Re: Rieger mistet aus
Verfasst: Di 5. Sep 2006, 15:42
PKW-Neuzlassung nur noch bei Vorliegen der Euro 4-Abgasnorm. Neuwagen, die ab dem 01.01.2006 gekauft werden, bekommen die Zulassung nur noch, wenn sie die Euro 4-Abgasnorm erfüllen. Alte Fahrzeuge (Euro 3-Norm), die ab dem 01.01.2006 gekauft werden, werden nur noch dann zugelassen, wenn eine Sondergenehmigung des Herstellers vorliegt.
[url=http://www.autorecht24.de/Recht_Gesetze ... _2006.html[/url]
Vieliecht könnte Rieger selbst den wagen zulassen, zitat:...die ab dem 01.01.2006 gekauft werden... - Rieger hat den ja schon gekauft
und danach wieder abmelden. Somit würde der wagen von Rieger nicht als Neuwagen sondern als Fahrzeug mit Tageszulassung verkauft werden...
@53B
Der Tüv hat mit der Neuzulassung eigentlich garnichts zu tun ausser vieleicht ein gutachten nach $19 Abs.3 StVo zu erstellen (das was landläufig als Tüvplakette verzeichnet wird) Alles was mit der Zulassung zu tun hat entscheidet das Straßenverkehrsamt bzw die Zulassungsstelle diese einrichtung die auch an die Vorschiften der Europäischen union gebunden ist(die EU hat sich diesen euro4 müll ausgedacht)
Ich hatte mal ein Wagen ohne Brief, anhand der Fahrgestellnummer musste ich bei der Polizei eine Bescheinigung besorgen das gegen die Fahrgestellnummer nichts ermittlungstechnisches vorliegt, das ganze mit ner Eidestatt.(Ich habe den Wagen nicht geklaut und legal erworben..blabla) zur Zulassungsstelle, die stellen eine Anfrage an das KBA, das KBA teil dem Straßenverkehrsamt mit wo der wagen zuletz zugelassen wurde.
Jetzt setzte sich das Straßenverkehrsamt mit der letzten Zulassungsstelle des Wagens zusammen und hat evntl die möglichkeit an die gespeicherten Fahrzeugdaten zu kommen. Ob der letzte Halter des Wagens dabei auch benachrichtigt wurde weiss ich nicht, das Datum der Erstzulassung wurde allerdings gespeichert!
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Vieliecht könnte Rieger selbst den wagen zulassen, zitat:...die ab dem 01.01.2006 gekauft werden... - Rieger hat den ja schon gekauft
und danach wieder abmelden. Somit würde der wagen von Rieger nicht als Neuwagen sondern als Fahrzeug mit Tageszulassung verkauft werden...
@53B
Der Tüv hat mit der Neuzulassung eigentlich garnichts zu tun ausser vieleicht ein gutachten nach $19 Abs.3 StVo zu erstellen (das was landläufig als Tüvplakette verzeichnet wird) Alles was mit der Zulassung zu tun hat entscheidet das Straßenverkehrsamt bzw die Zulassungsstelle diese einrichtung die auch an die Vorschiften der Europäischen union gebunden ist(die EU hat sich diesen euro4 müll ausgedacht)
Ich hatte mal ein Wagen ohne Brief, anhand der Fahrgestellnummer musste ich bei der Polizei eine Bescheinigung besorgen das gegen die Fahrgestellnummer nichts ermittlungstechnisches vorliegt, das ganze mit ner Eidestatt.(Ich habe den Wagen nicht geklaut und legal erworben..blabla) zur Zulassungsstelle, die stellen eine Anfrage an das KBA, das KBA teil dem Straßenverkehrsamt mit wo der wagen zuletz zugelassen wurde.
Jetzt setzte sich das Straßenverkehrsamt mit der letzten Zulassungsstelle des Wagens zusammen und hat evntl die möglichkeit an die gespeicherten Fahrzeugdaten zu kommen. Ob der letzte Halter des Wagens dabei auch benachrichtigt wurde weiss ich nicht, das Datum der Erstzulassung wurde allerdings gespeichert!