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Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: Mi 11. Jan 2006, 17:38
von hadef
also, mich hat mein teile-dealer, (der gar nicht wusste, dass ich rennen fahre) bei nem rennen angesprochen, ob ich nicht mal nen aufkleber von ihm aufs auto machen will.

mfg hadef



Beitrag bearbeitet (11.01.06 18:29)

Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: Do 12. Jan 2006, 17:11
von 53B
Bei mir ist es vom Club aus, nach dem mal was über RTL2 von uns flimmerte war das nicht schwer sponsoren zu bekommen.

Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: Do 12. Jan 2006, 18:22
von All Eyez on me
Hmmm vielleicht sponsort mich ja mein (vielleicht) zukünftiger Arbeitgeber. :hihi:

Mal fragen wenn ich lange genug bei dem Verein dabei sein sollte. :grins:

Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: Fr 13. Jan 2006, 12:34
von Black Rocco
Beim nächsten mal,wenn ich bei meinem Lackierer hier vor Ort bin,frag ich ihn auch mal,ob er für mich nich günstiger lackieren will,wenn ich nen Aufkleber von ihm auf meiner frontscheibe drauf haue...dann mach ich ja auch Werbung für ihn auf Treffen und so...

Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: So 29. Jan 2006, 19:59
von Jägermeister53a
Bild

ohne türklinke siehts dann so aus. is auch zugelassen und eingetragen, sogar ohne versteckte schalter.

das ist der text aus der stvzo zum thema türen an kraftfahrzeugen.

§ 35e Türen.

(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.

(2) Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist.

(3) Die Türbänder (Scharniere) von Drehtüren - ausgenommen Falttüren - an den Längsseiten von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen auf der in der Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen angebracht sein. Dies gilt bei Doppeltüren für den Türflügel, der zuerst geöffnet wird; der andere Türflügel muss für sich verriegelt werden können. Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.


(4) Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.

da steht nix von türgriffen.
manche tüver tragen das auch ein. bei mir steht nur im fahrzeugschein:
fzg ohne türgriffe nur bei nichteingeschalteter zündung mit fernbedienung zu öffnen.

Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: Mo 30. Jan 2006, 21:28
von All Eyez on me
:super: Jägermeister53a

Genau den Text habe ich gemeint. Ich hab ihn lediglich nicht mehr gefunden, sonst hätte ich ihn auch schon gepostet. Stand vor kurzem auch in der VW Speed wenn ich mich recht erinnere.

Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 11:06
von Stephan
Hi,
es ist aber so, dass es dazu mal TüV Gutachten für die Eintragung gab. Die sind aber 2002 abgelaufen. Seitdem gehts nur mit Einzelabnahme und dann MUß auch ein Entriegelungsmechanismus dran sein, der von außen sichtbar und zugänglich ist. Sonst darf es eigentlich nicht mehr eingetragen werden und wird bei der ersten Verkehrskontrolle angezweifelt. Vielleicht hat Eugen dazu die passende TüV Vorschrift zur Hand. Es gibt nicht nur den reinen Gesetzestext, sondern auch Ausführungsvorschriften zu diesen.

Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 16:40
von Jägermeister53a
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm hier ist der text zu finden.

mein lieber dekra man meinte letztens zu mir das es da wohl neue bestimmungen gibt, da sich die rettungskräfte (thw, feuerwehr,etc.) darauf geeinigt haben das im falle eines unfalls eh die hydraulikschere angesetzt wird. naja jeder tüv´er hat da eine andere auffassung. ein amtlich anerkannter sachverständiger bürgt ja mit seinem namen für die eintragung, vor gericht kommen die herren in grün damit eh nicht durch.
das wurde so abgenommen und damit müssen die sich abfinden ob sie wollen oder nicht.
in berlin sind die herren vom verkehrskomando eh sehr schnell mit der sicherstellung von aufgebauten fahrzeugen und das sie die eintragungen anzweifeln, das musste ich mir auch schon oft anhören.
hier bei uns werden auch kaum noch mängelscheine ausgestellt, es werden gleich die fahrzeuge beschlagnahmt. so das man hier den eindruck hat das einige polizisten einen waren krieg gegen alle die führen die veränderungen an ihrem fahrzeug vornehmen.

Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 20:54
von Stephan
In Berlin ist das wirklich so krass mit der Sicherstellung. Habe da selbst mal ein Praktikum gemacht. Sehr griffig die Herren dort...

Re: Türencleaning legal ??

Verfasst: Mi 22. Feb 2006, 00:50
von Black VR6
Hallo Leute

hab die Seite heut erst entdeckt und mich natürlich mal angemeldet. Interessante Menschen, die grünen Berliner.

Bei uns im Saarland sind sie nicht ganz so derb drauf. Hier fragen sie dir nur Löcher in den Bauch von wegen warum wurde das gemacht?, welchen Sinn bringt das?, Geld zuviel?, usw.

Ich hab sie mal gefragt warum sie mit so nem häßlichen spoiler aufm Dach rum fahren und ob der eingetragen ist?

Danach haben sie mein ganzes Auto links gemacht. War die Sache aber Wert.

Mittlerweile bin ich schon einige Jahre nicht mehr mit meinem Scirocco unterwegs. Baue schon seit 4 Jahren. Ständig kommt aber ein anderes Projekt in die Quere.

Jetzt gehts aber mal wieder ein Stück weiter. Als Fernfahrer haste halt scheißwenig Zeit.

Gruß