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Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: So 13. Aug 2006, 21:31
von Superhobel
Hallo!

Der Heckwischer muss NICHT ausgetragen werden, weil er kein sicherheitstechnisches Merkmal ist, wenn beide Aussenspiegel vorhanden sind! Aber auch nur dann! Ich habe schon ewig keinen mehr, wurde mal drauf angesprochen bei der HU aber das war es auch. Man darf ja auch Tönfolien hinten anbringen aber eben nur bei einem zweiten Spiegel.

Ansonsten: Die Vorschriften über den Zustand von Autos sind logisch, die werden nicht nach Laune erlassen. Dachte das auch immer aber inzwischen weiss ich, dass da Gremien drüber beraten, das wird in Gutachten und Versuchen belegt und muss beweisbar sein. Nach Laune entscheiden nur Politiker und die haben glücklicherweise hier nichts mitzureden.

Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: So 13. Aug 2006, 21:43
von rocco195
Tach auch!
Also ich kann dazu nur sagen das die bei mir auch noch nie gefragt haben! Aber was ich komisch fand das ein bekannter von mir zur normalen HU gefahren ist mit nem Astra F coupe , hatte ne Hecklappe ohne Wischer drauf und hat kein Tüv bekommen weil der Wischer fehlte! (Loch war verzinnt und lackiert )

Also irgendwie alles sehr komisch , mal so und mal so....

Wenn de eh hin fährst , nachfragen...

Gruß sven

Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: So 13. Aug 2006, 22:06
von hotte
ah ich kann dazu was sagen hatte das selbe problem bei meinem zweitem rocco !

und zwar hat der tüvler gemäckert weil der lenkstochschalter mit heckwischer funktion war aber kein wischer vorhanden (hab ich ja auch abgebaut) !
das ergebnis der untersuchung war das nichtbestehen !

als ich dann mit dem prüver im büro saß gab er mir den tip entweder wischer drann oder lenkstockschalter umbauen da alles was ein oder angebaut ist auch funzen muss !

gruss

Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: So 13. Aug 2006, 22:21
von Ralle
Dann bin ich ja mal gespannt, was der Prüfer zu meinem GTX ohne Heckwischer sagt. :crazy:
Da war noch nie ein Wischer dran.... :-) )

Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: So 13. Aug 2006, 22:41
von RedRocco
Hehe bei der logik könnt ich rein theoretisch die Elektrik vom Heckwischer für die öffnung der Heckklappe mit dem Stellmotor nutzen und somit hätte man eine Funktion des Bedienelements im Lenkstockschalter für den Heckwischer

puhhh das warn getippsel :hihi:

Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: So 13. Aug 2006, 22:56
von djacme
Scirocco sollte kein Problem sein weils den ohen Wischer Gab. Von Gölfen hab ich auchschon geschichten gehört wo es damit probleme gab..

Der Spruch: "Was nicht eingetragen ist kann man nciht austragen" stimmt nicht - sonst müsste man sich seinen einarmwischer an der Front ja auchnicht eintragen... steht im Schein nicht drin das da 2 wischer dran sind, trotzdem muss man sich den 1fach eintragen lassen.... -> eben weil es in der BetriebsErlaubniss des wagens vermerkt ist. Und beim rocco wird da wohl drin stehen, das es mit und ohne zulässig ist.

Noch ein Beispiel:
Stossstangen sind auch nicht im Fahrzeugschein eingetragen, aber du darfst nicht ohne fahren (Fussgänger/Fahrradfahrer-schutz, Knautschzone

Nocheins
Leuchtweitenregulierung.. ist ab xx.90 pflicht. Fahrzeuge die kurz vorher gebaut, aber erst danach zugelassen werden haben nen vermerk im Schein das der betrieb ohne LWR zulässig ist. Fahrzeuge nach xx.90 haben aber kein vermerk das eine LWR eingebaut ist.


Also, auf jedenfall sachverständigen fragen, evntl antwort im bezug auf Pharagraphen oder Teil der BE bestätigen lassen.

Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: So 13. Aug 2006, 23:09
von Superhobel
>>Leuchtweitenregulierung.. ist ab xx.90 pflicht

*autsch* Jaaaa..... da hoffe ich nur, dass der nicht so genau hinschaut das nächste Mal, denn die GT Scheinwerfer haben keine, der 91iger JH hatte sie aber und der Schalter ist auch noch drin. Habe diese Funktion, solange ich Scirocco fahre auch noch nie gebraucht, wohl aber beim Kombi, wenn der voll ist. Aber ich gehe eh davon aus, dass der JE Grill mit den GT nicht zulässig ist, also alles vorher auf Original umgebaut werden muss.

Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: Mo 14. Aug 2006, 00:16
von 53B
Die ABE vom Rocco werden die wenigstens sehen. Für den 2er gibt es da mehrere. Die ersten ohne Verspoilerung werden wohl nur die C116 haben, da werden dann auch die GT Scheinwerfer und ähnliches vermerkt sein. Wahrscheinlich steht da auch noch drin das er einen 1 Armwischer hat, das der Heckwischer Zubehör ist, das es ihn mit der X1 gibt, der kleine Spoiler usw. In der C116/1 sind dann wohl die neuen Scheinwerfer und die Serienverbreiterung hinzugekommen sowie der grosse Spoiler. Bei der /2 wird wohl noch die Leuchtweitenregulierung und 3 Punkt Gurte für die Rücksitzbank drin stehen. Was eben dann alles geändert wurde und zum Zeitpunkt der Beantragung der ABE noch nicht entwickelt war.
Fakt ist das es ein Papier zu dem Fahrzeug gibt wo alles genau festgehalten ist. Das im Brief sind nur die Abweichungen die vermerkt werden.
Wenn also ein Polizist nicht glaub das der Rocco einen Heckspoiler hat und das das ein Serienteil ist wird der wohl vom KBA die ABE C116/1 anfordern müssen.
Das es Ärger wegen einem fehlenden Heckscheibenwischer geben soll kann ich mir nicht vorstellen. Man muss keine direkte Sicht nach hinten haben. Bei Sprintern und ähnlichen gibt es keine Heckscheibe, somit kann man auch nicht verlangen das bei Regen da gewischt werden muss.
Das man noch 2 Aussenspiegel braucht würde ich auch nicht sagen. Gab bestimmt Roccos die keinen Wischer und nur einen Aussenspiegel hatten. Man braucht einfach nur 2 Spiegel, wenn die Heckscheibe zu ist 2 Asp.

Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: Mo 14. Aug 2006, 07:14
von Eugen
Eins ist mal richtig, was dran ist muss auch funktionieren. Der Wischer ist aber nicht mehr dran und auch kein Wischermotor mehr.
Also vom Gesetz her ist man auf der sicheren Seite, es kann aber dennoch vorkommen, dass übereifrige Menschen sich an dieser Sache stören. Wie gesagt, ein Heckwischer ist keine gesetzliche Vorschrift, eine Stoßstange dagegen schon.

Gruß,
Eugen

Re: Heckwischer austragen?

Verfasst: Mo 14. Aug 2006, 08:22
von 53B
Der Wischerhebel ist ja auch für den Frontwischer da. Also Abbauen wird wohl schlecht möglich sein. Weiss jetzt nicht mehr wie das bei meinem White Cat war ob der die Heckwischerraste hatte aber denke mal schon. Bei den NSW/NSL - Schalter ist es doch genauso, der ist auch ohne NSW dafür vorbereitet. Mir würde hier kein Prüfer einfallen der mir jetzt deshalb keine HU ohne mich zu zwingen NSW einzubauen.