Re: Schneewittchen hat TÜV
Verfasst: Mi 11. Apr 2007, 10:30
Hallo Ute,
nur zur Information.
Saisonkennzeichen und HU-Termin
Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten besondere Bestimmungen bei der Hauptuntersuchung. Darauf weist die TÜV Nord Strassenverkehr GmbH hin. Die vor 3 Jahren eingeführten Saisonkennzeichen erfreuen sich bei Besitzern von Motorrädern, Campingmobilen, Oldtimern oder Cabrios grosser Beliebtheit. Sie ermöglichen die Zulassung von Fahrzeugen für mindestens 2 und maximal 11 Monate im Jahr. Der Zulassungszeitraum ergibt sich aus den auf dem Kennzeichen abgebildeten Monatsangaben. Die Zahl über dem Strich gibt dabei den Beginn, die Zahl unter dem Strich das Ende des Zulassungszeitraums an. Zugelassen ist ein Fahrzeug jeweils ab dem ersten bzw. bis zum letzten Tag der auf dem Kennzeichen vermerkten Monatsangaben. Liegen fällige HU- oder AU-Termine ausserhalb des auf dem Kennzeichen vermerkten Zulassungszeitraums, muss der Halter die Prüfungen im ersten Monat der regulären Saisonzulassung nachholen. Wer sein Fahrzeug ausserhalb des auf dem Kennzeichen vermerkten Zeitraums im Strassenverkehr bewegt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs. Ihm drohen 50 Euro Bußgeld und 3 Punkte in Flensburg.
Quelle: Autoservice Praxis 09/2002
Siehste, wir machen nichts verbotenes.
Herbert
nur zur Information.
Saisonkennzeichen und HU-Termin
Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten besondere Bestimmungen bei der Hauptuntersuchung. Darauf weist die TÜV Nord Strassenverkehr GmbH hin. Die vor 3 Jahren eingeführten Saisonkennzeichen erfreuen sich bei Besitzern von Motorrädern, Campingmobilen, Oldtimern oder Cabrios grosser Beliebtheit. Sie ermöglichen die Zulassung von Fahrzeugen für mindestens 2 und maximal 11 Monate im Jahr. Der Zulassungszeitraum ergibt sich aus den auf dem Kennzeichen abgebildeten Monatsangaben. Die Zahl über dem Strich gibt dabei den Beginn, die Zahl unter dem Strich das Ende des Zulassungszeitraums an. Zugelassen ist ein Fahrzeug jeweils ab dem ersten bzw. bis zum letzten Tag der auf dem Kennzeichen vermerkten Monatsangaben. Liegen fällige HU- oder AU-Termine ausserhalb des auf dem Kennzeichen vermerkten Zulassungszeitraums, muss der Halter die Prüfungen im ersten Monat der regulären Saisonzulassung nachholen. Wer sein Fahrzeug ausserhalb des auf dem Kennzeichen vermerkten Zeitraums im Strassenverkehr bewegt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs. Ihm drohen 50 Euro Bußgeld und 3 Punkte in Flensburg.
Quelle: Autoservice Praxis 09/2002
Siehste, wir machen nichts verbotenes.
Herbert