50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

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filth
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von filth »

gut das meiner nen 86er ist, hab nur probleme mit den nummerschilder, vor allem wen ich hinten die nr.schild blende dranne machen will...
Stocki303
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von Stocki303 »

was das denn ,
hab grad mal meine höhe gemessen , 45cm :lupe:
92 GTII mit 30 Fahrwerk und winterballonreifen :erstaunt: :erschrecken:
da wär ich ja selbst min einem serien FW drunter
seit wann soll das den gelten ?
53bAndi
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von 53bAndi »

@ rocco:

gilt das mit der ersten Anmeldung für alle Eintragungen?

wenn ich mir nen scirocco aus der schweiz hol gibts nur stress oder wie??

kennt jemand die aktuellen gesetze dazu in der Schweiz?
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53bAndi
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von 53bAndi »

Originaltext TÜV Rheinland

Anbauhöhe von Scheinwerfern für
Abblendlicht:
Wenn Erstzulassung vor dem
31.12.1987: Oberkante des Scheinwerfers
höchstens 1000 mm über der Fahrbahn.
Nebelscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben.
Wenn Erstzulassung nach dem
1.1.1988: Anbauhöhe mindestens
500 mm (Unterkante Scheinwerfer)
und höchstens 1200 mm (Oberkante).
Die Scheinwerfer müssen einstellbar
und am Fahrzeug so befestigt sein,
daß sie nicht unbeabsichtigt verstellt
werden können. In den Scheinwerfern
dürfen nur die vorgesehenen Lampen
verwendet werden. Zulässig ist nur
weißes Licht. Fahrzeuge mit Erstzulassung
ab dem 1.1.1990 müssen mit
einer Leuchtweitenregelung ausgestattet
sein.

In dem aktuellen Gutachten zu meinem KW Gewindefahrwerk steht jetzt auch, die min. Unterkante von 50 cm sei einzuhalten.
In meinem Originalgutachten (1999) stand nichts davon.

In diesem Falle werd ich mich um nen scirocco von vor 1988 bemühen,
dann sollte ich den grössten Ärger umgehen können.......



Beitrag bearbeitet (12.04.05 19:14)
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Scirocco16vweber
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von Scirocco16vweber »

wie sieht das eigentlich mit nem vollgutachten aus müssen da die 50 cm auch eingehalten werden wenn meiner ez 11.85 ist.......ich hoffe nicht.....
'85er Scirocco GTX 16V mit 45er Einzeldrossel
D!ZZY
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von D!ZZY »

Er ist BJ 85, also gilt das mit den 50cm nicht für dich. Brauchst dir keinen Kopf machen.

MfG
D!ZZY
"Erdgeschoss" 86er GTX, MKB: DX, GKB: 8A, ca. 175 tkm, heliosblau-metallic
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Rocco´82
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von Rocco´82 »

:dance: für mich auch nicht, kann mir nach herzenslust n fahrwerk reinknallen wie ich bock hab
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Alltagswagen: Audi 80 Avant Quattro V6 mit 2.6 L
Golf 2 mit Klima und Golf 1 Cabrio
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retroscirocco
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von retroscirocco »

Mich hat das Thema auch mal interessiert weil mein Cousin(Polo 2F mit 60er Fahrwerk und 13-Zoll Felgen)auch schon oft Ärger mit der Rennleitung hatte
(Unterkante Scheinwerfer 46 cm).Hab den Dekra-Mann meines Vertrauens ma
gefragt und der sagte mir auch das was Rocco geschrieben hat:
Ab EZ 1.1.1988 sind die 50 cm vorgeschrieben,hat irgendwas mit der Scheinwerferhöhenverstellung zu tun.Allerdings konnten ich und auch er den Sinn dieser Regelung nicht erkennen und auch nicht warum gerade 50cm und nicht40 oder so?Ich bin der Meinung wenn die Scheinwerfer ordnungsgemäß eingestellt sind so das sie keinen blenden ist es doch ok,oder?
In meinen Augen ist das nur ne neue Art die Fahrer von tiefergelegten Fahrzeugen abzuzocken. :-( (
Jedenfalls haben wir daraufhin als wir nen Rocco für meine Freundin gekauft haben bewusst daruf geachtet das es einer vor 88 ist(87er Scala mit JH-Motor).
Mfg Olaf :auto:
Gruß Olaf :wink:

