Seite 2 von 5

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 00:23
von All Eyez on me
:schlafen: Ist mir schon klar! Aber Du verstehst mich offenbat auch nicht ganz.

Nicht jede Eintragung mit der Du, oder manch anderer TÜV-Prüfer nicht ganz einverstanden bist, ist gleich illegal.

Was ich damit lediglich aufzeigen wollte sind die Gesetzeslücken, die nicht eindeutig geregelt sind! Da kann der Richter im Falle eines Prozesses machen was er will. Wenn dieser im Falle der Rechtssprechung auf einen gwieften Anwalt trifft, wird dieser oftmals als Sieger aus der Sache herausgehen.

Diesen Fall hatten wir hier in meinem Bekanntenkreis schon mehrfach gehabt. Daher ist das mit den 8cm ales schön und gut. Aber definitiv nicht verbindlich! Meiner hat auch nur 5,5cm Bodenfreiheit (ok jetzt mit dem neuen Kat etwas mehr, weils mich selbst störte) und ich fahre den auch schon seit wasweißichwielange so rum, auch habe ich damit schon mehrere Verkehrskontrollen gehabt....problemlos!
Der TÜV meckert zwar, aber auch nur weil ich nicht über diese Erhöhungen über denen ihrer Grube komme (Würde ich aber eh nicht, weil vorne an Spoiler nur etwa 7 cm Platz mit ganz hochgedrehtem Gewinde!!! sind). Da braucht es beim Prüfen eben etwas mehr Arbeit und das wars dann aber auch, das klappt dann auch immer mit dem TÜV. Man muß nur wollen!

Es ist ganz einfach so, daß manche Leute vom TÜV einfach nur zu bequem sind, auch mal tiefere Autos als 8 cm zu prüfen. Denn da bedeutet es nunmal Arbeit die auf die Grube zu bringen oder auf eine Hebebühne.

Es ist nunmal Fakt, das diese 8 cm Vorgabe KEIN Gesetz ist. Und rechtlich verbindlich ist es ebenfalls nicht, wie Du sagst. Die Beispiele aus meinem Bekanntenkreis beweisen mir das Gegenteil.

Übrigens....auch mit meinen 5,5cm habe ich nicht an Bahnschranken in Schrittgeschwindigkeit drüberkriechen müssen...nö ganz normal drübergefahren ohne Aufsetzen. Man fährt zwar ein wenig langsamer, aber das tut man mit jedem tieferglegten Wagen automatisch. Bei Bordsteinen sieht es genauso aus...kein auch nur normal tiefergelegtes Auto wird z.B. einen 10cm Bordstein hochfahren...und ist trotzdem kein Verkehrshindernis.

Manchmal sind TÜVs & deutsche Rechtssprechung und Regelungen ein wenig weltfremd. Grade hier in D.

Nur macht bitte aus allgemeinen Richtlinien kein Gesetz! Denn das ist so nunmal nicht richtig!

Einfach nur mal zum drüber nachdenken....

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 04:31
von Hippi
Öhm,kurze Zwischenfrage:

Mir schwirrt da was im Kopf rum das man mit dem Fahrzeug über diese Stahlkante, welche um die Grube beim TÜV gezogen ist(haben sie bei uns zumindest) drüberkommen muß.

Die müsste so 6-8 cm hoch sein.

Und das mit dem Stillegen durch die Polizei trotz Eintragung von Teilen stimmt auch.Wenn die Jungs meinen, das der Wagen so nicht verkehrssicher ist dann ist Schluß-dh erneute Vorführung (mit Begleitung) beim TÜV-ist mir mal so mit den 14 Zöllern passiert.

gruß
Jörg

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 08:45
von Eugen
Naja, ich denke ich habe weiter oben für jeden verständlich erklärt warum diese 8cm doch ein Gesetz sind (Verkehrssicherheit). Also Robby, wenn Du meinst es besser zu wissen, dann solltest Du Anwalt werden.
Das was Du da schreibst ist Bauernverständnis von Gesetz, reines Wunschdenken, bietet keinerlei Rechtssicherheit. Wenn Du mit Deinen 5,5cm leben kannst dann soll mir das Recht sein, sowas aber anderen als legal zu verkaufen - das solltest Du lieber unterlassen. Hast Du bisher denn jemals Gesetzeserklärungen gelesen? Hast Du denn schonmal die Erklärung zum Thema Bodenfreiheit in der Hand gehabt? Also warum zum Teufel bist Du der Meinung zu diesem Thema diskutieren zu können?
Ich werde mich ab jetzt hier raushalten, das was zu sagen war habe ich gesagt, alles weitere führt zu nix.

