mit 153 zu viel (!!!) geblitzt worden, sein Anwalt hat ihn problemlos rausgeholt, die Kosten waren niedriger als die Strafe die er hätte zahlen müssen.
wenige Monate danach hat er sich selbst zum Pflegefall gemacht, hätten sie ihm den Führerschein abgenommen wäre das nicht passiert.
Natürlich kann man da sagen selbst schuld, aber wenn man die Macht des Staates einfach über einen Schutzbrief = Friebrief außer Kraft setzen kann macht das ganze System doch keinen Sinn mehr.

Nur meine Meinung, geblitzt wird jeder mal...

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 14:49
von Angel
die begründung hät ich gern mal gehört

gruß angel

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 17:31
von DocDulittel
Moin Moin,

@Deep_Silence: ne kein Fester, direkt vor den Toren meines Brötchengebers (DC) stehen da hin und wieder um die zu erwischen die die Grünewelle erwischen wollen und dazu kurz zu schnell fahren müssen.

@Rocco´82: war ja innerorts. Bremen ist gespickt mit den Dingern, gehen jetzt dazu über die Ampelblitzer umzurüsten damit die auch auf Geschwindigkeit reagieren.

Gruß Michael

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 18:46
von Rocco´82
ja dann....Osna ist ja mit 48 von den dingern ausgerüstet...nicht gerade spaßig. Kenn das, wollte ja auch mal ne grüne welle erwischen...aber wat solls. **** happens ;-)

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 22:38
von Superhobel
Hallo,

also das habe ich mal aus dem Datenblatt der Multanova herausgesucht, demzufolge ist der Anstellwinkel 22 Grad einzuhalten. Die 15m kommen hin. Ich hab erstmal das Grossfoto bestellt, dann messe ich den Winkel an Ort und Stelle mal genau aus :-) Infos aus dem radarforum zufolge kann die Anlage normalerweise nur über 2 Spuren messen, wobei die Spuren frei gewählt werden können, d.h. welche beiden es sind. Besser gewesen wäre 255 km/h drüber, dann läuft nämlich der 8 Bit Zähler über :grins: PS: An der Stelle wäre jeder geblitzt worden, 5 spurige Innenstadtbahn vom Autobahnzubringer Ulrichstrasse / Tel Aviv Strasse in Köln, wer da 50 fährt ist nur Verkehrshindernis und wird angehupt.

Sendefrequenz: 34,3 GHz ± 100 Hz (Ka-Band)
Sendeleistung: typisch 0,5 mW
Gewinn der Antenne: 30 dB (bezogen auf isotropen Strahler)
Halbwertesbreite des Radarstrahls: horizontal 5° vertikal 5°
Meßwinkel in Bezug auf Fahrtrichtung: 22°
Meßbereich: 25 - 250 km/h
Verkehrsfehlergrenzen: 25 - 100 km/h: ± 3 km/h
100 - 250 km/h: ± 3% (unter Aufrundung auf nächsten ganzzahligen Wert)

Gemäß § 6 Abs. 1a der Eichordnung (geändert durch die 3. Verordnung der Eichordnung, BGBl. I 2000, S. 1307) ist es für den Betreiber des Meßgerätes nicht zulässig, die Fehlergrenzen planmäßig zu seinem Vorteil auszunutzen.

Reichweite:
Stufe absolute Reichweite entsprechender Seitenabstand
fern ca. 40 m ca. 15 m
mittel ca. 15 m ca. 6 m
nah ca. 7 m ca. 3 m

Meßrichtung: nach Wahl abfließender Verkehr, ankommender Verkehr oder Verkehrsrichtungs-Erkennung automatisch durch Rechner

Fotokamera:
Modell JACKNAU Registrierkamera ROBOT 36 DET Motorrecorder
Belichtungszeit fest 1/500 s fest 1/750 s
Objektiv Nikor 1:2/85 mm Schneider 1:3,8/75 mm
Negativgröße 24 x 36 mm 24 x 35 mm
Bildfolge max. 2 Aufn./s max. 2 Aufn./s
Winkel zwischen optischer Achse und Fahrtrichtung:
16° bei Fahrzeugeinbau
19° bei Stativbetrieb

Elektronenblitze: MB-2E Einbaublitz
MB-2A Mobilblitz
Blitzenergie: Grundausrüstung: 85 Ws bzw. 170 Ws (umschaltbar)
Option: 170 Ws bzw. 340 Ws (umschaltbar)
Nachladezeit: bei 85 Ws: 0,8 s
bei 170 Ws: 1,5 s
bei 340 Ws: 3,0 s



Beitrag bearbeitet (03.03.07 22:43)

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 23:40
von dr.scirado
hastdu zuviel zeit oder du kämpfst eben gerne gegen windmühlen? :gruebel:

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: So 4. Mär 2007, 02:28
von All Eyez on me
Harry Du weißt doch...der Hobel ist immer gern dagegen. :hihi:

:grins:

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: So 4. Mär 2007, 06:59
von Mr.Burnout
>>An der Stelle wäre jeder geblitzt worden, 5 spurige Innenstadtbahn vom Autobahnzubringer Ulrichstrasse / Tel Aviv Strasse in Köln<<


...nicht jeder...nur diejenigen die in Köln an beliebten Blitzerstellen zu schnell fahren.

Gruß
Stefan

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: So 4. Mär 2007, 08:11
von Superhobel
Eine erhebliche Anzahl Messungen sind ungültig oder verfälscht und wenn ich da Docs ergebene " der Staat wird schon Recht haben...." Mentalität sehe, dann wird mir schwarz vor Augen.

Halbwertesbreite des Radarstrahls: horizontal 5° vertikal 5°
19° bei Stativbetrieb

Hälfte von 5 ist 2,5, 19+2,5 ~ 22°, das ist das Optimum in der optischen Achse, danach hat die Radarkeule zu wenig Energie, also maximal 24 Grad Anstellwinkel zulässig.

Ich habe schon einen Anwalt, der es für mich überprüft, egal was dabei herauskommen sollte. :thumb: Falls es nicht klappt ok, falls es aber so ist gibts ne lange Nase :frech:



Beitrag bearbeitet (04.03.07 09:50)