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Re: Österreicher helft!!!

Verfasst: Mi 15. Feb 2006, 09:24
von scirocco_dave
ja wie, die gendarmerie gibts nimmer, heissen die jetzt auch pozilei?
des is ja ma n witz...

Re: Österreicher helft!!!

Verfasst: Mi 15. Feb 2006, 18:40
von Scirocco1Gti
Ein witz is die ganze Polizei!
Aber soweit ich von Leute weiß die bei euch oben Autos kaufen können die mit so nem roten Nummerntaferl herfahrn weiß ned wie des genau heiß is aber rot und gilt auh ein monat damit holen die die autos und machen sie in Österreich anmelde tauglich.

Ps: Die taferl muss man bei euch bei einer versicherung holen.

mfg thomas

Re: Österreicher helft!!!

Verfasst: Do 16. Feb 2006, 09:13
von scirocco_dave
:danke: fuer den tipp, ich informier mich mal...

Re: Österreicher helft!!!

Verfasst: Do 16. Feb 2006, 14:04
von scirocco_dave
haha, jeder erzahelt was anderes.
der adac meint dass versicherungsschutz in europaeischen laendern wohl gegeben ist, also haftpflicht, aber dass es von der versicherung abhaengt, ob man ne gruene karte bekommt...
den kommentar dazu, der gruen weißen fraktion unseres landes kommt dann morgen...

Re: Österreicher helft!!!

Verfasst: Do 16. Feb 2006, 19:01
von hadef
nur mal so am rande. was du machen willst ist weder eine probefahrt, noch eine überführungsfahrt. das von deiner seite jemandem klar zu machen solange urlaubsgepäck dabei ist, sollte sehr schwer fallen. und somit gibts dafür nur ein wort: kennzeichenmissbrauch.
klingt scheisse, is aber leider so.

Re: Österreicher helft!!!

Verfasst: Do 16. Feb 2006, 20:35
von scirocco_dave
ach was, kennzeichen kann man doch ned missbrauchen... :zwinker:
runterwaerts probefahrt, ob er mit gepaeck und zuladung noch solche strecken meistern kann, und zurueck is ueberfuehrungsfahrt.
alles zum zweck, damit ich mich entscheiden kann, ob er es nochmal wert ist, tueff fertig zu machen...
is klar, ne...?! :-) )

Re: Österreicher helft!!!

Verfasst: Fr 17. Feb 2006, 08:26
von scirocco_dave
also hier die mail der gesetzeshueter:

<<<Sehr geehrter Herr ...,
bei dem von Ihnen angeführten Kennzeichen handelt es sich um ein sogenanntes
Kurzzeitkennzeichen gem. § 28 StVZO. Derartige Kennzeichen werden von
Zulassungsstellen zur einmaligen Verwendung nur zu nachgenannten Zwecken
ausgegeben:
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
Eine Nutzung für Urlaubsfahrten ist darin nicht beinhaltet.
Welche Möglichkeiten sich zur Verwendung des Fahrzeuges für den Skiurlaub
ergeben, können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle erfragen.

Mir freundlichen Grüßen>>>>

im grunde das was jeder sagt, aber so richtig stichfest is ja nix. mal von den moeglichen fahrten abgesehn...
aber die österreicher sagen nix dagegen, wenn versicherung vorhanden. die versicherung sagt nur in deutschland zugelassen, der adac meint hingegen dass sie europaweit gelten, zumindest in den staaten die auf der zulassungskarte der versicherung stehen...
ich finds geil, jeder erzaehlt einfach mal was anderes... :freu: