Re: H-Zulassung mit Gewindefahrwerk???
Verfasst: Fr 5. Mai 2006, 19:50
ah ja, ein produktiver antwort-kommentar ist immer was feines.
ich kann jetzt ein bißchen über meine schulbildung plaudern oder was ich so den ganzen tag lang mache. es hat beides mit lesen zu tun und eines davon mit arbeiten an alten autos, aber das tut hier nix zur sache. aber ich kann ja mal ein paar auszüge aus deinem link posten:
Fahrwerk
· Das Orignalfahrwerk ist gefordert.
· Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör
Motor
...
· Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
· Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
hier steht es sogar genau im wortlaut drin:
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-
Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).
und so geht das auf allen 13 seiten. muss ich noch mehr schreiben???
Beitrag bearbeitet (05.05.06 21:07)
ich kann jetzt ein bißchen über meine schulbildung plaudern oder was ich so den ganzen tag lang mache. es hat beides mit lesen zu tun und eines davon mit arbeiten an alten autos, aber das tut hier nix zur sache. aber ich kann ja mal ein paar auszüge aus deinem link posten:
Fahrwerk
· Das Orignalfahrwerk ist gefordert.
· Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör
Motor
...
· Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
· Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
hier steht es sogar genau im wortlaut drin:
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-
Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).
und so geht das auf allen 13 seiten. muss ich noch mehr schreiben???
Beitrag bearbeitet (05.05.06 21:07)