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87er Golf Cabrio GLI
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Kenshii
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von Kenshii »

Die Regelung mit den 500mm hat folgende Bewandtnis auf sich:

Da bei uns ja ALLES gesetzlich geregelt wird (auch wie Fäkalien den Weg durch die Toilette zu nehmen haben!), so wird auch das ausgehende Licht der Scheinwerfer durch das Gesetz geleitet:
Die Lichtstrahlen des Scheinwerfers müssen in der Entfernung von 100 Metern in einem bestimmten Winkel auf die Fahrbahn treffen (schlag mich nicht, ich glaube es waren 15 Grad) Das geht nur mit einer Mindesthöhe von nun mal 500mm über der Fahrbahn. Ich habe extra die Lichtstrahlen mal fett unterlegt, weil es darum geht und nicht um die Scheinwerfer selbst!
Den genauen Text und dessen Grund such ich bei Gelegenheit mal raus.
Und jetzt die Erklärung und wie man bei Fahrzeugkontrollen den Polizisten eins vormachen kann:
Wenn Ihr jetzt vor dem Rechner sitzt gehe ich davon aus das Ihr auch einen Drucker zuhause stehen habt. Nun nehmt Ihr ein leeres Blatt Druckerpapier und geht zu Eurem Scirocco, macht Abblendlicht an und haltet das Blatt Papier an den Scheinwerfer. Ihr stellt nun fest das das Licht nur aus der oberen Hälfte des Scheinwerfers leuchtet. Diesen Schnittpunkt nennt man die Lichtaustrittskante! Diese Lichtaustrittskante ist das Maßgebliche für eine Messung. Theoretisch könntet Ihr den unteren Teil des Scheinwerfers abkleben und hättet noch immer das selbe Licht zur Verfügung. Wenn Ihr davorsteht bemerkt Ihr wie an der rechten Seite jedes Scheinwerfers das Licht in einem Winkel von ca 45 Grad nach unten wegläuft. Das ist die Diffusorkante damit der entgegenkommende Verkehr nicht mit direktem Licht geblendet wird und das Licht streut. Diese Kante darf nicht zur Messung verwendet werden, das machen die Uniformierten aber ganz gerne.
Lasst Euch auf keine Diskussionen mit denen ein von wegen Scheinwerferunterkante oder Reflektorkante, sondern beharrt auf die Lichtaustrittskante.
Wenn Ihr Euch jetzt fragt warum der Scheinwerfer dann immer noch so groß ist wenn nur aus der oberebn Hälfte das Licht strahlt? Genau deshalb, damit er auch groß erscheint und Ihr damit besser/schneller zu erkennen seid wenn das Licht an ist (z.B. in der Dämmerung).

ES GIBT KEIN GESCHRIEBENES GESETZ ODER REGELUNG IN DER DAS WORT SCHEINWERFERUNTERKANTE ODER REFLEKTORUNTERKANTE VORKOMMT! DARUM BESTEHT AUF DIE LICHTAUSTRITTSKANTE! DIE KOMMT ZWAR AUCH NICHT VOR ABER ES WIRD JEDEM POLIZISTEN LOGISCH ERSCHEINEN UND ER WIRD EUCH FAHREN LASSEN, WEIL: IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN :hihi:



Beitrag bearbeitet (07.08.05 15:08)
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retroscirocco
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Re: 50cm Höhe für Rocco egal?NEIN!!!!

Beitrag von retroscirocco »

@Kenshii

Das klingt logisch,aber weißt du auch was das mit der Erstzulassung ab 88 zu tun hat??
Gruß Olaf :wink:

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