Gruß
Eugen

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 09:07
von Thommy
schade, dass es hier doch wieder zu Auseinandersetzungen kommt.

Ich danke euch beiden, Robby und Eugen, für eure Diskussion - man lernt immer dazu ;-)

aber im Endeffekt is klar bei raus gekommen, dass es mit dem Fahrwerk nicht wesentlich weiter runter gehen kann, da die Lichtaustrittskante dem ein Strich durch die Rechnung macht.
GT-Scheinwerfer kann man beim GT-II auch vergessen, da diese keine LWR haben. Die könnte man zur Not aber nachrüsten...

heute isser mir eigentlich auch schon wieder tief genug - im Grunde hab ich wohl verdammt viel Glück, dass er bei 195/40 und 7,5x16" bisher nirgends erkennbar schleift. Heute gehts zum ersten Mal auf die Autobahn, hoffentlich gibts da keinen ungewollten Gummiabrieb...

MfG Thommy

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 09:28
von All Eyez on me
Das mit der Lichtaustrittskante ist soweit korrekt. Aber das Andere ist trotzdem leider Humbug. Aber ich bin ja kein TÜVer...setze mich nur schon seit vielen Jahren mit denen auseinander. :hihi:

:ichbindoof: :ironie:

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 09:57
von 53B
Radreifenkomibinationen sind da genauso entscheidend, früher haben wir immer die Felgen eingetragen, sind wieder in die Garage, Fahrwerk rein und Winterreifen drauf, zum Tüv Fahrwerk abgenommen. Wieder in die Garage und die 13" drauf. Ergebnis war ein G2 der im Grunde auf dem Boden liegt.
Geht jetzt aber nicht mehr da das in Kombination abgenommen werden muss. Manche machen es noch anders ;-)

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 14:01
von Arnold69
Mir hat mal ein Prüfer gesagt, wegen flacheren Reifen (45er statt 50er) wenn du über den Bremsenprüfstand kommst ohne Aufzusetzen trage ich dirs ein.

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 18:25
von Mr.Burnout
immer diese Diskussionen wegen TÜV... :bang:

...man erkundigt sich welche Prüfstelle im Umkreis viele Sonderabnahmen macht, fährt da hin und bespricht das alles mit dem dortigen Prüfstellenleiter.
Der sagt einem dann schon was geht oder nicht und welche Änderungen er gerne noch hätte. Denn der Prüfer der seine Unterschrift unter den Bericht setzt haftet dafür....ausserdem fühlen sich die Herren immer geschmeichelt wenn man dort um Rat fragt und sind dann gerne bereit mal etwas näher ans Limit des Machbaren zu gehen. ;-)

Ich für meinen Teil hab bis jetzt immer alles eingetragen bekommen...wenns nur irgendwie legal machbar war.

Gruß
Stefan

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 18:34
von Thommy
bleib ma ganz ruhig Stefan ...

ich war nun schon 2-3mal bei der TÜV-Stelle wo ich meine neuen Felgen in Kombination mit dem Fahrwerk und Spurplatten abnehmen lassen möchte. Am Mittwoch hoffe ich, is das auch alles soweit fertig eingetragen.

Wenn ich mir am Wochenende die Frage stelle, ob ich das Fahrwerk doch noch ein paar mm runter nehmen könnte, dann kann ich schlecht den Prüfer beim Mittag am Sonntag stören. Also warum nicht hier Fragen, wenn es doch kompetente Informationen gibt...

und ich bekomme eben nicht alles eingetragen - in Gera wurde ich bisher von vornherein mit einem "geht nicht" abgespeist. 130km, in dem Ort wo ich studiere, sieht das schon wieder anders aus.

damit schöne Grüße :prost:

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 19:01
von Vibes Scirocco II GT
also zum thema mit den 50 cm scheinwerfer höhe kann man einen antrag auf änderung der betriebserlaubniss stellen... wenn der rocco neuer ist also schon unter die 50cm regelung fällt zudem das kennzeichen muss auf 20cm höhe hängen ;) das mit dem rest gewinde würde oben ja schon geklärt ...